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   VerfG Brandenburg, 18.04.2002 - VfGBbg 7/02   

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VerfG Brandenburg, 18.04.2002 - VfGBbg 7/02 (https://dejure.org/2002,14846)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 18.04.2002 - VfGBbg 7/02 (https://dejure.org/2002,14846)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 18. April 2002 - VfGBbg 7/02 (https://dejure.org/2002,14846)
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Volltextveröffentlichung

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 52 Abs. 3; VerfGGBbg, § 45 Abs. 2 Satz 1; ZPO, § 321a Abs. 2 Satz 2; EGZPO, § 26 Nr. 10
    Rechtswegerschöpfung; Prüfungsmaßstab; Willkür; rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung; Zivilrecht, materielles

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.01.1990 - XI ZR 63/89

    Begrenzung des Haftungsumfangs durch den Schutzzweck der verletzten Norm

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.04.2002 - VfGBbg 7/02
    Daß das Amtsgericht die dem Beschwerdeführer durch das nochmalige Anmieten eines Kranes für das Aufstellen der Lichtmasten entstandenen Kosten nicht als ersatzfähigen Schaden angesehen hat, knüpft an Erwägungen in Rechtsprechung und Literatur zur Begrenzung der Schadensverantwortlichkeit unter Adäquanz-, Zurechnungs- und Schutzzweckgesichtspunkten (vgl. BGHZ 143, 389 = NJW 2000, 1782 = MDR 2000, 640 sowie BGH NJW 1997, 2947; NJW 1995, 449; 1990, 2057; siehe weiter etwa Grunsky , in: MünchKomm, 3. Aufl., Vorb. § 249 Rn. 36 ff., 45; Palandt/ Heinrichs , BGB, 61. Aufl. [2002], Vorb. § 249 Rn. 54 ff. m.w.N.) und ist, mag man auch das Ergebnis, zu dem das Amtsgericht gelangt, für bedenklich halten, nicht gänzlich unvertretbar und geradezu willkürlich.
  • VerfG Brandenburg, 18.10.2001 - VfGBbg 24/01

    Willkür; Zivilprozeßrecht; Bundesrecht; Tenor

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.04.2002 - VfGBbg 7/02
    Willkürlich ist eine Gerichtsentscheidung nur für den Fall, daß sie ganz und gar unvertretbar und schlechthin unverständlich ist, so daß sich der Schluß aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (st. Rspr., vgl. etwa Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 18. Oktober 2001 - VfGBbg 24/01 -).
  • VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 18/98

    Mangels substantiierter Darlegung einer Härte iSv BGB § 556a Abs 1 S 2 keine

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.04.2002 - VfGBbg 7/02
    Es ist nicht die Aufgabe des Verfassungsgerichtes, die Entscheidungen der Fachgerichte nach Art eines Rechtsmittelgerichtes zu überprüfen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 17. September 1998 - VfGBbg 18/98 -, LVerfGE 9, 95).
  • BGH, 20.10.1994 - IX ZR 116/93

    Verletzung der anwaltlichen Beratungspflicht im Rahmen der Rückabwicklung eines

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.04.2002 - VfGBbg 7/02
    Daß das Amtsgericht die dem Beschwerdeführer durch das nochmalige Anmieten eines Kranes für das Aufstellen der Lichtmasten entstandenen Kosten nicht als ersatzfähigen Schaden angesehen hat, knüpft an Erwägungen in Rechtsprechung und Literatur zur Begrenzung der Schadensverantwortlichkeit unter Adäquanz-, Zurechnungs- und Schutzzweckgesichtspunkten (vgl. BGHZ 143, 389 = NJW 2000, 1782 = MDR 2000, 640 sowie BGH NJW 1997, 2947; NJW 1995, 449; 1990, 2057; siehe weiter etwa Grunsky , in: MünchKomm, 3. Aufl., Vorb. § 249 Rn. 36 ff., 45; Palandt/ Heinrichs , BGB, 61. Aufl. [2002], Vorb. § 249 Rn. 54 ff. m.w.N.) und ist, mag man auch das Ergebnis, zu dem das Amtsgericht gelangt, für bedenklich halten, nicht gänzlich unvertretbar und geradezu willkürlich.
  • BGH, 15.02.2000 - VI ZR 135/99

