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   VerfG Brandenburg, 20.06.1996 - VfGBbg 3/96   

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VerfG Brandenburg, 20.06.1996 - VfGBbg 3/96 (https://dejure.org/1996,3946)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20.06.1996 - VfGBbg 3/96 (https://dejure.org/1996,3946)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Juni 1996 - VfGBbg 3/96 (https://dejure.org/1996,3946)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 56 Abs. 3; LV, Art. 56 Abs. 4; LV, Art. 2 Abs. 2 Satz 5; LV, Art. 11; VerfGGBbg, § 32 Abs. 7; VerfGGBbg, § 32 Abs. 1
    Abgeordneter; Aktenvorlagerecht; Akteneinsichtsrecht; Parlamentsrecht; Datenschutz; Recht auf informationelle Selbstbestimmung; Auslagenerstattung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 3334
  • NVwZ 1997, 160 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.06.1996 - VfGBbg 3/96
    Daß die hier zu beurteilenden Vereinbarungen zu dem einer parlamentarischen Ausforschung nicht zugänglichen sogenannten "Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" (dazu BVerfGE 67, 100, 139) gehören, ist weder von der Antragsgegnerin vorgetragen worden noch sonst für das Verfassungsgericht erkennbar.

    "Der Grundsatz der Gewaltenteilung, der zu den tragenden Organisationsprinzipien des Grundgesetzes gehört und dessen Bedeutung in der politischen Machtverteilung, dem Ineinandergreifen der drei Gewalten und der daraus resultierenden Mäßigung der Staatsgewalt liegt ..., gebietet gerade im Hinblick auf die starke Stellung der Regierung, zumal wegen mangelnder Eingriffsmöglichkeiten des Parlaments in den der Exekutive zukommenden Bereich unmittelbarer Handlungsinitiative und Gesetzesanwendung, eine Auslegung des Grundgesetzes dahin, daß parlamentarische Kontrolle wirksam sein kann" (vgl. BVerfGE 67, 100, 130).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.06.1996 - VfGBbg 3/96
    Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen" (BVerfGE 65, 1, 43).

    Gibt es hiernach keine "belanglosen" Daten mehr (BVerfGE 65, 1,45), fällt schon die Offenlegung der Namen der an den hier in Rede stehenden Vorgängen Beteiligten unter Art. 11 Abs. 1 LV.

  • BVerfG, 02.08.1978 - 2 BvK 1/77

    Untersuchungsgegenstand

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.06.1996 - VfGBbg 3/96
    Geht es um die Ausübung parlamentarischer Kontrolle, kommt der Aufklärung von in den Verantwortungsbereich der Regierung fallenden Vorgängen, die auf Mißstände hinweisen können, besondere Bedeutung zu (BVerfGE 49, 70, 85; 77, 1, 43).
  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1178/86

    Neue Heimat

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.06.1996 - VfGBbg 3/96
    Geht es um die Ausübung parlamentarischer Kontrolle, kommt der Aufklärung von in den Verantwortungsbereich der Regierung fallenden Vorgängen, die auf Mißstände hinweisen können, besondere Bedeutung zu (BVerfGE 49, 70, 85; 77, 1, 43).
  • VerfG Brandenburg, 23.05.1996 - VfGBbg 23/96

    Parlamentsrecht; Erledigung der Hauptsache; Auslagenerstattung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.06.1996 - VfGBbg 3/96
    Es bedarf keiner Entscheidung, ob in einem Organstreitverfahren eine Auslagenerstattung schon deshalb außer Betracht bleiben muß, weil die Beteiligten derselben Rechtsperson angehören (s. dazu bereits Beschluß des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg vom 23.5.1996 - VfGBbg 23/96 - S.8 des Entscheidungsumdrucks).
  • StGH Bremen, 01.03.1989 - St 1/88

    Zur Frage, ob der Senat der Freien Hansestadt Bremen berechtigt ist, die Vorlage

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.06.1996 - VfGBbg 3/96
    Bei der Auslegung des Behördenbegriffs einer Verfassungsnorm ist auf den konkreten Begriffsgehalt und das Regelungsziel der betreffenden Norm abzustellen (vgl. Brem. StGH, NVwZ 89, 953, 954).
  • VerfG Brandenburg, 21.07.2017 - VfGBbg 21/16

    Akteneinsichtsrecht nach Art 56 Abs 3 S 2 LV (juris: Verf BB) erstreckt sich nur

    Er ist gemäß § 36 Abs. 1 VerfGGBbg antragsbefugt, soweit er geltend macht, durch die Weigerung der Antragsgegnerin, ihm die Leitungsvorlage zum Votum der Mindestlohnkommission ohne Einschränkungen zur Kenntnis zu geben, in seinem Aktenvorlage- und -einsichtsrecht aus Art. 56 Abs. 3 LV verletzt zu sein (vgl. Urteile vom 20. Juni 1996 - VfGBbg 3/96 -, LVerfGE 4, 179, 182; vom 20. November 1997 - VfGBbg 12/97 -, LVerfGE 7, 123, 128; vom 18. Dezember 1997 - VfGBbg 16/97 -, LVerfGE 7, 138, 140; und vom 9. Dezember 2004 - VfGBbg 6/04 -, LVerfGE 15, 124, 128).

