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   VerfG Hamburg, 20.03.1995 - HVerfG 3/94   

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VerfG Hamburg, 20.03.1995 - HVerfG 3/94 (https://dejure.org/1995,16881)
VerfG Hamburg, Entscheidung vom 20.03.1995 - HVerfG 3/94 (https://dejure.org/1995,16881)
VerfG Hamburg, Entscheidung vom 20. März 1995 - HVerfG 3/94 (https://dejure.org/1995,16881)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 589
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VerfGH Saarland, 29.09.2011 - Lv 4/11

    Wahlprüfungsbeschwerden betreffend die Wahl zum 14. Landtag des Saarlandes am

    Verstößt das parteiinterne Wahlbewerberauswahlverfahren in einer in diesem Sinne erheblichen Weise gegen demokratische Mindestregeln, macht allein dieser Verstoß die Zulassungsentscheidung fehlerhaft (BVerfGE 89, 243, 253 f.; a. A. VerfG Hamburg, Urteil v. 20.3.1995 - 3/94, NVwZ-RR 1995, S. 589, 590).
  • VerfG Hamburg, 14.12.2011 - HVerfG 3/10

    Anfechtungsverfahren vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht gegen den

    Für Rügen in einem solchen Verfahren gelten nach dem sogenannten Anfechtungsprinzip (vgl. zuletzt HVerfG, Urteil vom 26.11.1998, HVerfG 4/98, LVerfGE 9, 168, 173) erhöhte Substantiierungsanforderungen (HVerfG, Urteil vom 26.11.1998, a.a.O., S. 182; Urteil vom 20.3.1995, HVerfG 3/94, LVerfGE 3, 217, 228).

    Vermutungen, Andeutungen von möglichen Abstimmungsfehlern oder allgemeine Behauptungen über solche Fehler oder nicht unwahrscheinliche Fehlerquellen reichen zur Substantiierung einer Rüge nicht aus (vgl. HVerfG, Urteil vom 26.11.1998, a.a.O., S. 173; Urteil vom 20.3.1995, a.a.O., S. 228).

  • VG Schleswig, 09.11.2020 - 6 A 267/18
    Im Rahmen der Konkretisierung des Begriffes waren und wird in der Rechtsprechung auf die Funktion der Wahl und den Zweck der Wahlprüfung, eine ordnungsgemäße Zusammensetzung der gewählten Volksvertretung zu gewährleisten, abgestellt (VerfG Hamburg, Urteil vom 20.3.1995 - HVerfG 3/94 -, NVwZ-RR 1995, 589 ff.).

    Dabei hat sich die 6. Kammer (Urteil vom 20.3.2014 - 6 A 191/13 -) dem Verfassungsgericht Hamburg darin angeschlossen, dass es in den klassischen Bereichen der Wahlprüfung, in denen es um die Überprüfung der Maßnahmen von amtlichen Wahlorganen geht, als sachgerecht ansieht, den Verstoß gegen verfassungsrechtliche Wahlgrundsätze sowie gegen sonstige zwingende Wahlvorschriften als Wahlfehler zu begreifen (VerfG Hamburg, Urteil vom 20.3.1995 - HVerfG 3/94 -, NVwZ-RR 1995, 589 ff. ; vgl. auch Asmussen/Thiel, GKWG Komm, Stand Juni 2003, § 38 Rn. 1).

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