Rechtsprechung
   VerfG Brandenburg, 19.03.2021 - VfGBbg 3/21 EA   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,6467
VerfG Brandenburg, 19.03.2021 - VfGBbg 3/21 EA (https://dejure.org/2021,6467)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 19.03.2021 - VfGBbg 3/21 EA (https://dejure.org/2021,6467)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 19. März 2021 - VfGBbg 3/21 EA (https://dejure.org/2021,6467)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,6467) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art. 21 GG, Art 20 Abs 3 S 2 Verf BB 1992, § 30 Abs 1 VerfGG BB, § 38 Abs 1 S 1 VerfGG BB

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    GG, Art. 21; LV, Art. 20 Abs. 3 Satz 2; VerfGGBbg, § 30 Abs. 1; VerfGGBbg, § 38 Abs. 1 Satz 1
    Einstweilige Anordnung; einstweilige Anordnung abgelehnt; Organstreit; Vorwegnahme der Hauptsache; Regelung; Rechtsschutzbedürfnis; Fachgericht; Verfassungsschutzbericht; Minister; Äußerung; Partei; Verdachtsfall; Chancengleichheit; politischer Wettbewerb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • brandenburg.de (Pressemitteilung)

    Eilantrag der AfD gegen Nennung im Verfassungsschutzbericht erfolglos

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • VerfG Brandenburg, 17.04.2020 - VfGBbg 87/19

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Rechtswegerschöpfung; Vorabentscheidung;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.03.2021 - VfGBbg 3/21
    Dies umfasst auch die Möglichkeit des Eilrechtsschutzes vor den zuständigen Fachgerichten (vgl. Beschluss vom 17. April 2020 - VfGBbg 87/19 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Die Antragstellerin, die als Anordnungsanspruch geltend macht, ihr stünden als im Land Brandenburg aktiver politischer Partei aus Art. 20 Abs. 3 Satz 2 LV beziehungsweise inkorporiertem Art. 21 GG das Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb und damit Folgenbeseitigungs-, Abwehr- und Unterlassungsansprüche gegenüber Eingriffen des Antragsgegners zu, kann effektiven Rechtsschutz inklusive Eilrechtsschutz durch die Verwaltungsgerichte erlangen (vgl. Beschluss vom 17. April 2020 - VfGBbg 87/19 -, m. w. N., https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de).

    Die gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO zuständigen Verwaltungsgerichte sind gehalten, unter Berücksichtigung aller verfassungs- und grundrechtlichen Vorgaben Rechtschutz, d. h. auch gegebenenfalls beantragten Eilrechtschutz mit vorläufigen Regelungen nach Maßgabe der §§ 80, 80a, 123 VwGO zu gewähren (vgl. Beschluss vom 17. April 2020 - VfGBbg 87/19 -, m. w. N., https://verfassungsgericht.brandenburg.de).

  • BVerfG, 07.11.2015 - 2 BvQ 39/15

    Einstweilige Anordnung auf Entfernung einer Pressemitteilung aus dem

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.03.2021 - VfGBbg 3/21
    Obwohl im Hauptsacheverfahren des Organstreits gemäß § 38 Abs. 1 Satz 1 VerfGGBbg nur die Feststellung der Verletzung eines Rechts erfolgen dürfte, ist jedoch aus Gründen der Effektivität des vorläufig zu gewährenden Rechtsschutzes im Rahmen des § 30 Abs. 1 VerfGGBbg die Verpflichtung zu einem Tun oder Unterlassen statthaft, wenn ansonsten das vorläufig zu sichernde Recht irreversibel leerlaufen würde (vgl. Beschluss vom 25. Februar 2020 - VfGBbg 1/20 EA - https://verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG, Beschluss vom 7. November 2015 - 2 BvQ 39/15 -, www.bverfg.de).

