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   VerfG Brandenburg, 18.12.1997 - VfGBbg 16/97   

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VerfG Brandenburg, 18.12.1997 - VfGBbg 16/97 (https://dejure.org/1997,23701)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 18.12.1997 - VfGBbg 16/97 (https://dejure.org/1997,23701)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Dezember 1997 - VfGBbg 16/97 (https://dejure.org/1997,23701)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • VerfG Brandenburg, 20.11.1997 - VfGBbg 12/97

    Verweigerte Vorlage der Prüfungsmitteilung iSv HO BB § 96 an Landtagsabgeordneten

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.12.1997 - VfGBbg 16/97
    Die Antragsgegnerin lehnte das Aktenvorlagegesuch unter Hinweis auf ein vom Antragsteller in der gleichen Angelegenheit gegen den Landesrechnungshof geführtes Organstreitverfahren vor dem erkennenden Verfassungsgericht (VfGBbg 12/97) ab, dem man nicht vorgreifen wolle.

    Die den Antragsteller nunmehr zusätzlich interessierenden Aspekte haben sich für ihn erkennbar erst aus dem Prüfbericht ergeben, in den er inzwischen auf der Grundlage der in dem Verfahren VfGBbg 12/97 ergangenen Entscheidung des Gerichts Einblick genommen hat.

  • VerfG Brandenburg, 21.07.2017 - VfGBbg 21/16

    Akteneinsichtsrecht nach Art 56 Abs 3 S 2 LV (juris: Verf BB) erstreckt sich nur

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es bei der Frist zur Erteilung von Auskünften auch darauf ankommt, ob und inwieweit Recherchen notwendig sind und Abstimmungsbedarf besteht, so dass sich die Frage, ob eine Auskunft in diesem Sinne unverzüglich gewährt wird, nicht absolut beantworten lässt (vgl. Urteil vom 18. Dezember 1997 - VfGBbg 16/97 -, LVerfGE 7, 138, 140 f; Kirschniok-Schmidt, Das Informationsrecht des Abgeordneten nach der brandenburgischen Landesverfassung, 2010, S. 197).

    Er ist gemäß § 36 Abs. 1 VerfGGBbg antragsbefugt, soweit er geltend macht, durch die Weigerung der Antragsgegnerin, ihm die Leitungsvorlage zum Votum der Mindestlohnkommission ohne Einschränkungen zur Kenntnis zu geben, in seinem Aktenvorlage- und -einsichtsrecht aus Art. 56 Abs. 3 LV verletzt zu sein (vgl. Urteile vom 20. Juni 1996 - VfGBbg 3/96 -, LVerfGE 4, 179, 182; vom 20. November 1997 - VfGBbg 12/97 -, LVerfGE 7, 123, 128; vom 18. Dezember 1997 - VfGBbg 16/97 -, LVerfGE 7, 138, 140; und vom 9. Dezember 2004 - VfGBbg 6/04 -, LVerfGE 15, 124, 128).

    Die Antragsgegnerin ist als Verfassungsorgan ebenfalls beteiligtenfähig (vgl. nur Urteil vom 18. Dezember 1997 - VfGBbg 16/97 -, LVerfGE 7, 138, 140).

    Dies folgt aus Art. 56 Abs. 3 Satz 3 LV, wonach das Verlangen an die Landesregierung zu richten ist, und entspricht der Stellung der Landesregierung im Verfassungsgefüge Brandenburgs, da diese in ihrer Gesamtheit Adressat der Kontrollbefugnisse des Parlaments bzw. des einzelnen Abgeordneten ist (Urteil vom 9. Dezember 2004 - VfGBbg 6/04 -, LVerfGE 15, 124, 129; vgl. auch Urteil vom 18. Dezember 1997 - VfGBbg 16/97 -, LVerfGE 7, 138, 141).

  • VerfG Brandenburg, 16.11.2000 - VfGBbg 31/00

    Verletzung des Fragerechts einer Landtagsabgeordneten wegen Verweigerung

    In jedem Fall muß die Auskunft jedoch stimmig und aus sich selbst heraus verständlich sein und darf nichts Wesentliches oder erkennbar Interessierendes vorenthalten (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 18. Dezember 1997 - VfGBbg 16/97 -, LVerfGE 7, 138, 141, zu dem in Art. 56 Abs. 3 LV gewährleisteten Auskunftsrecht der Abgeordneten).

    An die in § 60 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung des Landtages (GeschO LT) bestimmte Frist von vier Wochen zur Beantwortung Kleiner Anfragen ist die Landesregierung - entgegen der Auffassung der Antragstellerin - rechtlich ohnehin nicht gebunden (vgl. hierzu Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 18. Dezember 1997 - VfGBbg 16/97 -, LVerfGE 7, 138, 141).

  • VerfG Brandenburg, 21.09.2019 - VfGBbg 58/18

    Organstreit unzulässig; Akteneinsicht; unverzüglich; vollständig; Abgeordneter;

    Denn es lässt sich nach der Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts nicht mit einem absoluten Zeitraum beantworten, was der Begriff "unverzüglich", d. h. ohne schuldhaftes Zögern, im Sinne des Art. 56 Abs. 3 Satz 4 LV bedeutet (vgl. Urteil vom 18. Dezember 1997 - VfGBbg 16/97 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Auch der Begriff der Vollständigkeit im Sinne des Art. 56 Abs. 3 Satz 4 LV ist ein wertender Begriff (vgl. Urteil vom 18. Dezember 1997 - VfGBbg 16/97 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).

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