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   VerfG Schleswig-Holstein, 18.06.2013 - LVerfG 9/12   

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https://dejure.org/2013,14437
VerfG Schleswig-Holstein, 18.06.2013 - LVerfG 9/12 (https://dejure.org/2013,14437)
VerfG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18.06.2013 - LVerfG 9/12 (https://dejure.org/2013,14437)
VerfG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18. Juni 2013 - LVerfG 9/12 (https://dejure.org/2013,14437)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 16 Abs 1 VerfGG SH
    Ablehnungsanträge gegen Mitglieder des Landesverfassungsgerichts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Mitglieds des Landesverfassungsgerichts wegen Besorgnis der Befangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfG Schleswig-Holstein, 17.02.2012 - LVerfG 2/11

    Anzeige eines befangenheitsrelevanten Sachverhalts durch ein Mitglied des

    Auszug aus VerfG Schleswig-Holstein, 18.06.2013 - LVerfG 9/12
    Es kommt nicht darauf an, ob die Richterinnen tatsächlich "parteilich" oder "befangen" sind oder ob sie sich selbst für befangen halten (vgl. Beschluss vom 17. Februar 2012 - LVerfG 2/11 - Juris Rn. 19, m.w.N. zur stRspr.

    Auch der Anschein einer möglichen Voreingenommenheit ist zu vermeiden (vgl. Beschluss vom 17. Februar 2012, a.a.O., Juris Rn. 24; BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2003 - 2 BvR 383/03 - Juris Rn. 25).

    a) Gegenüber Mitgliedern des Landesverfassungsgerichts, die vom Landtag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen gewählt werden (Art. 44 Abs. 3 Satz 2 LV) ist gleichermaßen wie gegenüber Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts, die in einem Berufungsverfahren mit qualifizierter Mehrheit von Bundestag und Bundesrat gewählt werden, grundsätzlich davon auszugehen, dass sie jene Unabhängigkeit und Distanz zu rechtsuchenden Parteien besitzen, die sie befähigen, in Unvoreingenommenheit und Objektivität auch in politisch heiß umstrittenen Verfahren zu entscheiden (vgl. Beschluss vom 17. Februar 2012 - LVerfG 2/11 -, Juris Rn. 24; BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1973 - 2 BvQ 1/73 - BVerfGE 35, 171 ff., Juris Rn. 9 zu § 19 BVerfGG).

  • BVerfG, 13.05.1953 - 1 BvR 344/51

    Voraussetzungen für die Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus VerfG Schleswig-Holstein, 18.06.2013 - LVerfG 9/12
    Da die beiden Richterinnen aus denselben Gründen abgelehnt sind, ist über die Ablehnungsgesuche einheitlich unter Ausschluss beider Richterinnen zu befinden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Mai 1953 - 1 BvR 344/51 - BVerfGE 2, 295, 298 zu § 19 BVerfGG; Heusch , in: Umbach /Clemens/ Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl. 2005, § 19 Rn. 38).
  • BVerfG, 29.05.1973 - 2 BvQ 1/73

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus VerfG Schleswig-Holstein, 18.06.2013 - LVerfG 9/12
    a) Gegenüber Mitgliedern des Landesverfassungsgerichts, die vom Landtag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen gewählt werden (Art. 44 Abs. 3 Satz 2 LV) ist gleichermaßen wie gegenüber Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts, die in einem Berufungsverfahren mit qualifizierter Mehrheit von Bundestag und Bundesrat gewählt werden, grundsätzlich davon auszugehen, dass sie jene Unabhängigkeit und Distanz zu rechtsuchenden Parteien besitzen, die sie befähigen, in Unvoreingenommenheit und Objektivität auch in politisch heiß umstrittenen Verfahren zu entscheiden (vgl. Beschluss vom 17. Februar 2012 - LVerfG 2/11 -, Juris Rn. 24; BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1973 - 2 BvQ 1/73 - BVerfGE 35, 171 ff., Juris Rn. 9 zu § 19 BVerfGG).
  • BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03

    Selbstablehnung des Richters Jentsch begründet

    Auszug aus VerfG Schleswig-Holstein, 18.06.2013 - LVerfG 9/12
    Auch der Anschein einer möglichen Voreingenommenheit ist zu vermeiden (vgl. Beschluss vom 17. Februar 2012, a.a.O., Juris Rn. 24; BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2003 - 2 BvR 383/03 - Juris Rn. 25).
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