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   VerfG Brandenburg, 20.06.2014 - VfGBbg 50/13   

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VerfG Brandenburg, 20.06.2014 - VfGBbg 50/13 (https://dejure.org/2014,14318)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20.06.2014 - VfGBbg 50/13 (https://dejure.org/2014,14318)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Juni 2014 - VfGBbg 50/13 (https://dejure.org/2014,14318)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kennzeichnungspflicht für Polizisten - Verfassungsbeschwerden unzulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verfassungsbeschwerden gegen Kennzeichnungspflicht für Brandenburgische Polizisten unzulässig - Anrufung des Verfassungsgerichts kommt erst nach Abschluss der bereits laufenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren in Betracht

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85

    Erziehungszeitengesetz

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.06.2014 - VfGBbg 50/13
    Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz setzt voraus, dass der Beschwerdeführer selbst, gegenwärtig und unmittelbar durch die angegriffene Rechtsnorm in seinen Grundrechten betroffen ist (vgl. BVerfGE 1, 97, 101; 72, 39, 43; 102, 197, 206).

    Setzt das Gesetz demgegenüber rechtsnotwendig oder auch nur nach der tatsächlichen Verwaltungspraxis einen besonderen, vom Willen der vollziehenden Gewalt getragenen Vollziehungsakt voraus, so kann sich die Verfassungsbeschwerde grundsätzlich nur gegen diesen Vollziehungsakt als dem unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Einzelnen richten (vgl. etwa BVerfGE 1, 97, 102 f; 59, 1, 17 f; 72, 39, 43; 90, 128, 136; 97, 157, 164).

    Dies gilt nicht nur, aber in besonderer Weise dann, wenn das Gesetz der Verwaltung einen Entscheidungsspielraum zubilligt (vgl. BVerfGE 3, 1, 2; 17, 381, 386; 72, 39, 43).

  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Änderung der Privatschulförderung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.06.2014 - VfGBbg 50/13
    Vorliegend fehlt es jedenfalls an dem Erfordernis der unmittelbaren Betroffenheit, mit dem sichergestellt werden soll, dass eine Verfassungsbeschwerde erst erhoben werden kann, wenn und soweit eine konkrete Beschwer besteht (vgl. BVerfGE 90, 128, 136).

    Setzt das Gesetz demgegenüber rechtsnotwendig oder auch nur nach der tatsächlichen Verwaltungspraxis einen besonderen, vom Willen der vollziehenden Gewalt getragenen Vollziehungsakt voraus, so kann sich die Verfassungsbeschwerde grundsätzlich nur gegen diesen Vollziehungsakt als dem unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Einzelnen richten (vgl. etwa BVerfGE 1, 97, 102 f; 59, 1, 17 f; 72, 39, 43; 90, 128, 136; 97, 157, 164).

  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51
    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.06.2014 - VfGBbg 50/13
    Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz setzt voraus, dass der Beschwerdeführer selbst, gegenwärtig und unmittelbar durch die angegriffene Rechtsnorm in seinen Grundrechten betroffen ist (vgl. BVerfGE 1, 97, 101; 72, 39, 43; 102, 197, 206).

    Setzt das Gesetz demgegenüber rechtsnotwendig oder auch nur nach der tatsächlichen Verwaltungspraxis einen besonderen, vom Willen der vollziehenden Gewalt getragenen Vollziehungsakt voraus, so kann sich die Verfassungsbeschwerde grundsätzlich nur gegen diesen Vollziehungsakt als dem unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Einzelnen richten (vgl. etwa BVerfGE 1, 97, 102 f; 59, 1, 17 f; 72, 39, 43; 90, 128, 136; 97, 157, 164).

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.06.2014 - VfGBbg 50/13
    Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn gegen den Vollzugsakt kein oder kein zumutbarer Rechtsweg eröffnet wäre (vgl. BVerfGE 100, 313, 354; 109, 279, 306 f; 115, 118, 137).
  • BVerfG, 07.11.2007 - 2 BvR 412/04

    Mangels unmittelbarer Betroffenheit unzulässige Rechtssatzverfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.06.2014 - VfGBbg 50/13
    Nur hierauf bezieht sich die Ausnahmeregelung des Satzes 2, die unter bestimmten (engen) Voraussetzungen einen Verzicht auf die Rechtswegerschöpfung zulässt; vom Erfordernis der unmittelbaren Grundrechtsbetroffenheit kann sie demgegenüber von vornherein nicht suspendieren (vgl. BVerfGE 2, 292, 295; BVerfGK 12, 383, 392).
  • BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05

    Luftsicherheitsgesetz

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.06.2014 - VfGBbg 50/13
    Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn gegen den Vollzugsakt kein oder kein zumutbarer Rechtsweg eröffnet wäre (vgl. BVerfGE 100, 313, 354; 109, 279, 306 f; 115, 118, 137).
  • BVerfG, 13.05.1953 - 1 BvR 93/52

