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   VerfG Brandenburg, 18.10.2013 - VfGBbg 72/12   

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https://dejure.org/2013,32721
VerfG Brandenburg, 18.10.2013 - VfGBbg 72/12 (https://dejure.org/2013,32721)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 18.10.2013 - VfGBbg 72/12 (https://dejure.org/2013,32721)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Oktober 2013 - VfGBbg 72/12 (https://dejure.org/2013,32721)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.10.2013 - VfGBbg 72/12
    Er muss diejenigen - für seine Rechtsverfolgung vor den Fachgerichten relevanten - Gesichtspunkte und Argumente, in deren Anbetracht die beanstandete hoheitliche Maßnahme einen Grundrechtsverstoß darstellen soll, jedenfalls in ihrem Kern, bereits in das fachgerichtliche Verfahren eingeführt haben (BVerfGE 82, 6, 11; BVerfG, Beschluss vom 21. November 2012 - 2 BvR 2432/12 -, zitiert nach juris Rn. 1; vgl. auch m. w. N. Lübbe-Wolff, Substantiierung und Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde EuGRZ 2004, 669, 674).
  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.10.2013 - VfGBbg 72/12
    Um dieser Obliegenheit gerecht zu werden, wird dem Beschwerdeführer neben der Wahrnehmung der prozessualen Verfahrensrechte (Rüge von Verfahrensmängeln, Stellung von Anträgen) insbesondere abverlangt, die entscheidungserheblichen Tatsachen vollständig und substantiiert vorzutragen (vgl. BVerfGE 66, 337, 364; BVerfG, Beschluss vom 20. Mai 2003 - 1 BvR 922/03 -, BVerfGK 1, 172, 173) und zwar unabhängig davon, ob das Verfahren dem Beibringungs- oder dem Amtsermittlungsgrundsatz unterliegt (BVerfGE 79, 174, 190).
  • BVerfG, 20.05.2003 - 1 BvR 922/03

    Unzulässigkeit mangels Ausschöpfung aller Möglichkeiten zur Verhinderung der

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.10.2013 - VfGBbg 72/12
    Um dieser Obliegenheit gerecht zu werden, wird dem Beschwerdeführer neben der Wahrnehmung der prozessualen Verfahrensrechte (Rüge von Verfahrensmängeln, Stellung von Anträgen) insbesondere abverlangt, die entscheidungserheblichen Tatsachen vollständig und substantiiert vorzutragen (vgl. BVerfGE 66, 337, 364; BVerfG, Beschluss vom 20. Mai 2003 - 1 BvR 922/03 -, BVerfGK 1, 172, 173) und zwar unabhängig davon, ob das Verfahren dem Beibringungs- oder dem Amtsermittlungsgrundsatz unterliegt (BVerfGE 79, 174, 190).
  • BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83

    Verfassungswidrigkeit von § 7 Nr. 3 BRAO

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.10.2013 - VfGBbg 72/12
    Um dieser Obliegenheit gerecht zu werden, wird dem Beschwerdeführer neben der Wahrnehmung der prozessualen Verfahrensrechte (Rüge von Verfahrensmängeln, Stellung von Anträgen) insbesondere abverlangt, die entscheidungserheblichen Tatsachen vollständig und substantiiert vorzutragen (vgl. BVerfGE 66, 337, 364; BVerfG, Beschluss vom 20. Mai 2003 - 1 BvR 922/03 -, BVerfGK 1, 172, 173) und zwar unabhängig davon, ob das Verfahren dem Beibringungs- oder dem Amtsermittlungsgrundsatz unterliegt (BVerfGE 79, 174, 190).
  • BVerfG, 21.11.2012 - 2 BvR 2432/12

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unterlassener Geltendmachung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.10.2013 - VfGBbg 72/12
    Er muss diejenigen - für seine Rechtsverfolgung vor den Fachgerichten relevanten - Gesichtspunkte und Argumente, in deren Anbetracht die beanstandete hoheitliche Maßnahme einen Grundrechtsverstoß darstellen soll, jedenfalls in ihrem Kern, bereits in das fachgerichtliche Verfahren eingeführt haben (BVerfGE 82, 6, 11; BVerfG, Beschluss vom 21. November 2012 - 2 BvR 2432/12 -, zitiert nach juris Rn. 1; vgl. auch m. w. N. Lübbe-Wolff, Substantiierung und Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde EuGRZ 2004, 669, 674).
  • VerfG Brandenburg, 18.09.2003 - VfGBbg 178/03

