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   VerfG Brandenburg, 16.08.2013 - VfGBbg 29/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,24522
VerfG Brandenburg, 16.08.2013 - VfGBbg 29/13 (https://dejure.org/2013,24522)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 16.08.2013 - VfGBbg 29/13 (https://dejure.org/2013,24522)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 16. August 2013 - VfGBbg 29/13 (https://dejure.org/2013,24522)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 52 Abs 1 S 2 Verf BB, Art 52 Abs 3 Alt 2 Verf BB, § 47 Abs 1 VerfGG BB, § 47 Abs 2 VerfGG BB, § 45 Abs 2 S 1 VerfGG BB

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 52 Abs. 1 Satz 2; LV, Art. 52 Abs. 3 Alt. 2; VerfGGBbg, § 47 Abs. 1; VerfGGBbg, § 47 Abs. 2; VerfGGBbg, § 45 Abs. 2 Satz 1
    Befangenheit; gesetzlicher Richter; rechtliches Gehör; Frist; Wiedereinsetzung; Rechtswegerschöpfung; Subsidiarität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VerfG Brandenburg, 12.12.2014 - VfGBbg 54/14

    Gesetzlicher Richter; Begründungserfordernis; Behandlung eines Ablehnungsgesuchs

    Das Amtsgericht hatte nämlich angenommen, das kurz vor dem auf den 23. Juli 2014 anberaumten Termin angebrachte Gesuch, bei dem es sich - wie dem Verfassungsgericht aus dem Verfahren VfGBbg 29/13 bekannt ist - nicht um das erste Ablehnungsgesuch des Beschwerdeführers und seiner Tochter in dem Rechtsstreit 38 C 200/12 gehandelt hat - habe allein der Verfahrensverschleppung und damit einem prozessfremden Zweck gedient.
  • VerfG Brandenburg, 12.12.2014 - VfGBbg 9/14

    Gesetzlicher Richter; Begründungserfordernis; Behandlung eines Ablehnungsgesuchs

    Das Amtsgericht hatte nämlich angenommen, das kurz vor dem auf den 23. Juli 2014 anberaumten Termin angebrachte Gesuch, bei dem es sich - wie dem Verfassungsgericht aus dem Verfahren VfGBbg 29/13 bekannt ist - nicht um das erste Ablehnungsgesuch des Beschwerdeführers und seiner Tochter in dem Rechtsstreit 38 C 200/12 gehandelt hat - habe allein der Verfahrensverschleppung und damit einem prozessfremden Zweck gedient.
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