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   VerfG Brandenburg, 09.12.2004 - VfGBbg 14/04   

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VerfG Brandenburg, 09.12.2004 - VfGBbg 14/04 (https://dejure.org/2004,11344)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 09.12.2004 - VfGBbg 14/04 (https://dejure.org/2004,11344)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 09. Dezember 2004 - VfGBbg 14/04 (https://dejure.org/2004,11344)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 52 Abs. 4 Satz 1; LV, Art. 52 Abs. 3 Alt. 2; LV, Art. 41 Abs. 1 Satz 1; VerfGGBbg, § 45 Abs. 2 Satz 1; VerfGGBbg, § 47 Abs. 1; ZPO, § 321a
    Zivilrecht, materielles; rechtliches Gehör; Rechtswegerschöpfung; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; Subsidiarität; faires Verfahren; Gegenvorstellung; Eigentum; Frist; Zwangsversteigerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zivilprozeßrecht: Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren - rechtliches Gehör; Rechtswegerschöpfung; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; Subsidiarität; faires Verfahren; Gegenvorstellung; Eigentum; Frist; Zwangsversteigerung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (26)

  • VerfG Brandenburg, 17.12.1998 - VfGBbg 40/98

    Verfassungsbeschwerde gegen eine den Rechtsweg abschließende strafrichterliche

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 09.12.2004 - VfGBbg 14/04
    Grundsätzlich führt die Erhebung einer Gegenvorstellung nicht zur Unterbrechung der zweimonatigen Frist zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 17. Dezember 1998 - VfGBbg 40/98 -, LVerfGE 9, 145, 148 [bezogen auf eine formlose Gegenvorstellung gegen eine den Rechtszug abschließende strafgerichtliche Entscheidung] und Beschluß vom 20. Dezember 2001 - VfGBbg 28/01 -, LVerfGE Suppl. Bbg. zu Bd. 12, 146 [bezogen auf die im Verwaltungsprozeßrecht anerkannte Gegenvorstellung]).

    Allerdings hat das erkennende Gericht bereits in der Entscheidung vom 17. Dezember 1998 (VfGBbg 40/98, a.a.O.) angenommen, daß ein Beschwerdeführer in Ausnahmefällen gehalten sein kann, sich auch außerordentlicher Rechtsbehelfe vor den Fachgerichten zu bedienen, soweit nach der einschlägigen Verfahrensordnung oder Rechtsprechungspraxis die Möglichkeit einer erneuten Sachprüfung nicht ausgeschlossen ist und daß in solch einem Fall ggf. die Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde durch die auf den außerordentlichen Rechtsbehelf hin ergangene Entscheidung neu in Lauf gesetzt wird.

    Mit der Anerkennung der im vorliegenden Fall eingelegten Gegenvorstellung als ein die Frist nach § 47 Abs. 1 VerfGGBbg neu in Gang setzender Rechtsbehelf wird diese Frist nicht der Disposition des Beschwerdeführers überlassen (vgl. zu diesem - die Verfristung einer Verfassungsbeschwerde nach erfolglos erhobener Gegenvorstellung begründenden - Aspekt: Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 17. Dezember 1998 - VfGBbg 40/98 -, a.a.O.).

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 09.12.2004 - VfGBbg 14/04
    Eine solche Beschwerde ist - jedenfalls nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung - seit Inkrafttreten des Zivilprozeßreformgesetzes vom 27. Juli 2001 selbst dann nicht mehr statthaft, wenn die Entscheidung ein Verfahrensgrundrecht des Beschwerdeführers verletzt (neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs: vgl. z.B. Beschluß vom 7. März 2002, BGHZ 150, 133; Beschluß vom 16. September 2003, NJW, 2004, 292).

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist nämlich die Verletzung eines Verfahrensgrundrechts - über die bloße Gehörsrüge gem. § 321a ZPO hinaus - durch eine Beschlußentscheidung von dem Gericht, das sie begangen hat, auf Gegenvorstellung hin zu beheben, selbst wenn die Entscheidung nach Prozeßrecht unabänderlich ist (BGH, Beschluß vom 7. März 2002, a.a.O.; BGH, NJW 2004, 2529, m.w.N.).

    Ob deshalb die Gegenvorstellung in einem zivilgerichtlichen Verfahren in analoger Anwendung von § 321a Abs. 2 Satz 2 ZPO nur innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen zulässig ist (dies erwägt z.B. BGH, Beschluß vom 7. März 2002, a.a.O.; auch die Entscheidung des Plenums des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 - a.a.O., S. 418 - stellt auf einen Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens vor dem Gericht, dessen Entscheidung wegen einer behaupteten Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör angegriffen wird, binnen 14 Tagen für den Fall ab, daß der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2004 keine Neuregelung über die Gehörsrüge getroffen hat), kann offen bleiben.

