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   VerfG Brandenburg, 07.04.2014 - VfGBbg 5/14 EA   

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https://dejure.org/2014,7234
VerfG Brandenburg, 07.04.2014 - VfGBbg 5/14 EA (https://dejure.org/2014,7234)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 07.04.2014 - VfGBbg 5/14 EA (https://dejure.org/2014,7234)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 07. April 2014 - VfGBbg 5/14 EA (https://dejure.org/2014,7234)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 22 Verf BB, § 30 Abs 1 VerfGG BB, §§ 28 ff KomWG BB, § 37 KomWG BB, § 55 KomWG BB

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 22; VerfGGBbg, § 30 Abs. 1; BbgKWahlG, § 28 ff; BbgKWahlG, § 37; BbgKWahlG, § 55
    Wahlrechtsgrundsätze; Kommunalwahl; Wahlvorschläge; Unterstützungsunterschriften; Landeswahlausschuss; Wahlprüfung; Exklusivität der Wahlprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfG Brandenburg, 19.03.2014 - VfGBbg 3/14

    Kommunalwahl; Wahlvorschläge; Unterstützungsunterschriften; Wahlleiter;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 07.04.2014 - VfGBbg 5/14
    Das Verfassungsgericht hat bereits in seinen auf Antrag des Antragstellers zu 1. ergangenen Beschlüssen vom 19. März 2014 (VfGBbg 3/14 EA) und 3. April 2014 (VfGBbg 4/14 EA) darauf hingewiesen, dass nach § 55 Abs. 4 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den Rechtsbehelfen, die im Brandenburgischen Kommunalwahlgesetz oder in einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnung vorgesehen sind, sowie im - nach Abschluss der Wahl eröffneten - Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können.
  • VerfG Brandenburg, 03.04.2014 - VfGBbg 4/14

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde im Anwendungsbereich des

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 07.04.2014 - VfGBbg 5/14
    Das Verfassungsgericht hat bereits in seinen auf Antrag des Antragstellers zu 1. ergangenen Beschlüssen vom 19. März 2014 (VfGBbg 3/14 EA) und 3. April 2014 (VfGBbg 4/14 EA) darauf hingewiesen, dass nach § 55 Abs. 4 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den Rechtsbehelfen, die im Brandenburgischen Kommunalwahlgesetz oder in einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnung vorgesehen sind, sowie im - nach Abschluss der Wahl eröffneten - Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können.
  • VerfG Brandenburg, 02.09.1999 - VfGBbg 29/99

    Wahlrecht; Beschwerdebefugnis

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 07.04.2014 - VfGBbg 5/14
    Im Anwendungsbereich des Wahlprüfungsverfahrens ist die Verfassungsbeschwerde - auch für Parteien und ihre Untergliederungen - ausgeschlossen (Grundsatz der Exklusivität der Wahlprüfung; vgl. zu § 68 Brandenburgisches Landeswahlgesetz, Art. 63 LV: Beschluss vom 2. September 1999 - VfGBbg 29/99 EA -, LVerfGE 10, 235, 236; st. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts zu § 49 Bundeswahlgesetz, Art. 41 Grundgesetz, vgl. zur Nichtzulassung von Wahlvorschlägen: Beschluss vom 1. September 2009 - 2 BvR 1928/09, 2 BvR 1937/09 -, BVerfGK 16, 153, 154 f).
  • BVerfG, 01.09.2009 - 2 BvR 1928/09

    Unstatthaftigkeit von Verfassungsbeschwerden gegen Entscheidungen und Maßnahmen,

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 07.04.2014 - VfGBbg 5/14
    Im Anwendungsbereich des Wahlprüfungsverfahrens ist die Verfassungsbeschwerde - auch für Parteien und ihre Untergliederungen - ausgeschlossen (Grundsatz der Exklusivität der Wahlprüfung; vgl. zu § 68 Brandenburgisches Landeswahlgesetz, Art. 63 LV: Beschluss vom 2. September 1999 - VfGBbg 29/99 EA -, LVerfGE 10, 235, 236; st. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts zu § 49 Bundeswahlgesetz, Art. 41 Grundgesetz, vgl. zur Nichtzulassung von Wahlvorschlägen: Beschluss vom 1. September 2009 - 2 BvR 1928/09, 2 BvR 1937/09 -, BVerfGK 16, 153, 154 f).
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