    Schadensersatz bei Nichterkennen einer Schwangerschaft

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.04.2002 - VfGBbg 7/02
    Daß das Amtsgericht die dem Beschwerdeführer durch das nochmalige Anmieten eines Kranes für das Aufstellen der Lichtmasten entstandenen Kosten nicht als ersatzfähigen Schaden angesehen hat, knüpft an Erwägungen in Rechtsprechung und Literatur zur Begrenzung der Schadensverantwortlichkeit unter Adäquanz-, Zurechnungs- und Schutzzweckgesichtspunkten (vgl. BGHZ 143, 389 = NJW 2000, 1782 = MDR 2000, 640 sowie BGH NJW 1997, 2947; NJW 1995, 449; 1990, 2057; siehe weiter etwa Grunsky , in: MünchKomm, 3. Aufl., Vorb. § 249 Rn. 36 ff., 45; Palandt/ Heinrichs , BGB, 61. Aufl. [2002], Vorb. § 249 Rn. 54 ff. m.w.N.) und ist, mag man auch das Ergebnis, zu dem das Amtsgericht gelangt, für bedenklich halten, nicht gänzlich unvertretbar und geradezu willkürlich.
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.04.2002 - VfGBbg 7/02
    Das Gericht muß nur auf solche rechtlichen Gesichtspunkte hinweisen, mit denen ein gewissenhafter Prozeßbeteiligter nach dem bisherigen Prozeßverlauf nicht zu rechnen braucht (BVerfGE 84, 188 (190) = NJW 1991, 2823).
  • BVerfG, 23.06.1999 - 2 BvR 762/98

    Nichtberücksichtigung des erstinstanzlichen Vorbringens des Berufungsbeklagten

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.04.2002 - VfGBbg 7/02
    Die Verfassung gewährt jedoch keinen Schutz dagegen, daß das Gericht Vorbringen der Beteiligten aus Rechtsgründen ganz oder teilweise unberücksichtigt läßt; das Gericht muß sich in den Entscheidungsgründen auch nicht mit jedem Einzelvorbringen auseinandersetzen (vgl. BVerfG, Beschluß v. 23.6. 1999 - 2 BvR 762/98 -, NJW 2000, 131).
  • BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85

    Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.04.2002 - VfGBbg 7/02
    Das Gericht braucht aber grundsätzlich nicht vor der Entscheidung auf seine Rechtsauffassung hinzuweisen (BVerfGE 74, 1 (5) = NJW 1987, 1192 zu Art. 103 Abs. 1 GG; vgl. auch Degenhart , in: Sachs, Grundgesetz, 2. Aufl., Art. 103 Rn. 15: Hinweis zur Rechts auffassung nur im Ausnahmefall; ähnlich auch Schulze-Fielitz , in: Dreier, Grundgesetz-Kommentar, Bd. 3, Art. 103 Abs. 1 Rn. 45).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.04.2002 - VfGBbg 7/02
    Der Schutz vor einer Überraschungsentscheidung greift schon dann nicht ein, wenn die betreffenden Gesichtspunkte auch nur im Vortrag einer Partei bereits angesprochen waren (vgl. BVerfG, Beschluß vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133 (145) = NVwZ 1992, 401).
  • VG Gießen, 19.03.1991 - I/1 E 760/90

    Anspruch eines Betroffenen auf Bekanntgabe eines Behördeninformanten;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.04.2002 - VfGBbg 7/02
    Der Schutz vor einer Überraschungsentscheidung greift schon dann nicht ein, wenn die betreffenden Gesichtspunkte auch nur im Vortrag einer Partei bereits angesprochen waren (vgl. BVerfG, Beschluß vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133 (145) = NVwZ 1992, 401).
  • VerfG Brandenburg, 17.02.2017 - VfGBbg 39/16

    Finanzgerichtliche Kostenentscheidung; rechtliches Gehör;

    Es kommt im Ergebnis einer Verhinderung des Vortrags gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. Beschlüsse vom 16. März 2000 - VfGBbg 6/00 -, vom 18. April 2002 - VfGBbg 7/02 -, vom 21. November 2002 - VfGBbg 99/02-, vom 18. März 2010 - VfGBbg 21/09 - und vom 17. Juni 2016 - VfGBbg 79/15 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f; BVerfG NVwZ-RR 2016, 521, 526; BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 1 BvR 3522/08 -, juris Rn. 44).
  • VerfG Brandenburg, 18.03.2010 - VfGBbg 21/09

    Gesetzlicher Richter; Willkür; Rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung

    Eine Überraschungsentscheidung liegt nicht vor, wenn die betreffenden Gesichtspunkte im Vortrag einer Partei angesprochen wurden (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 18. April 2002 - VfGBbg 7/02 -).
  • VerfG Brandenburg, 21.11.2002 - VfGBbg 99/02

