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   VerfG Brandenburg, 16.03.2000 - VfGBbg 6/00   

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VerfG Brandenburg, 16.03.2000 - VfGBbg 6/00 (https://dejure.org/2000,18086)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 16.03.2000 - VfGBbg 6/00 (https://dejure.org/2000,18086)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 16. März 2000 - VfGBbg 6/00 (https://dejure.org/2000,18086)
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Volltextveröffentlichung

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 52 Abs. 3; LV, Art. 52 Abs. 4 Satz 1; GG, Art. 103 Abs. 1; ZPO, § 288; ZPO, § 290
    Willkür; Zivilrecht, materielles; rechtliches Gehör; faires Verfahren

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 07.07.1994 - IX ZR 115/93

    Voraussetzungen eines Geständnisses

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.03.2000 - VfGBbg 6/00
    Dabei kann dahinstehen, ob die in dem Schriftsatz der Beschwerdeführerin vom 24. August 1999 enthaltene Einräumung der Eigentümerstellung bereits ein gerichtliches Geständnis im Sinne von § 288 Zivilprozeßordnung (ZPO) - d.h. eine Erklärung, daß eine von der Gegenseite behauptete Tatsache wahr ist (vgl. BGH, NJW 1994, 3109) - darstellt mit der Folge, daß die Beschwerdeführerin bei einem späteren Widerruf nach § 290 ZPO zu beweisen gehabt hätte, daß das Geständnis der Wahrheit nicht entsprach und durch einen Irrtum veranlaßt war.
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.03.2000 - VfGBbg 6/00
    Es geht nicht an, daß das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbeteiligter nach dem bisherigen Prozeßverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 84, 188, 190).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.03.2000 - VfGBbg 6/00
    Danach ist der Richter verpflichtet, das Verfahren so zu gestalten, wie die Parteien es von ihm erwarten dürfen: Er darf sich nicht widersprüchlich verhalten, darf aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (BVerfGE 78, 123, 126 m.w.N.).
  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.03.2000 - VfGBbg 6/00
    Willkürlich ist eine Entscheidung erst dann, wenn sie unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ist und sich deshalb der Schluß aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, vgl. etwa Beschluß vom 16. April 1998 - VfGBbg 1/98 - Beschluß vom 20. Januar 1997 - VfGBbg 45/96 -, NJ 1997, 307 m.w.N.; für die entsprechende Rechtslage nach Art. 3 Abs. 1 GG: BVerfGE 80, 48, 51).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.1995 - 15 A 179/93

    Kanalanschlußbeitrag; Kanalanschlußbeitragssatzung; Kalkulation der

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.03.2000 - VfGBbg 6/00
    Das vom Amtsgericht gefundene Ergebnis ist aber nicht gänzlich unvertretbar, da einer erneuten Beitragsfestsetzung bei fortbestehender Wirksamkeit des früheren Beitragsbescheides der in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannte Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung für die Herstellung einer beitragsbegründenden Einrichtung entgegenstehen dürfte (vgl. BVerwG, NVwZ 1999, 1000; OVG Koblenz, NVwZ-RR 2000, 113; OVG Münster, NVwZ-RR 1996, 600).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.03.2000 - VfGBbg 6/00
    Darüber hinaus verpflichtet das Gebot des rechtlichen Gehörs das Gericht, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 86, 133, 145).
  • VerfG Brandenburg, 14.08.1996 - VfGBbg 23/95

    Rechtskraft; Rechtsschutzbedürfnis; Strafprozeßrecht; Bundesrecht; Zuständigkeit

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.03.2000 - VfGBbg 6/00
    Die Entscheidung muß - jenseits der richtigen Anwendung des einfachen Rechts - ganz und gar unverständlich erscheinen und das Recht in einer Weise falsch anwenden, die jeden Auslegungs- und Bewertungsspielraum überschreitet (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 14. August 1996 - VfGBbg 23/95, LVerfGE 5, 67, 72, m.w.N.).
  • VerfG Brandenburg, 16.04.1998 - VfGBbg 1/98

    Kein Verstoß gegen Grundsatz rechtlichen Gehörs und Willkürverbot durch

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.03.2000 - VfGBbg 6/00
    Willkürlich ist eine Entscheidung erst dann, wenn sie unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ist und sich deshalb der Schluß aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, vgl. etwa Beschluß vom 16. April 1998 - VfGBbg 1/98 - Beschluß vom 20. Januar 1997 - VfGBbg 45/96 -, NJ 1997, 307 m.w.N.; für die entsprechende Rechtslage nach Art. 3 Abs. 1 GG: BVerfGE 80, 48, 51).
  • BVerwG, 10.09.1998 - 8 B 102.98

    Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung bei der Erhebung von

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.03.2000 - VfGBbg 6/00
    Das vom Amtsgericht gefundene Ergebnis ist aber nicht gänzlich unvertretbar, da einer erneuten Beitragsfestsetzung bei fortbestehender Wirksamkeit des früheren Beitragsbescheides der in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannte Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung für die Herstellung einer beitragsbegründenden Einrichtung entgegenstehen dürfte (vgl. BVerwG, NVwZ 1999, 1000; OVG Koblenz, NVwZ-RR 2000, 113; OVG Münster, NVwZ-RR 1996, 600).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.08.1998 - 12 A 11364/98

    Darlegungslast und Beweislast bei der Anwendung des Prinzips der Einmaligkeit der

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.03.2000 - VfGBbg 6/00
    Das vom Amtsgericht gefundene Ergebnis ist aber nicht gänzlich unvertretbar, da einer erneuten Beitragsfestsetzung bei fortbestehender Wirksamkeit des früheren Beitragsbescheides der in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannte Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung für die Herstellung einer beitragsbegründenden Einrichtung entgegenstehen dürfte (vgl. BVerwG, NVwZ 1999, 1000; OVG Koblenz, NVwZ-RR 2000, 113; OVG Münster, NVwZ-RR 1996, 600).
  • VerfG Brandenburg, 20.02.1997 - VfGBbg 45/96

    Bundesrecht; Zivilprozeßrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts;

  • VerfG Brandenburg, 15.09.1994 - VfGBbg 10/93

    Zur Überprüfung bundesrechtlich geregelter fachgerichtlicher Verfahrensweise am

  • VerfG Brandenburg, 17.02.2017 - VfGBbg 39/16

    Finanzgerichtliche Kostenentscheidung; rechtliches Gehör;

    Es kommt im Ergebnis einer Verhinderung des Vortrags gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. Beschlüsse vom 16. März 2000 - VfGBbg 6/00 -, vom 18. April 2002 - VfGBbg 7/02 -, vom 21. November 2002 - VfGBbg 99/02-, vom 18. März 2010 - VfGBbg 21/09 - und vom 17. Juni 2016 - VfGBbg 79/15 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f; BVerfG NVwZ-RR 2016, 521, 526; BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 1 BvR 3522/08 -, juris Rn. 44).
  • VerfG Brandenburg, 18.03.2010 - VfGBbg 21/09

    Gesetzlicher Richter; Willkür; Rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung

    Das Gericht muss nur auf solche rechtlichen Gesichtspunkte hinweisen, mit denen ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen braucht (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschlüsse vom 21. November 2002 - VfGBbg 99/02 -, NJ 2003, 85 und vom 16. März 2000 - VfGBbg 6/00 -, LVerfGE Suppl. Bbg. zu Bd. 11, 82, 86 f.).
  • VerfG Brandenburg, 21.11.2002 - VfGBbg 99/02

    Keine Verletzung der Eigentumsgarantie und des rechtlichen Gehörs durch

    Das Gericht muss nur auf solche rechtlichen Gesichtspunkte hinweisen, mit denen ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen braucht (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 16. März 2000 - VfGBbg 6/00 - , LVerfGE Suppl. Bbg. Zu Bd. 11, 82; BVerfGE 84, 188, 190 = NJW 1991, 2823).
  • VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 51/17

    Anhörungsrüge gegen vorangegangene Entscheidung des VerfG Potsdam unzulässig, da

    Es kommt im Ergebnis einer Verhinderung des Vortrags gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. Beschlüsse vom 16. März 2000 - VfGBbg 6/00 -, vom 18. April 2002 - VfGBbg 7/02 -, vom 21. November 2002 - VfGBbg 99/02-, vom 18. März 2010 - VfGBbg 21/09 -, vom 17. Juni 2016 - VfGBbg 79/15 - und vom 17. Februar 2017 - VfGBbg 39/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 09.12.2004 - VfGBbg 44/04

    Begründungserfordernis; rechtliches Gehör; faires Verfahren; Subsidiarität;

    Das Gericht muß nur auf solche rechtlichen Gesichtspunkte hinweisen, mit denen ein gewissenhafter Prozeßbeteiligter nach dem bisherigen Prozeßverlauf nicht zu rechnen braucht (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschlüsse vom 21. November 2002 - VfGBbg 99/02 -, NJ 2003, 85 und vom 16. März 2000 - VfGBbg 6/00 -, LVerfGE Suppl. Bbg. zu Bd. 11, 82, 86 f.).
  • VerfG Brandenburg, 21.11.2002 - VfGBbg 100/02

    Überraschungsentscheidung; rechtliches Gehör; Schulrecht; Verwaltungsprozeßrecht;

    Soweit die Beschwerdeführerin aufgrund des Hinweises des Oberverwaltungsgerichts vom 23. August 2002 der Sache nach eine Überraschungsentscheidung rügt, geht dieser Vorwurf (weiterhin) ins Leere (vgl. zum [zulässigen] Abweichen des Gerichts von einem Hinweisbeschluß: Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 16. März 2000 - VfGBbg 6/00 -, LVerfGE Suppl. Bbg. zu Bd. 11, 82).
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