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   VerfG Brandenburg, 10.05.2019 - VfGBbg 7/18   

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VerfG Brandenburg, 10.05.2019 - VfGBbg 7/18 (https://dejure.org/2019,13581)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 10.05.2019 - VfGBbg 7/18 (https://dejure.org/2019,13581)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 10. Mai 2019 - VfGBbg 7/18 (https://dejure.org/2019,13581)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 677 BGB, § 683 S 1 BGB, § 127 Abs 2 S 2 ZPO, § 139 Abs 2 S 1 ZPO, § 567 Abs 1 ZPO, § 13 VerfGG BB, § 31 VerfGG BB, § 45 Abs 1 S 1 VerfGG BB, § 47 Abs 1 VerfGG BB, § 92 Abs 3 VwGO

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    BGB, § 677; BGB, § 683 Satz 1; ZPO, § 127 Abs. 2 Satz 2; ZPO, § 139 Abs. 2 Satz 1; ZPO, § 567 Abs. 1; VerfGGBbg, § 13; VerfGGBbg, § 31; VerfGGBbg § 45 Abs. 1 Satz 1; VerfGGBbg, § 4... 7 Abs. 1; VwGO, § 92 Abs. 3
    Materielle Subsidiarität; unzureichende Begründung; Beschwerdefrist; Zwischenentscheidung; Geschäftsführung ohne Auftrag; Zurückweisung eines Befangenheitsantrags; Teilrücknahme der Verfassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Anhörungsrügeschrift nicht eingereicht; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 2015
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • VerfG Brandenburg, 19.02.2016 - VfGBbg 87/15

    Anhörungsrügeverfahren; Umgangsrecht

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 10.05.2019 - VfGBbg 7/18
    Ohne derartigen Vortrag wäre eine Anhörungsrüge offensichtlich unzulässig, denn sie ist nicht gegen beliebige Rechtsverstöße, sondern allein gegen Verletzungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör eröffnet (Beschluss vom 19. Februar 2016 - VfGBbg 87/15 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Eine offensichtlich unzulässige Anhörungsrüge hindert nicht den Fristlauf zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde (st. Rspr., vgl. z. B. Beschlüsse vom 20. Juli 2018 - VfGBbg 191/17 -, vom 19. Februar 2016 - VfGBbg 87/15 -, https://verfassungsgericht..de, m. w. N.).

  • VerfG Brandenburg, 15.09.2017 - VfGBbg 43/16

    Zu den Voraussetzungen einer Selbstentscheidung des abgelehnten Richters im

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 10.05.2019 - VfGBbg 7/18
    Eine Zwischenentscheidung kann nur dann ausnahmsweise selbstständig mit der Verfassungsbeschwerde angefochten werden, wenn sie einen bleibenden rechtlichen Nachteil für den Betroffenen zur Folge hat, der später nicht oder jedenfalls nicht vollständig behoben werden kann (st. Rspr., z. B. Beschlüsse vom 15. September 2017 - VfGBbg 43/16 -, vom 29. November 2013 - VfGBbg 48/13 -, https://verfassungsgericht..de, m. w. N.).

    Entscheidungen der Fachgerichte über Ablehnungsgesuche können nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts zu solchen bleibenden rechtlichen Nachteilen führen, wenn sie Bindungswirkung für das weitere Verfahren entfalten, über eine wesentliche Rechtsfrage abschließend befinden und in weiteren Instanzen nicht mehr nachgeprüft und korrigiert werden können (vgl. Beschluss vom 15. September 2017 - VfGBbg 43/16 -, https://verfassungsgericht.â??brandenburg.de, m. w. N. aus der Rspr. des BVerfG).

