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   VerfG Brandenburg, 19.06.2015 - VfGBbg 43/15   

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https://dejure.org/2015,26240
VerfG Brandenburg, 19.06.2015 - VfGBbg 43/15 (https://dejure.org/2015,26240)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 19.06.2015 - VfGBbg 43/15 (https://dejure.org/2015,26240)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 19. Juni 2015 - VfGBbg 43/15 (https://dejure.org/2015,26240)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • VerfG Brandenburg, 22.05.2015 - VfGBbg 32/14

    Eine auch auf die Verletzung rechtlichen Gehörs gestützte Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.06.2015 - VfGBbg 43/15
    Vor Anrufung des Verfassungsgerichts muss er alle ihm gegebenenfalls zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung ergreifen (st. Rspr., vgl. etwa Beschluss vom 22. Mai 2015 - VfGBbg 32/14 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Macht der Beschwerdeführer in Anbetracht dieses Erfordernisses noch von einem besonderen Rechtsbehelf Gebrauch, muss er dessen Ergebnis abwarten und kann zunächst noch keine Verfassungsbeschwerde erheben, sofern der Rechtsbehelf nicht von vornherein offensichtlich aussichtslos gewesen war (vgl. Beschluss vom 22. Mai 2015 - VfGBbg 32/14 -, a. a. O.).

    Zum Zeitpunkt der Erhebung der Verfassungsbeschwerde war nicht auszuschließen, dass die im Erfolgsfalle zur Fortsetzung des fachgerichtlichen Verfahrens führende Anhörungsrüge auch bezogen auf die von der Beschwerdeführerin gerügte Verletzung weiterer Grundrechte zur fachgerichtlichen Abhilfe geführt hätte (vgl. Beschlüsse vom 22. Mai 2015 - VfGBbg 32/14 - vom 22. Februar 2013 - VfGBbg 33/12 - vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 28/10 - www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

  • VerfG Brandenburg, 22.02.2013 - VfGBbg 33/12

    Begründungserfordernis; Subsidiarität; Anhörungsrüge; nachträglich

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.06.2015 - VfGBbg 43/15
    Zum Zeitpunkt der Erhebung der Verfassungsbeschwerde war nicht auszuschließen, dass die im Erfolgsfalle zur Fortsetzung des fachgerichtlichen Verfahrens führende Anhörungsrüge auch bezogen auf die von der Beschwerdeführerin gerügte Verletzung weiterer Grundrechte zur fachgerichtlichen Abhilfe geführt hätte (vgl. Beschlüsse vom 22. Mai 2015 - VfGBbg 32/14 - vom 22. Februar 2013 - VfGBbg 33/12 - vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 28/10 - www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 21.01.2011 - VfGBbg 28/10

    Wegen der vorrangig zu nutzenden Rechtsschutzmöglichkeit des Wiederaufgreifens

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.06.2015 - VfGBbg 43/15
    Zum Zeitpunkt der Erhebung der Verfassungsbeschwerde war nicht auszuschließen, dass die im Erfolgsfalle zur Fortsetzung des fachgerichtlichen Verfahrens führende Anhörungsrüge auch bezogen auf die von der Beschwerdeführerin gerügte Verletzung weiterer Grundrechte zur fachgerichtlichen Abhilfe geführt hätte (vgl. Beschlüsse vom 22. Mai 2015 - VfGBbg 32/14 - vom 22. Februar 2013 - VfGBbg 33/12 - vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 28/10 - www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 11.12.2015 - VfGBbg 77/15

    Auch im Verfahren der sofortigen Beschwerde ist unter Geltung des Grundsatzes der

    Macht der Beschwerdeführer in Anbetracht dieses Erfordernisses noch von einem besonderen Rechtsbehelf Gebrauch, muss er dessen Ergebnis abwarten und kann zunächst noch keine Verfassungsbeschwerde erheben, sofern der Rechtsbehelf nicht von vornherein offensichtlich aussichtslos gewesen war (vgl. Beschlüsse vom 19. Juni 2015 - VfGBbg 43/15 - und vom 22. Mai 2015 - VfGBbg 32/14 -).

    Zum Zeitpunkt der Erhebung der Verfassungsbeschwerde war nicht auszuschließen, dass die im Erfolgsfalle zur Fortsetzung des fachgerichtlichen Verfahrens führende Anhörungsrüge auch bezogen auf die von dem Beschwerdeführer gerügte Verletzung der Grundrechte aus Art. 9 Abs. 1 LV und aus Art. 52 Abs. 4 LV zur fachgerichtlichen Abhilfe geführt hätte (vgl. Beschlüsse vom 19. Juni 2015 - VfGBbg 43/15 -, vom 22. Mai 2015 - VfGBbg 32/14 -, vom 22. Februar 2013 - VfGBbg 33/12 - und vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 28/10 -).

