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   VerfG Brandenburg, 07.03.2016 - VfGBbg 4/16 EA   

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https://dejure.org/2016,8197
VerfG Brandenburg, 07.03.2016 - VfGBbg 4/16 EA (https://dejure.org/2016,8197)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 07.03.2016 - VfGBbg 4/16 EA (https://dejure.org/2016,8197)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 07. März 2016 - VfGBbg 4/16 EA (https://dejure.org/2016,8197)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 52 Abs 3 Alt 2 Verf BB, Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 114 ZPO, § 11 ZPO, § 118 Abs 2 S 4 ZPO, § 127 Abs 2 ZPO, § 379 ZPO, § 567 Abs 1 ZPO, § 765a ZPO

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 52 Abs. 3 Alt. 2; GG, Art. 2 Abs. 2 Satz 1; ZPO, § 114; ZPO, § 11; ZPO, § 118 Abs. 2 Satz 4; ZPO, § 127 Abs. 2; ZPO, § 379; ZPO, § 567 Abs. 1; ZPO, § 765a
    Zwangsräumung; Vollstreckungsschutz; Rechtliches Gehör; Prozesskostenhilfe; Auslagenvorschuss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • VerfG Brandenburg, 22.05.2015 - VfGBbg 17/15
    Auszug aus VerfG Brandenburg, 07.03.2016 - VfGBbg 4/16
    Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichts, die Entscheidungen der Fachgerichte allgemein auf ihre materielle und verfahrensrechtliche Richtigkeit zu überprüfen und sich in dieser Weise an ihre Stelle zu setzen (st. Rspr., vgl. nur Beschlüsse vom 14. Oktober 2015 - VfGBbg 17/15 EA -, vom 21. November 2014 - VfGBbg 20/14 - und vom 29. August 2014 - VfGBbg 63/13 -).

    Eine Überprüfung erfolgt vielmehr allein am Maßstab der Landesverfassung daraufhin, ob eine gerichtliche Entscheidung hierin gewährte Rechte verletzt (Beschlüsse vom 14. Oktober 2015 - VfGBbg 17/15 EA - und vom 19. Juni 2015 - VfGBbg 24/15 -).

  • VerfG Brandenburg, 15.09.1994 - VfGBbg 10/93

    Zur Überprüfung bundesrechtlich geregelter fachgerichtlicher Verfahrensweise am

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 07.03.2016 - VfGBbg 4/16
    Der grundrechtliche Anspruch auf rechtliches Gehör gewährleistet, dass ein Gericht seiner Entscheidung nur solche Tatsachen oder Beweisergebnisse zugrunde legt, zu denen es den Beteiligten zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat, und dass es rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen bei seiner Entscheidung in Betracht zieht (st. Rspr., vgl. etwa Beschlüsse vom 17. Juli 2015 - VfGBbg 9/15 -, vom 15. September 1994 - VfGBbg 10/93 -, LVerfGE 2, 179, 182, vom 16. Juni 2005 - VfGBbg 2/05 -, LVerfGE 16, 157, 162, und vom 10. Mai 2007 - VfGBbg 8/07 -, LVerfGE 18, 150, 157).
  • VerfG Brandenburg, 21.11.2014 - VfGBbg 20/14

    Begründungserfordernis; Beschwerdebefugnis; Subsidiaritätsgrundsatz

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 07.03.2016 - VfGBbg 4/16
    Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichts, die Entscheidungen der Fachgerichte allgemein auf ihre materielle und verfahrensrechtliche Richtigkeit zu überprüfen und sich in dieser Weise an ihre Stelle zu setzen (st. Rspr., vgl. nur Beschlüsse vom 14. Oktober 2015 - VfGBbg 17/15 EA -, vom 21. November 2014 - VfGBbg 20/14 - und vom 29. August 2014 - VfGBbg 63/13 -).
  • BVerfG, 09.06.2006 - 1 BvR 1429/06

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von Rechtsmitteln gegen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 07.03.2016 - VfGBbg 4/16
    Der Antrag und der Hilfsantrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sind abzulehnen, da die in der Hauptsache erhobene Verfassungsbeschwerde offensichtlich unbegründet ist (vgl. zu diesem Maßstab BVerfGE 104, 23, 28; 111, 147, 153; BVerfGK 8, 195, 198; zuletzt Beschl. v. 26. Februar 2016 - 2 BvR 399/16 -, Juris); die Beschlüsse des Landgerichts verletzen die Antragsteller offensichtlich nicht in ihren Grundrechten.
  • VerfG Brandenburg, 17.07.2015 - VfGBbg 9/15