  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 81/06

    Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts bei unzulässiger sofortiger Beschwerde;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 10.05.2019 - VfGBbg 7/18
    Dieses Beschwerdeverfahren eröffnet eine vollwertige zweite Tatsacheninstanz (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - IX ZB 81/06 - NZI 2007, 166, Rn. 20 m. w. N.; Lipp, in: MüKoZPO, 5. Aufl. 2016, § 571 Rn. 12).
  • VerfG Brandenburg, 20.09.2013 - VfGBbg 33/13

    Sorgerecht; Elternrecht; Willkürverbot; rechtliches Gehör;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 10.05.2019 - VfGBbg 7/18
    In formeller Hinsicht muss sie substantiiert u. a. die Einhaltung der zweimonatigen Beschwerdefrist des § 47 Abs. 1VerfGGBbg darlegen, sofern diese nicht ohne weiteres aus den Unterlagen ersichtlich ist (vgl. Beschlüsse vom 17. Juli 2015 - VfGBbg 45/15 -, m. w. N., vom 20. September 2013 - VfGBbg 33/13 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 29.11.2013 - VfGBbg 48/13

    Gesetzlicher Richter; Subsidiarität; Vorabentscheidung; örtliche Zuständigkeit in

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 10.05.2019 - VfGBbg 7/18
    Eine Zwischenentscheidung kann nur dann ausnahmsweise selbstständig mit der Verfassungsbeschwerde angefochten werden, wenn sie einen bleibenden rechtlichen Nachteil für den Betroffenen zur Folge hat, der später nicht oder jedenfalls nicht vollständig behoben werden kann (st. Rspr., z. B. Beschlüsse vom 15. September 2017 - VfGBbg 43/16 -, vom 29. November 2013 - VfGBbg 48/13 -, https://verfassungsgericht..de, m. w. N.).
  • VerfG Brandenburg, 17.07.2015 - VfGBbg 45/15

    Legt ein Beschwerdeführer einen zum Rechtsweg gehörenden Rechtsbehelf (hier:

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 10.05.2019 - VfGBbg 7/18
    In formeller Hinsicht muss sie substantiiert u. a. die Einhaltung der zweimonatigen Beschwerdefrist des § 47 Abs. 1VerfGGBbg darlegen, sofern diese nicht ohne weiteres aus den Unterlagen ersichtlich ist (vgl. Beschlüsse vom 17. Juli 2015 - VfGBbg 45/15 -, m. w. N., vom 20. September 2013 - VfGBbg 33/13 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 15.06.2017 - VfGBbg 6/17

    Verwerfung einer Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Beschwerdebegründung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 10.05.2019 - VfGBbg 7/18
    Nach Fristablauf erfolgende Begründungen oder beim Verfassungsgericht eingereichte Unterlagen können eine ursprünglich mangels ausreichender Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde nicht mehr zulässig machen (Beschluss vom 15. Juni 2017 - VfGBbg 6/17 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. N.).
  • VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 191/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Beschwerdefrist; Anhörungsrüge; fehlendes

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 10.05.2019 - VfGBbg 7/18
    Eine offensichtlich unzulässige Anhörungsrüge hindert nicht den Fristlauf zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde (st. Rspr., vgl. z. B. Beschlüsse vom 20. Juli 2018 - VfGBbg 191/17 -, vom 19. Februar 2016 - VfGBbg 87/15 -, https://verfassungsgericht..de, m. w. N.).
  • VerfG Brandenburg, 22.03.2019 - VfGBbg 1/18

    Unvollständige Anhörungsrüge führt zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 10.05.2019 - VfGBbg 7/18
    Danach hat ein Beschwerdeführer vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde über die formale Erschöpfung des Rechtswegs hinaus alle ihm zur Verfügung stehenden und zumutbaren Möglichkeiten zu ergreifen, um eine etwaige Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden Verfahren zu verhindern oder zu beheben (st. Rspr., vgl. zuletzt Beschluss vom 22. März 2019 - VfGBbg 1/18 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. N.).
  • VerfG Brandenburg, 10.05.2019 - VfGBbg 41/18
    Auszug aus VerfG Brandenburg, 10.05.2019 - VfGBbg 7/18
    Die Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag hat der Beschwerdeführer auch bereits mit der sofortigen Beschwerde zum Oberlandesgericht angegriffen und gegen den diesbezüglichen Beschluss ebenfalls eine Verfassungsbeschwerde erhoben, die unter dem Aktenzeichen VfGBbg 41/18 geführt wird.
  • OLG Brandenburg, 11.08.2017 - 1 W 20/17
  • VerfG Brandenburg, 19.02.2021 - VfGBbg 9/20