    Insbesondere ist der "Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" der parlamentarischen Ausforschung nicht zugänglich und beschränkt das Akteneinsichtsrecht unabhängig davon, ob Akteneinsicht vom Parlament, einem Ausschuss oder einem einzelnen Abgeordneten begehrt wird (Urteile vom 9. Dezember 2004 - VfGBbg 6/04 -, LVerfGE 15, 124, 130; vom 20. November 1997 - VfGBbg 12/97 -, LVerfGE 7, 123, 133 f, m. w. Nachw.; sowie vom 20. Juni 1996 - VfGBbg 3/96 -, LVerfGE 4, 179, 182; vgl. auch Lieber, Verfassung des Landes Brandenburg, 2012, Art. 2 Anm. 5.1; vgl. Breidenbach/Kneifel-Haverkamp, Handbuch der Verfassung des Landes Brandenburg, 1994, § 21 Rn. 35).

    Das MASGFF ist als Landesministerium Behörde im Sinne der Verfassungsbestimmung (vgl. bereits Urteil vom 20. Juni 1996 - VfGBbg 3/96 -, LVerfGE 4, 179, 182 f).

    Über die sehr allgemein gehaltene Behauptung hinaus, diese Formulierung werde "üblicherweise verwandt", um die Vertraulichkeit von Abstimmungen sicherzustellen, fehlt es an der Darlegung insbesondere zu den verfassungsrechtlichen und einfach-gesetzlichen Grundlagen der Vorschrift, die den Schluss zugelassen hätte, diese könne, etwa als Konkretisierung vorgehender Rechte, auch dem durch Art. 56 Abs. 3 Satz 2 LV verbürgten Anspruch eines Mitglieds des Landtags entgegen gehalten werden (vgl. zu den insofern zu stellenden Anforderungen etwa Urteil vom 20. Juni 1996 - VfGBbg 3/96 -, LVerfGE 4, 179, 185 f; Kirschniok-Schmidt, Das Informationsrecht des Abgeordneten nach der brandenburgischen Landesverfassung, 2010, S. 353 f).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.06.2006 - 4 S 50.05

    Einsicht von Brandenburger Landtagsabgeordneten in Trennungsgeldvorgänge

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  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.06.2006 - 4 S 84.05

    Einsicht von Brandenburger Landtagsabgeordneten in Trennungsgeldvorgänge

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  • VerfG Brandenburg, 19.03.2021 - VfGBbg 62/19

    Verfassungsbeschwerde begründet; Kennzeichen; Kennzeichenerfassung; automatische

    Das Recht auf Datenschutz aus Art. 11 Abs. 1 LV schützt vor jeglichem Zugriff auf persönliche Daten (vgl. Beschlüsse vom 25. September 2002 ‌- VfGBbg 79/02 -‌ und vom 21. April 2005 ‌- VfGBbg 56/04 -,‌ https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de), wobei es keine belanglosen Daten mehr gibt (vgl. Beschluss vom 20. Juni 1996 ‌- VfGBbg 3/96 -, ‌https://verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1983 ‌- 1 BvR 209/83 u. a. -,‌ BVerfGE 65, 1, 45, www.bverfg.de).
  • VerfG Brandenburg, 16.11.2000 - VfGBbg 31/00

    Verletzung des Fragerechts einer Landtagsabgeordneten wegen Verweigerung

    Mit dem Begriff der "privaten Interessen an der Geheimhaltung" nimmt der Verfassungsgesetzgeber die Grundrechtsverbürgung des Art. 11 LV in Bezug (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 20. Juni 1996 - VfGBbg 3/96 -, LVerfGE 4, 179, 186).

    Im Rahmen der danach anzustellenden Abwägung zwischen dem Informationsinteresse des Abgeordneten und dem gegebenenfalls zu berücksichtigenden Geheimhaltungsinteresse (vgl. zu diesem Abwägungserfordernis bereits Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 20. Juni 1996 - VfGBbg 3/96 -, LVerfGE 4, 179, 187) ist auch der Bedeutung der Pflicht zur erschöpfenden Beantwortung parlamentarischer Anfragen für die Funktionsfähigkeit des parlamentarischen Systems Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, NJW 1996, 2085; BVerfGE 57, 1, 5).

