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   VerfG Brandenburg, 16.07.1998 - VfGBbg 31/97   

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https://dejure.org/1998,20354
VerfG Brandenburg, 16.07.1998 - VfGBbg 31/97 (https://dejure.org/1998,20354)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 16.07.1998 - VfGBbg 31/97 (https://dejure.org/1998,20354)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 16. Juli 1998 - VfGBbg 31/97 (https://dejure.org/1998,20354)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 41; LV, Art. 6 Abs. 2; LV, Art. 25 Abs. 1 Satz 1; VerfGGBbg, § 45 Abs. 1; VerfGGBbg, § 50 Abs. 1 Satz 1; VerfGGBbg, § 29 Abs. 1; SWG, § 5 Abs. 2; BbgBkGG, Art. 3; BbgBkGG,... Art. 2 § 1; BbgBkGG, Art. 1; BbgBkGG, Art. 2 § 5 Abs. 1
    Beteiligtenfähigkeit; Beschwerdebefugnis; Staatzielbestimmung; Sorben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VerfG Brandenburg, 18.06.1998 - VfGBbg 27/97

    Kein Verstoß gegen Rechte der Sorben durch Auflösung der Gemeinde Horno und

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.07.1998 - VfGBbg 31/97
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf das Urteil des erkennenden Gerichts vom 18. Juni 1998 in dem das Brandenburgische Braunkohlengrundlagengesetz betreffende Normenkontrollverfahren VfGBbg 27/97 Bezug genommen.

    Soweit sich der Beschwerdeführer zu 3. durch diejenigen Bestimmungen des Brandenburgischen Braunkohlengrundlagengesetzes in seinen Rechten aus der Landesverfassung verletzt sieht, die Gegenstand des Normenkontrollverfahrens VfGBbg 27/97 gewesen sind (Auflösung der Gemeinde Horno unter Inanspruchnahme ihres Gemeindegebietes für den Braunkohlentagebau ), könnte seine Beschwerdebefugnis dadurch entfallen sein, daß das Gericht in dem das Brandenburgische Braunkohlengrundlagengesetz betreffende Normenkontrollverfahren durch Urteil vom 18. Juni 1998 entschieden hat, daß die betreffenden Bestimmungen des Gesetzes mit der Landesverfassung vereinbar sind.

    Die Beschwerdeführer zu 1. und 2. hatten in der mündlichen Verhandlung in dem Normenkontrollverfahren (VfGBbg 27/97) Gelegenheit, ihre Sicht der Dinge darzulegen und haben davon, anwaltlich vertreten, entsprechend Gebrauch gemacht.

  • BVerfG, 12.02.1988 - 1 BvR 1272/87

    Volkszählung - Abschottungsgebot - Identität - Bürgermeister -

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.07.1998 - VfGBbg 31/97
    Die Zulässigkeitsfragen können auf sich beruhen, weil die Verfassungsbeschwerden jedenfalls in der Sache selbst keinen Erfolg haben (vgl. insoweit etwa BVerfG, NJW 1989, 707; NVwZ 1988, 1017 Nr. 2; siehe auch Clemens/Umbach in: dies. , a.a.O., § 93 b BVerfGG, Rdn. 20).
  • VerfG Brandenburg, 19.12.1996 - VfGBbg 28/96

    Rechtswegerschöpfung; Subsidiarität; Beschwerdegegenstand; zügiges Verfahren;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.07.1998 - VfGBbg 31/97
    Das Gericht hat, freilich in anderem Zusammenhange, entschieden, daß eine zulässigerweise erhobene Verfassungsbeschwerde im nachhinein unzulässig werden kann (vgl. Beschluß vom 19. Dezember 1996 - VfGBbg 28/96 -, LVerfGE 5, 125, 129).
  • VerfG Brandenburg, 27.05.2004 - VfGBbg 283/03

    Gemeindegebietsreform; Beteiligtenfähigkeit

    Zur Einlegung einer (kommunalen) Verfassungsbeschwerde ist - jedenfalls grundsätzlich - nur der Rechtsinhaber selbst befugt (Beschluß vom 16. Juli 1998 - VfGBbg 31/97 - BVerfG NZA 2003, 376; NJW 2002, 357; NVwZ 1991, 661; BVerfGE 56, 296, 297; Kley/Rühmann in: Umbach/Clemens, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, § 90 Rn. 51 m.w.N.).
  • VerfG Brandenburg, 18.06.1998 - VfGBbg 27/97
    Das Gericht hat davon abgesehen, auch betroffenen Einzelpersonen, etwa dem Beschwerdeführer der gegen das Brandenburgische Braunkohlengrundlagengesetz gerichteten Individual-Verfassungsbeschwerde VfGBbg 31/97, in dem vorliegenden Normenkontrollverfahren Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
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