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VerfG Brandenburg, 12.07.2007 - VfGBbg 17/07 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Verfassungsgericht Brandenburg
LV, Art. 52 Abs. 3; VerfGGBbg, § 21 Satz 2
Rechtliches Gehör; faires Verfahren; Zivilprozeßrecht - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LVBbg Art. 52 Abs. 3; VerfGGBbg § 21 S. 2
Zivilprozeßrecht: Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren - Rechtliches Gehör; faires Verfahren
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 12.07.2007 - VfGBbg 17/07
Ein Gericht verstößt dann gegen Art. 52 Abs. 3 Alt. 2 LV, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbeteiligter nach dem bisherigen Prozeßverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, Beschluß vom 23. Mai 1996 - VfGBbg 11/95 - LVerfGE 4, 175, ; sowie BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f.). - VerfG Brandenburg, 23.05.1996 - VfGBbg 11/95
Beschwerdebefugnis; rechtliches Gehör; Willkür; Zivilprozeßrecht
Auszug aus VerfG Brandenburg, 12.07.2007 - VfGBbg 17/07
Ein Gericht verstößt dann gegen Art. 52 Abs. 3 Alt. 2 LV, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbeteiligter nach dem bisherigen Prozeßverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, Beschluß vom 23. Mai 1996 - VfGBbg 11/95 - LVerfGE 4, 175, ; sowie BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f.). - BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 12.07.2007 - VfGBbg 17/07
Ein Gericht verstößt dann gegen Art. 52 Abs. 3 Alt. 2 LV, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbeteiligter nach dem bisherigen Prozeßverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, Beschluß vom 23. Mai 1996 - VfGBbg 11/95 - LVerfGE 4, 175, ; sowie BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f.).