    Rügt ein Beschwerdeführer das Fehlschlagen einer gerichtlich veranlassten

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 07.03.2016 - VfGBbg 4/16
    Der grundrechtliche Anspruch auf rechtliches Gehör gewährleistet, dass ein Gericht seiner Entscheidung nur solche Tatsachen oder Beweisergebnisse zugrunde legt, zu denen es den Beteiligten zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat, und dass es rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen bei seiner Entscheidung in Betracht zieht (st. Rspr., vgl. etwa Beschlüsse vom 17. Juli 2015 - VfGBbg 9/15 -, vom 15. September 1994 - VfGBbg 10/93 -, LVerfGE 2, 179, 182, vom 16. Juni 2005 - VfGBbg 2/05 -, LVerfGE 16, 157, 162, und vom 10. Mai 2007 - VfGBbg 8/07 -, LVerfGE 18, 150, 157).
  • VerfG Brandenburg, 15.04.2016 - VfGBbg 10/16

    Rechtswegerschöpfung; Gehörsverstoß; Willkürverbot; Effektiver Rechtsschutz;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 07.03.2016 - VfGBbg 4/16
    Die Antragsteller haben am 25. Februar 2016 den Erlass einer einstweiligen Anordnung begehrt und gleichzeitig Verfassungsbeschwerde (VfGBbg 10/16) erhoben.
  • VerfG Brandenburg, 19.06.2015 - VfGBbg 24/15

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 07.03.2016 - VfGBbg 4/16
    Eine Überprüfung erfolgt vielmehr allein am Maßstab der Landesverfassung daraufhin, ob eine gerichtliche Entscheidung hierin gewährte Rechte verletzt (Beschlüsse vom 14. Oktober 2015 - VfGBbg 17/15 EA - und vom 19. Juni 2015 - VfGBbg 24/15 -).
  • BVerfG, 26.02.2016 - 2 BvR 399/16

    Steganlage; Rückbauverfügung; Eigentumsgrundrecht; Rechtliches Gehör;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 07.03.2016 - VfGBbg 4/16
    Der Antrag und der Hilfsantrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sind abzulehnen, da die in der Hauptsache erhobene Verfassungsbeschwerde offensichtlich unbegründet ist (vgl. zu diesem Maßstab BVerfGE 104, 23, 28; 111, 147, 153; BVerfGK 8, 195, 198; zuletzt Beschl. v. 26. Februar 2016 - 2 BvR 399/16 -, Juris); die Beschlüsse des Landgerichts verletzen die Antragsteller offensichtlich nicht in ihren Grundrechten.
  • VerfG Brandenburg, 29.08.2014 - VfGBbg 63/13

    Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 07.03.2016 - VfGBbg 4/16
    Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichts, die Entscheidungen der Fachgerichte allgemein auf ihre materielle und verfahrensrechtliche Richtigkeit zu überprüfen und sich in dieser Weise an ihre Stelle zu setzen (st. Rspr., vgl. nur Beschlüsse vom 14. Oktober 2015 - VfGBbg 17/15 EA -, vom 21. November 2014 - VfGBbg 20/14 - und vom 29. August 2014 - VfGBbg 63/13 -).
  • BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 07.03.2016 - VfGBbg 4/16
    Der Antrag und der Hilfsantrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sind abzulehnen, da die in der Hauptsache erhobene Verfassungsbeschwerde offensichtlich unbegründet ist (vgl. zu diesem Maßstab BVerfGE 104, 23, 28; 111, 147, 153; BVerfGK 8, 195, 198; zuletzt Beschl. v. 26. Februar 2016 - 2 BvR 399/16 -, Juris); die Beschlüsse des Landgerichts verletzen die Antragsteller offensichtlich nicht in ihren Grundrechten.
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch amtsgerichtliche

  • VerfG Brandenburg, 16.06.2005 - VfGBbg 2/05

    Verfassungsbeschwerde: Widerruf eines Fördermittel-Bescheids zur Umsetzung eines

  • VerfG Brandenburg, 10.05.2007 - VfGBbg 8/07

    Eine Verfassungsbeschwerde ist aus Gründen der Subsidiarität unzulässig, wenn in

  • VerfG Brandenburg, 15.04.2016 - VfGBbg 10/16

    Zwangsräumung; Vollstreckungsschutz; Rechtliches Gehör; Prozesskostenhilfe;

    Die Beschwerdeführer haben am 25. Februar 2016 einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt (hierzu Beschluss vom 7. März 2016 - VfGBbg 4/16 EA -) und zugleich Verfassungsbeschwerde erhoben, mit der sie geltend machen, die Zurückweisung ihrer sofortigen Beschwerde verletze sie in ihrem Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs.
  • VerfG Brandenburg, 13.08.2018 - VfGBbg 3/18

    Antrag von Landtagsabgeordneten auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur

    Die Erfolgsaussichten eines Organstreitverfahrens sind offen (vgl. zu diesem Maßstab Beschluss vom 7. März 2016 - VfGBbg 4/16 EA -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
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