    Verfassungsbeschwerde begründet; Richterrecht; Landesrecht; Wahlanfechtung;

    Eine Zwischenentscheidung kann nur dann ausnahmsweise selbstständig mit der Verfassungsbeschwerde angefochten werden, wenn sie einen bleibenden rechtlichen Nachteil für den Betroffenen zur Folge hat, der später nicht oder jedenfalls nicht vollständig behoben werden kann (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 10. Mai 2019 ‌- VfGBbg 7/18 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. N.).

    Zwischenentscheidungen können zu solchen bleibenden rechtlichen Nachteilen führen, wenn sie Bindungswirkung für das weitere Verfahren entfalten, über eine wesentliche Rechtsfrage abschließend befinden und in weiteren Instanzen nicht mehr nachgeprüft und korrigiert werden können (vgl. Beschluss vom 10. Mai 2019 - VfGBbg 7/18 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. N.).

  • VerfG Brandenburg, 10.05.2019 - VfGBbg 41/18

    Begründungsanforderungen im Verfassungsbeschwerdeverfahren gebieten hinsichtlich

    Den die Zurückweisung der Ablehnungsantrags bestätigenden Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts griff der Beschwerdeführer mit einer weiteren Verfassungsbeschwerde an (VfGBbg 7/18).
  • VerfG Brandenburg, 19.03.2021 - VfGBbg 11/21

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; einstweilige Anordnung abgelehnt;

    Selbständig anfechtbar ist die abschließende Entscheidung in einem selbständigen Zwischenverfahren nur dann, wenn diese zu einem bleibenden rechtlichen Nachteil für den Betroffenen führt, der später nicht oder jedenfalls nicht vollständig behoben werden kann (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 10. Mai 2019 ‌- VfGBbg 7/18 -‌, und vom 21. September 2018 ‌- VfGBbg 90/17 -‌, m. w. N., ‌https://verfassungsgericht.‌brandenburg.‌de).
  • VerfG Brandenburg, 22.09.2023 - VfGBbg 72/20

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Subsidiarität; Zwischenentscheidung;

    Die erstinstanzliche Entscheidung eines etwaig als befangen anzusehenden Richters wird daher jedenfalls durch eine mögliche zweitinstanzliche, vollumfassende Entscheidung prozessual überholt (vgl. Beschluss vom 10. Mai 2019 - VfGBbg 7/18 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 20.11.2020 - VfGBbg 49/19

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Anhörungsrüge; Verfristung; rechtliches Gehör;

    a) Ob der Zulässigkeit schon der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde entgegensteht, weil es sich bei den angegriffenen Beschlüssen um Zwischenentscheidungen handelt (vgl. hierzu Beschlüsse vom 10. Mai 2019 ​- VfGBbg 7/18 -, m. w. N., und vom 21. September 2018 - VfGBbg 90/17 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de), kann offen bleiben, denn die Verfassungsbeschwerde erweist sich schon aus anderen Gründen als unzulässig.
  • VerfG Brandenburg, 17.01.2020 - VfGBbg 82/19

    Gesetzlicher Richter; unzureichende Begründung; Beschwerdefrist;

    In formeller Hinsicht muss sie substantiiert u. a. die Einhaltung der zweimonatigen Beschwerdefrist des § 47 Abs. 1 VerfGGBbg darlegen, sofern diese nicht ohne weiteres aus den Unterlagen ersichtlich ist (vgl. Beschluss vom 10. Mai 2019 â??- VfGBbg 7/18 -, m. w. N., und vom 17. Juli 2015 - VfGBbg 45/15 -, https://verfassungsgericht..de).
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