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   VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 198/17, VfGBbg 12/17 EA   

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https://dejure.org/2018,4146
VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 198/17, VfGBbg 12/17 EA (https://dejure.org/2018,4146)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 16.02.2018 - VfGBbg 198/17, VfGBbg 12/17 EA (https://dejure.org/2018,4146)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 16. Februar 2018 - VfGBbg 198/17, VfGBbg 12/17 EA (https://dejure.org/2018,4146)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 66/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Beschwerdegegenstand; öffentliche Gewalt;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 198/17
    4 Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz setzt voraus, dass der Beschwerdeführer selbst, gegenwärtig und unmittelbar durch die angegriffene Rechtsnorm in seinen Grundrechten betroffen ist (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 17. September 1998 - VfGBbg 30/98 -, vom 20. Juni 2014 - VfGBbg 50/13 - und vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 66/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 15.07.2015 - 2 BvR 2292/13

    Verfassungsbeschwerde gegen "Dritten Weg" im kirchlichen Arbeitsrecht unzulässig

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 198/17
    In der bloßen Möglichkeit, irgendwann in Zukunft von einer Gesetzesbestimmung betroffen werden zu können, wovon angesichts der gänzlich unsubstantiierten Behauptung einer Umzugsabsicht auszugehen ist, kann ein aktueller Eingriff in die Rechtsstellung nicht gesehen werden (vgl. BVerfGE 114, 258, 277; E 140, 42, 58).
  • VerfG Brandenburg, 20.06.2014 - VfGBbg 50/13

    Rechtssatzverfassungsbeschwerde; Kennzeichnungspflicht; Unmittelbare

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 198/17
    4 Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz setzt voraus, dass der Beschwerdeführer selbst, gegenwärtig und unmittelbar durch die angegriffene Rechtsnorm in seinen Grundrechten betroffen ist (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 17. September 1998 - VfGBbg 30/98 -, vom 20. Juni 2014 - VfGBbg 50/13 - und vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 66/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.).
  • VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 30/98

    Ausschluß der Wählbarkeit eines hauptamtlichen Bürgermeisters für den Kreistag

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 198/17
    4 Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz setzt voraus, dass der Beschwerdeführer selbst, gegenwärtig und unmittelbar durch die angegriffene Rechtsnorm in seinen Grundrechten betroffen ist (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 17. September 1998 - VfGBbg 30/98 -, vom 20. Juni 2014 - VfGBbg 50/13 - und vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 66/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 198/17
    In der bloßen Möglichkeit, irgendwann in Zukunft von einer Gesetzesbestimmung betroffen werden zu können, wovon angesichts der gänzlich unsubstantiierten Behauptung einer Umzugsabsicht auszugehen ist, kann ein aktueller Eingriff in die Rechtsstellung nicht gesehen werden (vgl. BVerfGE 114, 258, 277; E 140, 42, 58).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 23.01.2018 - VGH B 26/17
    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 198/17
    Das Gericht hat im Übrigen zur Kenntnis genommen, dass der Beschwerdeführer mit dem Hinweis auf eine Wohnsitzverlegung im Jahr 2018 nach Rheinland-Pfalz wegen eines vergleichbaren Sachverhalts den Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz angerufen hat (vgl. VerfGH RP, Beschluss vom 23. Januar 2018 - VGH B 26/17 und VGH A 27/17 -).
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