    Keine Verletzung der Eigentumsgarantie und des rechtlichen Gehörs durch

    Es ist nicht die Aufgabe des Verfassungsgerichtes, die Entscheidungen der Fachgerichte nach Art eines Rechtsmittelgerichtes zu überprüfen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschlüsse vom 18. April 2002 - VfGBbg 7/02 - und vom 17. September 1998 - VfGBbg 18/98 -, LVerfGE 9, 95).
  • VerfG Brandenburg, 11.12.2015 - VfGBbg 42/14

    Ein Gericht, das unter Abwägung aller sich nach Lage des Einzelfalls

    Es ist nach der Verfassung nicht Aufgabe des Verfassungsgerichts, Gerichtsentscheidungen nach Art eines Rechtsmittelgerichts zu überprüfen (vgl. Beschlüsse vom 18. April 2002 - VfGBbg 7/02 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, und vom 17. September 1998 - VfGBbg 18/98 -, LVerfGE 9, 95, 100).
  • VerfG Brandenburg, 29.08.2014 - VfGBbg 8/14

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Anspruch auf ein faires Verfahren;

    Aus der Gewährleistung des rechtlichen Gehörs ergibt sich grundsätzlich keine Frage-, Aufklärungs- oder Hinweispflicht des Gerichts (st. Rspr., vgl. etwa Beschluss vom 18. April 2002 - VfGBbg 7/02 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 2003 - 1 BvR 2285/02 -, BVerfGK 1, 211, 212).
  • VerfG Brandenburg, 18.09.2003 - VfGBbg 139/03

    Wegen offensichtlich nicht vorliegender Verletzung von Grundrechten unzulässige

    Soweit sich die Beschwerdeführer im übrigen kritisch mit dem Urteil des Landgerichts auseinandersetzen, ist darauf hinzuweisen, dass es nicht die Aufgabe des Verfassungsgerichtes ist, die Entscheidungen der Fachgerichte nach Art eines Rechtsmittelgerichtes zu überprüfen und sich gleichsam an die Stelle des Fachgerichts zu setzen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschlüsse vom 19. Juni 2003 - VfGBbg 113/02 - vom 18. April 2002 - VfGBbg 7/02 - sowie vom 17. September 1998 - VfGBbg 18/98 -, LVerfGE 9, 95, 101 f.).
  • VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 51/17

    Anhörungsrüge gegen vorangegangene Entscheidung des VerfG Potsdam unzulässig, da

    Es kommt im Ergebnis einer Verhinderung des Vortrags gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. Beschlüsse vom 16. März 2000 - VfGBbg 6/00 -, vom 18. April 2002 - VfGBbg 7/02 -, vom 21. November 2002 - VfGBbg 99/02-, vom 18. März 2010 - VfGBbg 21/09 -, vom 17. Juni 2016 - VfGBbg 79/15 - und vom 17. Februar 2017 - VfGBbg 39/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 09.12.2004 - VfGBbg 44/04

    Begründungserfordernis; rechtliches Gehör; faires Verfahren; Subsidiarität;

    Der Schutz vor einer Überraschungsentscheidung greift bereits dann nicht ein, wenn die betreffenden Gesichtspunkte im Vortrag einer Partei angesprochen wurden (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 18. April 2002 - VfGBbg 7/02 -).
  • VerfG Brandenburg, 27.05.2004 - VfGBbg 5/04

    Begründungserfordernis; Beschwerdefrist; Rechtswegerschöpfung; Subsidiarität;

    Es ist nicht die Aufgabe des Verfassungsgerichtes, die Entscheidungen der Fachgerichte nach Art eines Rechtsmittelgerichtes zu überprüfen und sich gleichsam an die Stelle des Fachgerichts zu setzen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 18. April 2002 - VfGBbg 7/02 - und Beschluß vom 17. September 1998 - VfGBbg 18/98 -, LVerfGE 9, 95, 101 f.).
  • VerfG Brandenburg, 21.01.2003 - VfGBbg 110/02

    Zur Erstattungsfähigkeit von außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen im

    Willkürlich ist eine Gerichtsentscheidung nur für den Fall, dass sie ganz und gar unvertretbar und schlechthin unverständlich ist, so dass sich der Schluss aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 18. April 2002 - VfGBbg 7/02 -).
  • VerfG Brandenburg, 27.05.2004 - VfGBbg 20/04

    Rechtliches Gehör; Subsidiarität; Begründungserfordernis; Zuständigkeit des

  • VerfG Brandenburg, 27.05.2004 - VfGBbg 19/04

    Begründungserfordernis; Beschwerdefrist; Rechtswegerschöpfung; Subsidiarität;

  • VerfG Brandenburg, 19.06.2003 - VfGBbg 113/02

    Strafprozeßrecht; Beschwerdebefugnis; Zuständigkeit des

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