    Bei den von der Antragstellerin angeführten Entscheidungen zu Äußerungen von Ministern (vgl. BVerfG, Urteil vom 9. Juni 2020 - 2 BvE 1/19 - und Beschluss vom 7. November 2015 - 2 BvQ 39/15 -, www.bverfg.de) war ein Bezug zu den mit dem Ministeramt verbundenen Aufgaben nicht erkennbar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. November 2015 - 2 BvQ 39/15 -, Rn. 10, www.bverfg.de) und die Beschränkung ihrer Eingriffsbefugnisse nicht durch einschlägige Gesetze geregelt.

  • VerfG Brandenburg, 25.02.2020 - VfGBbg 1/20

    Einstweilige Anordnung; Landtag; Geschäftsordnung; Funktionsfähigkeit; Aktuelle

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.03.2021 - VfGBbg 3/21
    Durch den Erlass der einstweiligen Anordnung darf zudem grundsätzlich nichts gewährt werden, was nicht auch Ergebnis des Verfahrens in der Hauptsache sein könnte (vgl. Beschluss vom 25. Februar 2020 - VfGBbg 1/20 EA -, m. w. N, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Obwohl im Hauptsacheverfahren des Organstreits gemäß § 38 Abs. 1 Satz 1 VerfGGBbg nur die Feststellung der Verletzung eines Rechts erfolgen dürfte, ist jedoch aus Gründen der Effektivität des vorläufig zu gewährenden Rechtsschutzes im Rahmen des § 30 Abs. 1 VerfGGBbg die Verpflichtung zu einem Tun oder Unterlassen statthaft, wenn ansonsten das vorläufig zu sichernde Recht irreversibel leerlaufen würde (vgl. Beschluss vom 25. Februar 2020 - VfGBbg 1/20 EA - https://verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG, Beschluss vom 7. November 2015 - 2 BvQ 39/15 -, www.bverfg.de).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2020 - 1 S 56.20

    Recht auf vorherige Stellungnahme vor Aufnahme in den Verfassungsschutzbericht;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.03.2021 - VfGBbg 3/21
    Den Auftrag zur umfassenden rechtlichen Prüfung nehmen sie auch wahr (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 19. Juni 2020 - OVG 1 S 55/20 - und - OVG 1 S 56/20 -, juris).
  • BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvE 1/19

    Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.03.2021 - VfGBbg 3/21
    Bei den von der Antragstellerin angeführten Entscheidungen zu Äußerungen von Ministern (vgl. BVerfG, Urteil vom 9. Juni 2020 - 2 BvE 1/19 - und Beschluss vom 7. November 2015 - 2 BvQ 39/15 -, www.bverfg.de) war ein Bezug zu den mit dem Ministeramt verbundenen Aufgaben nicht erkennbar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. November 2015 - 2 BvQ 39/15 -, Rn. 10, www.bverfg.de) und die Beschränkung ihrer Eingriffsbefugnisse nicht durch einschlägige Gesetze geregelt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2020 - 1 S 55.20

    Verfassungsschutzrecht des Bundes 2019; AfD; Jugendorganisation; Junge

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.03.2021 - VfGBbg 3/21
    Den Auftrag zur umfassenden rechtlichen Prüfung nehmen sie auch wahr (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 19. Juni 2020 - OVG 1 S 55/20 - und - OVG 1 S 56/20 -, juris).
  • VerfG Brandenburg, 29.12.2020 - VfGBbg 24/20

    Pfändungs- und Einziehungsverfügung; Finanzamt; Steuerschuld; Kontopfändung;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.03.2021 - VfGBbg 3/21
    Ein Tätigwerden des Verfassungsgerichts ist in aller Regel nicht erforderlich, solange und soweit Rechtsschutz durch die Fachgerichte in Anspruch genommen oder das Anliegen auf andere Weise erreicht werden kann (vgl. Beschluss vom 29. Dezember 2020 - VfGBbg 24/20 EA -, Rn. 5, https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 20.09.2019 - VfGBbg 9/19