    Strafprozeßrecht; Strafvollstreckungsrecht; Bundesrecht; Zuständigkeit des

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.10.2013 - VfGBbg 72/12
    Entscheidungen über die Anordnung und Fortdauer einer Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus nach § 63, § 67d Abs. 2 StGB betreffen die Freiheitsentziehung und berühren damit das Freiheitsgrundrecht unmittelbar (Beschluss vom 18. September 2003 - VfGBbg 178/03 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 27.05.2011 - VfGBbg 20/10

    Wegen fehlender Beschwerdebefugnis und aus Gründen materieller Subsidiarität

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.10.2013 - VfGBbg 72/12
    Denn dem Verfassungsgericht soll ein umfassend geprüfter Sachverhalt mit der hierzu entwickelten Fallanschauung und Rechtsauffassung der für die jeweilige Materie zuständigen Gerichte unterbreitet werden, damit es nicht auf unsicherer Tatsachen- und Rechtsgrundlage entscheidet (zu dieser Funktion des Subsidiaritätsgrundsatzes: Beschluss vom 27. Mai 2011 - VfGBbg 20/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 15.03.2013 - VfGBbg 32/12

    Begründungserfordernis; Subsidiarität

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.10.2013 - VfGBbg 72/12
    Vielmehr hat er auch (materiell) alles Zulässige und Zumutbare dafür zu tun, eine etwaige Grundrechtsverletzung bereits in dem sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beheben; Grundrechtsschutz ist zuvörderst Aufgabe der Fachgerichte (st. Rspr., vgl. etwa Beschluss vom 15. März 2013 - VfGBbg 32/12 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • OLG Zweibrücken, 10.06.2008 - 1 Ws 154/08

    Überprüfung der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus:

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.10.2013 - VfGBbg 72/12
    Er hat auch nicht die Einholung eines externen Sachverständigengutachtens beantragt, die wegen - von ihm geltend gemachter - Besonderheiten des Einzelfalles auch vor Ablauf von fünf Jahren seit Vornahme der letzten externen Begutachtung (§ 463 Abs. 4 Strafprozessordnung) geboten sein kann (vgl. Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 10. Juni 2008 - 1 Ws 154/08 -, zitiert nach juris Rn. 2).
  • VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 15/13

    Maßregelvollzug; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Fortdauer

    Dahinstehen kann, ob sie bereits unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde unzulässig ist, weil der Beschwerdeführer das Rechtsmittel gegen den erstinstanzlichen Beschluss des Landgerichts nicht einmal überschlägig - etwa mit den später in der Beschwerdeschrift dem Verfassungsgericht vorgetragenen Argumenten - begründet hat (vgl. hierzu Beschluss vom 18. Oktober 2013 - VfGBbg 72/12 -, wwww.verfassungsgericht. brandenburg.de).

    Entscheidungen über die Anordnung und Fortdauer einer Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus nach § 63, § 67d Abs. 2 StGB betreffen die Freiheitsentziehung und berühren damit das Freiheitsgrundrecht unmittelbar (Beschlüsse vom 18. September 2003 - VfGBbg 178/03 - und vom 19. Oktober 2013 - VfGBbg 72/12 -, www.verfassungsgericht. brandenburg.de).

  • VerfG Brandenburg, 21.02.2014 - VfGBbg 35/13

    Maßregelvollzug; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Fortdauer

    Entscheidungen über die Anordnung und Fortdauer einer Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus nach § 63, § 67d Abs. 2 StGB betreffen die Freiheitsentziehung und berühren damit das Freiheitsgrundrecht unmittelbar (Beschlüsse vom 18. September 2003, a. a. O., und vom 19. Oktober 2013 - VfGBbg 72/12 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 21.11.2014 - VfGBbg 20/14

    Begründungserfordernis; Beschwerdebefugnis; Subsidiaritätsgrundsatz

    Grundsätzlich muss er deshalb diejenigen - für seine Rechtsverfolgung vor den Fachgerichten relevanten - Gesichtspunkte und Argumente, in deren Anbetracht die beanstandete hoheitliche Maßnahme einen Grundrechtsverstoß darstellen soll, jedenfalls in ihrem Kern bereits in das fachgerichtliche Verfahren eingeführt haben (vgl. Beschluss vom 18. Oktober 2013 - VfGBbg 72/12 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
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