    Insoweit kann weiterhin offenbleiben, ob in einem Organstreitverfahren eine Auslagenerstattung deshalb außer Betracht bleiben muß, weil die Beteiligten derselben Rechtsperson angehören (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 20. Juni 1996 - VfGBbg 3/96 -, LVerfGE 4, 179, 189).

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2002 - LVerfG 5/02

    Pflicht der Landesregierung zur Beantwortung von Fragen einzelner Abgeordneter

    Dazu gehört auch schon der Name einer Person (Tinnefeld/Ehmann, Einführung in das Datenschutzrecht, II. Teil, 3.1.1.; VfG Bbg, LVerfGE 4, 179,187).

    In einer solchen Situation müssen sie damit rechnen, die Aufmerksamkeit des die Landesregierung kontrollierenden Parlaments zu finden (VfG Bbg, LVerfGE 4, 179, 188).

  • VerfG Brandenburg, 15.03.2007 - VfGBbg 42/06

    Organstreitverfahren: Verletzung der Aktenvorlagepflicht eines Abgeordneten aus

    Denn Art. 56 Abs. 3 Satz 2 LV stellt eine ausreichende verfassungsrechtliche Grundlage jedenfalls für Grundrechtseingriffe dieser Art dar (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 20. Juni 1996 - VfGBbg 3/96 -, LVerfGE 4, 179, 183 f.).

    Denn Trennungsgeldvorgänge und diesbezügliche Prüfvorgänge sind nicht in jedem Fall als so "streng persönlich" (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 20. Juni 1996 - VfGBbg 3/96 -, LVerfGE 4, 179, 188) anzusehen, daß die auf Art. 56 Abs. 3 Satz 2 LV gestützte Kontrolle ohne weitere Abwägung stets zu unterbleiben hat.

  • VerfG Brandenburg, 09.12.2004 - VfGBbg 6/04

    Parlamentsrecht; Abgeordneter; Akteneinsichtsrecht; Aktenvorlagerecht;

    Allerdings deutet bereits Art. 56 Abs. 3 Satz 3 LV, wonach das Verlangen an die Landesregierung (bzw. den Landesrechnungshof) zu richten ist, darauf hin, daß allein die Landesregierung zur Vorlage verpflichtet ist und nicht einzelne Mitglieder der Landesregierung (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 20. Juni 1996 - VfGBbg 3/96 -, LVerfGE 4, 179, 182 ff.).

    So ist der sog. "Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" als sich aus dem Gewaltenteilungsprinzip ergebende Einschränkung in der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts anerkannt (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteile vom 20. November 1997 - VfGBbg 12/97 -, LVerfGE 7, 123, 133 f. m.w.N. sowie vom 20. Juni 1996 - VfGBbg 3/96 -, LVerfGE 4, 179, 182).

  • VerfG Brandenburg, 26.07.2022 - VfGBbg 9/22

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, begründet; Beweisantrag;

    Insoweit kann offenbleiben, ob in einem Organstreitverfahren eine Auslagenerstattung bereits deshalb ausscheidet, weil die Beteiligten derselben Rechtsperson angehören (vgl. z. B. Urteil vom 20. Juni 1996 ‌- VfGBbg 3/96 -‌, https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de).
  • BVerwG, 21.02.2007 - 20 F 9.06

    Vorlage von Behördenakten im Prozess; Akten des Bundesrechnungshofs; Mitglieder

    Der danach gebotenen differenzierenden Entscheidung war der Bundesrechnungshof auch nicht deshalb enthoben, weil die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung einen "Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" anerkennt, der die Zurückhaltung behördlicher Akten ohne Rücksicht auf den Gesichtspunkt des Beratungsgeheimnisses und seine Reichweite zu rechtfertigen vermag (BVerfG, Urteil vom 17. Juli 1984 - II BvE 11, 15/83 - BVerfGE 67, 100 ; Beschluss vom 30. März 2004 - 2 BvK 1/01 - BVerfGE 110, 199 ; VerfG Bbg, Urteil vom 20. Juni 1996 - VfGBbg 3/96 - LVerfGE 4, 179 ).
  • VerfG Brandenburg, 20.11.2003 - VfGBbg 4/03

    Versagung der Auslagenerstattung bei Einstellung eines Organstreitverfahrens -

  • VerfG Brandenburg, 20.11.2003 - VfGBbg 95/02

    Auslagenerstattung

  • VerfG Brandenburg, 20.11.1997 - VfGBbg 12/97

    Verweigerte Vorlage der Prüfungsmitteilung iSv HO BB § 96 an Landtagsabgeordneten

  • OVG Brandenburg, 23.02.1998 - 1 B 138/97

    Darlegung der besonderen Eilbedürftigkeit bei einer einstweiligen Anordnung;

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