    Einstweilige Anordnung verworfen; zum gemeinen Wohl; dringend geboten; private

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.03.2021 - VfGBbg 3/21
    Gemäß § 13 VerfGGBbg i. V. m. § 123 Abs. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) i. V. m. § 920 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) sind solche Gefahren als Anordnungsgrund und das mögliche Bestehen eines Anordnungsanspruchs von der Antragstellerin schlüssig darzulegen und glaubhaft zu machen (vgl. Beschluss vom 20. September 2019 - VfGBbg 9/19 EA -, https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 11.12.2020 - VfGBbg 22/20

    Corona; Fitnessstudio; Schließung; Individualsport; Berufsfreiheit;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.03.2021 - VfGBbg 3/21
    Soweit sich das Begehren in der Hauptsache nicht als offensichtlich unzulässig oder unbegründet darstellt, ist über den Erlass der einstweiligen Anordnung aufgrund einer Folgenabwägung zu entscheiden (vgl. Beschluss vom 11. Dezember 2020 ‌- VfGBbg 22/20 EA -, Rn. 13, m. w. N., https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 17.01.2020 - VfGBbg 13/19

    Einstweilige Anordnung; einstweilige Anordnung abgelehnt; Untersagung;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.03.2021 - VfGBbg 3/21
    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat zudem selbständige Zulässigkeitsvoraussetzungen, die erfüllt sein müssen (vgl. Beschluss vom 17. Januar 2020 - VfGBbg 13/19 EA -, Rn. 6, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 20.05.2022 - VfGBbg 94/20

    Verdachtsberichterstattung grundsätzlich zulässig

  • VerfG Brandenburg, 26.07.2022 - VfGBbg 9/22

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, begründet; Beweisantrag;

    Obwohl im Hauptsacheverfahren des Organstreits gemäß § 38 Abs. 1 Satz 1 VerfGGBbg nur die Feststellung der Verletzung eines Rechts erfolgen könnte, ist jedoch aus Gründen der Effektivität des vorläufig zu gewährenden Rechtsschutzes im Rahmen des § 30 Abs. 1 VerfGGBbg die Verpflichtung zu einem Tun oder Unterlassen statthaft, wenn ansonsten das vorläufig zu sichernde Recht irreversibel leerliefe (vgl. z. B. Beschluss vom 19. März 2021 ‌- VfGBbg 3/21 EA -‌, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 05.05.2021 - VfGBbg 10/21

    Eilantrag auf Aussetzung des Unterschriftenquorums zur Bürgermeisterwahl

    Ob der Erlass einer einstweiligen Anordnung im Sinne von § 30 Abs. 1 VerfGGBbg dringend geboten ist, ist nach Maßgabe einer Folgenabwägung und grundsätzlich unabhängig von den Erfolgsaussichten in der Hauptsache zu beurteilen, es sei denn, der Antrag in der Hauptsache erweist sich von vornherein als offensichtlich unzulässig oder als offensichtlich unbegründet (vgl. Beschluss vom 19. März 2021 - VfGBbg 3/21 EA -, Rn. 16, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 05.05.2021 - VfGBbg 8/21

    Eilantrag abgelehnt; SARS-CoV-2-Pandemie; Corona; Testpflicht; Schule; Schüler;

    Ob der Erlass einer einstweiligen Anordnung dringend geboten ist, ist nach Maßgabe einer Folgenabwägung und grundsätzlich unabhängig von den Erfolgsaussichten in der Hauptsache zu beurteilen, es sei denn, der Antrag in der Hauptsache erweist sich von vornherein als offensichtlich unzulässig oder als offensichtlich unbegründet (vgl. Beschluss vom 19. März 2021 - VfGBbg 3/21 EA -, Rn. 16, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 18.02.2022 - VfGBbg 26/21

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, unzulässig; Nicht erreichbares

    Voraussetzung der Zulässigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist ferner das Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses im Zeitpunkt der Entscheidung des Verfassungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 18. Juni 2021 ‌- VfGBbg 12/21 EA -‌, Rn. 17, und vom 19. März 2021 ‌- VfGBbg 3/21 EA -‌, Rn. 18, https://verfassungsgericht.brandenburg.de; vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Oktober 2018 ‌- 2 BvQ 90/18 -‌, BVerfGE 150, 163-169, Rn. 12, www.bverfg.de).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht