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   VerfG Brandenburg, 17.04.2015 - VfGBbg 41/14   

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https://dejure.org/2015,14708
VerfG Brandenburg, 17.04.2015 - VfGBbg 41/14 (https://dejure.org/2015,14708)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 17.04.2015 - VfGBbg 41/14 (https://dejure.org/2015,14708)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 17. April 2015 - VfGBbg 41/14 (https://dejure.org/2015,14708)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 52 Abs 3 Alt 1 Verf BB, § 20 VerfGG BB, § 21 VerfGG BB, § 46 VerfGG BB, § 19 Abs 1 RVG
    Verkennt ein Beschwerdeführer den Inhalt einer gerichtlichen Entscheidung, genügen seine Erwägungen zur Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Entscheidung nicht dem Begründungserfordernis.

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 52 Abs. 3 Alt. I; VerfGGBbg, § 20; VerfGGBbg § 21; VerfGGBbg, § 46; RVG § 19 Abs. 1
    Willkürverbot Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten Begründungserfordernis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.01.2011 - IX ZR 110/10

    Rechtsanwaltsgebühren: Geschäftsgebühr für vorgerichtliche Tätigkeit vor Erhebung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.04.2015 - VfGBbg 41/14
    Ihre Auffassung, das Gesetz biete keine Stütze für die Ansicht des Amtsgerichts, die Geschäftsgebühr für die vorgerichtliche Tätigkeit falle nicht an, wenn von Anfang an ein Auftrag für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung erteilt worden wäre, übersieht § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 RVG, wonach das vorgerichtliche Tätigwerden durchaus Teil eines zur Prozessführung erteilten Auftrags und damit nicht gesondert nach Nr. 2300 VV abrechenbar sein kann (vgl. dazu BGH NJW 2011, 1603, 1604; OLG Oldenburg MDR 2008, 887; Ebert, in: Mayer/Kroiss, RVG-Kommentar, 6. Aufl. 2013, § 19 Rn. 24, 27; Hartmann, Kostengesetze, 43. Aufl. 2013, VV 2300 Rn. 3).
  • VerfG Brandenburg, 19.06.2013 - VfGBbg 61/12

    Bezeichnung von Grundrechten der Landesverfassung; Willkürverbot; Auslegung von

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.04.2015 - VfGBbg 41/14
    Sie muss Ausdruck einer Rechtsanwendung sein, die jeden Auslegungs- und Bewertungsspielraum überschreitet und damit sachlich unhaltbar erscheint (st. Rspr., vgl. etwa Beschluss vom 19. Juni 2013 - VfGBbg 61/12 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • OLG Oldenburg, 20.05.2008 - 13 WF 91/08

    Nichtentstehung einer Terminsgebühr bei vorliegendem Verfahrensfehler eines

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.04.2015 - VfGBbg 41/14
    Ihre Auffassung, das Gesetz biete keine Stütze für die Ansicht des Amtsgerichts, die Geschäftsgebühr für die vorgerichtliche Tätigkeit falle nicht an, wenn von Anfang an ein Auftrag für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung erteilt worden wäre, übersieht § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 RVG, wonach das vorgerichtliche Tätigwerden durchaus Teil eines zur Prozessführung erteilten Auftrags und damit nicht gesondert nach Nr. 2300 VV abrechenbar sein kann (vgl. dazu BGH NJW 2011, 1603, 1604; OLG Oldenburg MDR 2008, 887; Ebert, in: Mayer/Kroiss, RVG-Kommentar, 6. Aufl. 2013, § 19 Rn. 24, 27; Hartmann, Kostengesetze, 43. Aufl. 2013, VV 2300 Rn. 3).
  • BVerfG, 26.08.2014 - 2 BvR 2400/13

    Auch die "Negativmitteilung", dass keine Gespräche über eine Verständigung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.04.2015 - VfGBbg 41/14
    Das ist der Fall, wenn sich nicht ausschließen lässt, dass das Gericht bei hinreichender Beachtung des verletzten Grundrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt wäre (vgl. BVerfG NJW 2014, 3504, 3506).
  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 224/05

    Voraussetzungen eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs wegen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.04.2015 - VfGBbg 41/14
    Ob der Beschwerdeführerin tatsächlich ein materiell-rechtlicher Anspruch auf Ersatz der vorgerichtlich angefallenen Rechtsanwaltskosten hätte zustehen können, hängt nämlich nach fachgerichtlicher Rechtsprechung von gänzlich anderen als den von der Beschwerdeführerin thematisierten gebührenrechtlichen Fragen ab (vgl. im Einzelnen BGH NJW 2009, 1262, 1264; NJW 2007, 1458, 1459; Grüneberg, in Palandt, BGB, 74. Aufl. 2015, § 280 Rn. 27).
  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08

    Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.04.2015 - VfGBbg 41/14
    Ob der Beschwerdeführerin tatsächlich ein materiell-rechtlicher Anspruch auf Ersatz der vorgerichtlich angefallenen Rechtsanwaltskosten hätte zustehen können, hängt nämlich nach fachgerichtlicher Rechtsprechung von gänzlich anderen als den von der Beschwerdeführerin thematisierten gebührenrechtlichen Fragen ab (vgl. im Einzelnen BGH NJW 2009, 1262, 1264; NJW 2007, 1458, 1459; Grüneberg, in Palandt, BGB, 74. Aufl. 2015, § 280 Rn. 27).
  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 1/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Subsidiarität; Beschluss über

    Der genannte Beschluss enthält gegenüber dem Beschluss vom 18. November 2015 keine eigenständige Beschwer, sondern lässt allenfalls eine bereits durch die gleichfalls angefochtene Ausgangsentscheidung des Landessozialgerichts eingetretene Rechtsverletzung fortbestehen, indem eine Selbstkorrektur durch das Fachgericht unterbleibt (Beschlüsse vom 17. April 2015 - VfGBbg 41/14 -, und vom 21. November 2014 - VfGBbg 15/14 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
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