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   VerfG Hamburg, 05.08.2005 - HVerfG 12/04   

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https://dejure.org/2005,33595
VerfG Hamburg, 05.08.2005 - HVerfG 12/04 (https://dejure.org/2005,33595)
VerfG Hamburg, Entscheidung vom 05.08.2005 - HVerfG 12/04 (https://dejure.org/2005,33595)
VerfG Hamburg, Entscheidung vom 05. August 2005 - HVerfG 12/04 (https://dejure.org/2005,33595)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Wahlbeschwerde in Hamburg hinsichtlich Beschwerdebefugnis; Wahl zur Bürgerschaft in Hamburg; Beschwerdebefugnis einer Partei; Folgen einer ausdrücklichen Nichteinräumung eines Beschwerderechts gegenüber den Parteien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Wahlanfechtung der Partei Pro Deutsche Mitte erfolglos

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VerfG Hamburg, 08.12.2015 - HVerfG 5/15
    Darunter fallen nur natürliche Personen, wie sich aus § 4 Abs. 1 und 2 BezVWG i.V.m. § 6 Abs. 1 BüWG ergibt (vgl. auch HVerfG, Beschl. v. 5.8.2005, HVerfG 12/04, S. 3 f. BA; HVerfG, Beschl. v. 27.7.1988, HVerfG 3/88, HmbJVBl. 1988, 87).

    Denn dies schließt nicht aus, dass das Hamburgische Verfassungsgerichtsgesetz insoweit enger gefasst ist (siehe auch HVerfG, Beschl. v. 5.8.2005, HVerfG 12/04, S. 4 BA; vgl. zur früher entsprechenden Rechtslage auf Bundesebene: BVerfG, Beschl. v. 10.6.1953, 1 BvC 3/52, BVerfGE 2, 300, juris Rn. 9; BVerfG, Beschl. v. 6.10.1981, 2 BvC 8/81, BVerfGE 58, 176, juris Rn. 3).

    Zudem hat das Hamburgische Verfassungsgericht mehrfach politische Parteien nicht als Beschwerdeführer in einem Wahlprüfungsverfahren zugelassen (HVerfG, Beschl. v. 5.8.2005, HVerfG 12/04, S. 3f. BA; HVerfG, Urt. v. 1.3.1989, HVerfG 6/88, HmbJVBl. 1989, 89; HVerfG, Urt. v. 1.12.1958, HVerfG 1 u 2/58, S. 7 f. UA).

    Die Vorschrift erkennt nur solchen Personen und Teilen der Bezirksversammlung die Beschwerdebefugnis zu, die entweder in ihrem Wahlrecht oder in ihren Rechten als Fraktion oder Mitglieder einer Bezirksversammlung unmittelbar betroffen sein können (HVerfG, Beschl. v. 5.8.2005, HVerfG 12/04, S. 3 f. BA).

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