    Da es sich bei der Erschöpfung des Rechtsweges um eine Zugangsvoraussetzung handelt, die bei Erhebung der Verfassungsbeschwerde vorliegen muss, kommt auch ein Ruhen des Verfahrens von vornherein nicht in Betracht (vgl. Beschluss vom 19. Juni 2015 - VfGBbg 43/15 -).

  • VerfG Brandenburg, 20.11.2015 - VfGBbg 71/15

    Eine auch auf die Verletzung rechtlichen Gehörs gestützte Verfassungsbeschwerde

    Bei dem Erfordernis der Rechtswegerschöpfung handelt es sich um eine gesetzliche Zugangsvoraussetzung, die nicht nachgeholt werden kann (Beschlüsse vom 21. Januar 2010 - VfGBbg 49/09; vom 22. Mai 2015 - VfGBbg 32/14 - vom 19. Juni 2015 - VfGBbg 43/15 -, alle unter www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Dieses muss vor Anrufung des Verfassungsgerichts abgeschlossen sein (Beschlüsse vom 22. Februar 2013 - VfGBbg 33/12 - vom 22. Mai 2015 - VfGBbg 32/14 - vom 19. Juni 2015 - VfGBbg 43/15 -, alle unter www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

  • VerfG Brandenburg, 16.12.2016 - VfGBbg 30/16

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde aufgrund unterlassener Anhörungsrüge

    Ist Gegenstand der Verfassungsbeschwerde (auch) die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör aus Art. 52 Abs. 3 Alt. 2 LV, so ist diese regelmäßig im Wege der Anhörungsrüge zur fachgerichtlichen Überprüfung zu stellen, bevor Verfassungsbeschwerde erhoben wird (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 19. Juni 2015 - VfGBbg 43/15 -, vom 17. April 2015 - VfGBbg 56/14 - und vom 29. August 2014 - VfGBbg 1/14 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 26.08.2022 - VfGBbg 50/21

    Verfassungsbeschwerde, teilweise zulässig und begründet; Ablehnungsgesuch;

    Ist Gegenstand der Verfassungsbeschwerde auch die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör aus Art. 52 Abs. 3 Alt. 2 LV, so ist diese regelmäßig im Wege der Anhörungsrüge zur fachgerichtlichen Überprüfung zu stellen, bevor Verfassungsbeschwerde erhoben wird (st. Rspr., vgl. z B. Beschlüsse vom 22. März 2019 - VfGBbg 1/18 -, vom 19. Juni 2015 - VfGBbg 43/15 -, vom 17. April 2015 ‌- VfGBbg 56/14 -, und vom 29. August 2014 - VfGBbg 1/14 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 17.06.2022 - VfGBbg 63/20

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Rechtliches Gehör; Rechtswegerschöpfung;

    Ist Gegenstand der Verfassungsbeschwerde (auch) die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör aus Art. 52 Abs. 3 Alt. 2 LV, so ist diese regelmäßig im Wege der Anhörungsrüge zur fachgerichtlichen Überprüfung zu stellen, bevor Verfassungsbeschwerde erhoben wird (st. Rspr., vgl. z. B. Beschlüsse vom 22. März 2019 ‌- VfGBbg 1/18 -, vom 19. Juni 2015 - VfGBbg 43/15 -, vom 17. April 2015 ‌- VfGBbg 56/14 -, und vom 29. August 2014 - VfGBbg 1/14 -, https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 17.06.2022 - VfGBbg 82/20

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Rechtliches Gehör; Rechtswegerschöpfung;

    Ist Gegenstand der Verfassungsbeschwerde die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör aus Art. 52 Abs. 3 Alt. 2 LV, so ist diese regelmäßig im Wege der Anhörungsrüge zur fachgerichtlichen Überprüfung zu stellen, bevor Verfassungsbeschwerde erhoben wird (st. Rspr., vgl. z. B. Beschlüsse vom 22. März 2019 ‌- VfGBbg 1/18 -, vom 19. Juni 2015 - VfGBbg 43/15 -, vom 17. April 2015 ‌- VfGBbg 56/14 -, und vom 29. August 2014 - VfGBbg 1/14 -, https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de).
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