  • VerfG Brandenburg, 19.12.2002 - VfGBbg 104/02

    Verletzung des Grundrechts aus Verf BB Art 9 Abs 2 S 2 durch

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 09.12.2004 - VfGBbg 14/04
    Nach diesem Grundsatz muß ein Beschwerdeführer über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle ihm zu Gebote stehenden zumutbaren prozessualen Möglichkeiten ausnutzen, um auf eine Beseitigung der geltend gemachten Grundrechtsverletzungen im fachgerichtlichen Verfahren hinzuwirken (ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, vgl. etwa Beschluß vom 21. November 1996 - VfGBbg 17/96, 18/96, 19/96 -, LVerfGE 5, 112, 118 f., m.w.N.; Beschluß vom 19. Dezember 2002 - VfGBbg 104/02 -, LVerfGE Suppl. Bbg. zu Bd. 13, 217).

    Die Zurückweisung der Gegenvorstellung stellt sich als Fortsetzung des Verstoßes gegen den Anspruch auf ein faires Verfahren vor Gericht dar (vgl. zum fortgesetzten Grundrechtsverstoß: Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschlüsse vom 27. Mai 2004 - VfGBbg 23/04 und 6/04 EA - und vom 19. Dezember 2002 - VfGBbg 104/02 -, LVerfGE Suppl. Bbg. zu Bd. 13, 217, 228).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 09.12.2004 - VfGBbg 14/04
    Auch die Entscheidung des Plenums des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - verweist auf den Grundsatz, "daß Verstöße gegen Verfahrensgrundrechte tunlichst im Instanzenzug durch Selbstkontrolle der Fachgerichte behoben werden sollen" (BVerfGE 107, 395, 397 m.w.N.).

    Ob deshalb die Gegenvorstellung in einem zivilgerichtlichen Verfahren in analoger Anwendung von § 321a Abs. 2 Satz 2 ZPO nur innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen zulässig ist (dies erwägt z.B. BGH, Beschluß vom 7. März 2002, a.a.O.; auch die Entscheidung des Plenums des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 - a.a.O., S. 418 - stellt auf einen Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens vor dem Gericht, dessen Entscheidung wegen einer behaupteten Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör angegriffen wird, binnen 14 Tagen für den Fall ab, daß der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2004 keine Neuregelung über die Gehörsrüge getroffen hat), kann offen bleiben.

  • VerfG Brandenburg, 27.05.2004 - VfGBbg 23/04

    Zivilprozeßrecht; Bundesrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 09.12.2004 - VfGBbg 14/04
    Die Zurückweisung der Gegenvorstellung stellt sich als Fortsetzung des Verstoßes gegen den Anspruch auf ein faires Verfahren vor Gericht dar (vgl. zum fortgesetzten Grundrechtsverstoß: Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschlüsse vom 27. Mai 2004 - VfGBbg 23/04 und 6/04 EA - und vom 19. Dezember 2002 - VfGBbg 104/02 -, LVerfGE Suppl. Bbg. zu Bd. 13, 217, 228).
  • OLG Hamm, 26.11.1991 - 15 W 317/91
    Auszug aus VerfG Brandenburg, 09.12.2004 - VfGBbg 14/04
    Die Rechtssicherheit erfordert es aber, daß dies nur in ganz bestimmten, eng begrenzten Ausnahmefällen unter den in § 100 ZVG aufgeführten Voraussetzungen geschieht, in denen dem Versteigerungsgericht ein wesentlicher Rechtsfehler unterlaufen ist (vgl. z.B. OLG Hamm, Beschluß vom 26. November 1991 - 15 W 317/91 -, zitiert nach: juris).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 09.12.2004 - VfGBbg 14/04
    Das Verfassungsgebot der fairen Verfahrensführung beinhaltet, daß der Richter das Verfahren so gestalten muß, wie es die Beteiligten von ihm erwarten dürfen: Er darf sich nicht widersprüchlich verhalten (vgl. BVerfGE 69, 381, 387), insbesondere aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile für die Beteiligten ableiten (vgl. BVerfGE 75, 183, 190).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 09.12.2004 - VfGBbg 14/04
    Allgemein ist er zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (vgl. BVerfGE 78, 123, 126; zum Ganzen siehe auch: Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 12. Oktober 2000 - VfGBbg 35/00 -).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 09.12.2004 - VfGBbg 14/04
    Die insoweit erforderlichen Voraussetzungen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg in st. Rspr. seit Beschluß vom 16. April 1998 - VfGBbg 1/98 -, LVerfGE 8, 82, 84 f. unter Bezugnahme auf BVerfGE 96, 345, 371 ff.) sind gegeben: Das als verletzt in Betracht kommende landesverfassungsrechtlich verbürgte Recht auf ein faires Verfahren vor Gericht ist inhaltsgleich mit dem entsprechenden grundrechtsgleichen Recht des Grundgesetzes (Anspruch auf faires Verfahren vor Gericht [vgl. BVerfGE 57, 250, 274 f. m.w.N. und 70, 297, 308 f.] als Aspekt des Rechtsstaatsprinzips [vgl. BVerfGE 52, 131, 144 f.]).
  • VerfG Brandenburg, 21.11.1996 - VfGBbg 17/96

    Verfahrensbindung; Asylrecht; Bundesrecht; Subsidiarität; Vorabentscheidung;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 09.12.2004 - VfGBbg 14/04
    Nach diesem Grundsatz muß ein Beschwerdeführer über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle ihm zu Gebote stehenden zumutbaren prozessualen Möglichkeiten ausnutzen, um auf eine Beseitigung der geltend gemachten Grundrechtsverletzungen im fachgerichtlichen Verfahren hinzuwirken (ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, vgl. etwa Beschluß vom 21. November 1996 - VfGBbg 17/96, 18/96, 19/96 -, LVerfGE 5, 112, 118 f., m.w.N.; Beschluß vom 19. Dezember 2002 - VfGBbg 104/02 -, LVerfGE Suppl. Bbg. zu Bd. 13, 217).
  • VerfG Brandenburg, 16.04.1998 - VfGBbg 1/98

    Kein Verstoß gegen Grundsatz rechtlichen Gehörs und Willkürverbot durch

  • StGH Hessen, 16.01.2003 - P.St. 1585

    Wegen Fristversäumnis unzulässige Grundrechtsklage gegen fachgerichtliche

  • BFH, 05.12.2002 - IV B 190/02

    Beschwerde bei Verletzung von Verfahrensvorschriften

  • VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 228/03

    Zivilprozeßrecht; Bundesrecht; Subsidiarität

  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

  • BGH, 19.05.2004 - IXa ZB 182/03

    Zulässigkeit einer ergänzenden Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Verletzung von

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von zivilprozessualen

  • VerfG Brandenburg, 12.10.2000 - VfGBbg 35/00

    Bundesrecht; Zivilprozeßrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts;

  • BGH, 23.07.2003 - XII ZB 91/03

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH im

  • BVerwG, 05.10.2004 - 2 B 90.04

    Zivilprozessreformgesetz; außerordentliche Beschwerde; greifbare

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 1621/03

    Zum rechtlichen Gehör bei Wohnungsdurchsuchungen

  • VerfGH Bayern, 10.10.1997 - 7-VI-97
  • VerfG Brandenburg, 20.12.2001 - VfGBbg 28/01

    Bundesrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; Verwaltungsprozeßrecht;

  • BVerwG, 16.05.2002 - 6 B 28.02

    Außerordentliche Beschwerde; Zivilprozessreform.

  • BVerfG, 03.06.1991 - 2 BvR 511/89

    Indizwirkung der Niederlegung für den Zugangsnachweis im

  • VerfG Brandenburg, 16.06.2005 - VfGBbg 2/05

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch amtsgerichtliche

    Die mit dem zurückweisenden Beschluß (§ 321a ZPO) vom 1. November 2004 beginnende Beschwerdefrist ist gewahrt, da ausweislich des Posteingangsstempels des Beschwerdeführers ihm der Beschluß am 5. November 2004 zugegangen ist (§ 47 Abs. 1 VerfGGBbg; vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschlüsse vom 9. Dezember 2004 - VfGBbg 14/04 - und vom 17. Dezember 1998 - VfGBbg 40/98 -, LVerfGE 9, 145, 147 f.).
  • VerfG Brandenburg, 28.09.2006 - VfGBbg 17/06

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und des

    Die als verletzt in Betracht kommenden landesverfassungsrechtlich verbürgten Rechte auf rechtliches Gehör und auf ein faires Verfahren vor Gericht sind inhaltsgleich mit den entsprechenden grundrechtsgleichen Rechten des Grundgesetzes (Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 3 GG; vgl. dazu Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschlüsse vom 16. Juni 2005 - VfGBbg 2/05 - und vom 09. Dezember 2004 - VfGBbg 14/04 -).
  • VerfG Brandenburg, 10.03.2005 - VfGBbg 52/04

    Beschwerdefrist; Fristversäumung; Gegenvorstellung; Beschwerdebefugnis;

    Ob die Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluß vom 25. März 2004 aufgrund der Erhebung der Gegenvorstellung vom 26. April 2004 gewahrt ist, bedarf keiner Entscheidung (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt für den Beginn der Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde im Falle der Erhebung einer Gegenvorstellung: Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschlüsse vom 9. Dezember 2004 - VfGBbg 14/04 - und vom 17. Dezember 1998 - VfGBbg 40/98 -, LVerfGE 9, 145, 147 f.).
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