    Voraussetzungen für die Rechtssatzverfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.06.2014 - VfGBbg 50/13
    Nur hierauf bezieht sich die Ausnahmeregelung des Satzes 2, die unter bestimmten (engen) Voraussetzungen einen Verzicht auf die Rechtswegerschöpfung zulässt; vom Erfordernis der unmittelbaren Grundrechtsbetroffenheit kann sie demgegenüber von vornherein nicht suspendieren (vgl. BVerfGE 2, 292, 295; BVerfGK 12, 383, 392).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.06.2014 - VfGBbg 50/13
    Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn gegen den Vollzugsakt kein oder kein zumutbarer Rechtsweg eröffnet wäre (vgl. BVerfGE 100, 313, 354; 109, 279, 306 f; 115, 118, 137).
  • BVerfG, 12.05.1953 - 1 BvR 205/52

    Unmittelbare Betroffenheit im Zusammenhang mit der

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.06.2014 - VfGBbg 50/13
    Dies gilt nicht nur, aber in besonderer Weise dann, wenn das Gesetz der Verwaltung einen Entscheidungsspielraum zubilligt (vgl. BVerfGE 3, 1, 2; 17, 381, 386; 72, 39, 43).
  • BVerfG, 03.11.1981 - 1 BvR 632/80

    Änderung des Auswahlverfahrens in harten Numerus-clausus-Fächern

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.06.2014 - VfGBbg 50/13
    Setzt das Gesetz demgegenüber rechtsnotwendig oder auch nur nach der tatsächlichen Verwaltungspraxis einen besonderen, vom Willen der vollziehenden Gewalt getragenen Vollziehungsakt voraus, so kann sich die Verfassungsbeschwerde grundsätzlich nur gegen diesen Vollziehungsakt als dem unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Einzelnen richten (vgl. etwa BVerfGE 1, 97, 102 f; 59, 1, 17 f; 72, 39, 43; 90, 128, 136; 97, 157, 164).
  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1995/94

    Saarländisches Pressegesetz

  • BVerfG, 08.04.1981 - 1 BvR 608/79

    Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Universitätsgesetzes

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76

    Oberstufenreform

  • VG Potsdam, 08.12.2015 - 3 K 3564/13

    Bundesnotarordnung

  • BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvR 416/61

    Hinterbliebenenrente I

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.09.2018 - 4 B 4.17

    Pflicht eines Polizeibeamten zum Tragen eines Namensschildes auf der

    Soweit das Landesverfassungsgericht in den Beschlüssen vom 20. Juni 2014 (- VfGBbg 50/13 und VfGBbg 51/13 -) ausgeführt hat, dass nicht schon das Gesetz, sondern erst ein individueller Vollzugsakt die Verpflichtung begründe, der Kennzeichnungspflicht nachzukommen (vgl. zum Fehlen einer Bindungswirkung nach § 29 Abs. 1 VerfGGBbg bzw. § 31 Abs. 1 BVerfGG bei der Auslegung des einfachen Rechts durch das Verfassungsgericht ohne Anknüpfung an Verfassungsnormen: BVerfG, Beschluss vom 10. Juni 1975 - 2 BvR 1018/74 - juris Rn. 14; Beschluss vom 8. September 2010 - 2 BvL 3/10 - juris Rn. 12; vgl. auch Landesverfassungsgericht Brandenburg, Beschluss vom 20. März 2015 - VfGBbg 30/14 - juris Rn. 6; bei Fehlen einer Sachentscheidung: BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 1995 - 1 BvL 18/93 - juris Rn. 63), legt der Senat der gesetzlichen Regelung aufgrund des auf eine unmittelbare Rechtswirkung gerichteten Wortlautes von § 9 Abs. 2 BbgPolG ein anderes Verständnis zugrunde.
  • VG Potsdam, 08.12.2015 - 3 K 3564/13

    Polizeirecht

    Die von der Klägerin gegen die Kennzeichnungspflicht erhobene Verfassungsbeschwerde wurde mit Beschluss des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg vom 20. Juni 2014 (VfGBbg 50/13) verworfen.
  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 66/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Beschwerdegegenstand; öffentliche Gewalt;

    Bestandteil der Beschwerdebefugnis ist die Behauptung, durch den angegriffenen Rechtsakt selbst, unmittelbar und gegenwärtig in seiner grundrechtlich geschützten Rechtsposition beeinträchtigt verletzt zu sein (vgl. Beschluss vom 20. Juni 2014 - VfGBbg 50/13 -, LVerfGE 25, 191, 195; BVerfGE 53, 30, 48; E 79, 1, 14 f; E 102, 197, 206 f; E 123, 267, 329; BVerfG NVwZ 2016, 841, 842).

    Ist demgegenüber rechtsnotwendig oder auch nur nach der tatsächlichen Verwaltungspraxis ein besonderer, vom Willen der vollziehenden Gewalt getragener Vollziehungsakt erforderlich, so kann sich die Verfassungsbeschwerde grundsätzlich nur gegen diesen Vollziehungsakt als dem unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Einzelnen richten (vgl. Beschluss vom 20. Juni 2014 - VfGBbg 50/13 -, LVerfGE 25, 191, 195; BVerfGE 1, 97, 102 f; E 59, 1, 17 f; E 72, 39, 43; E 90, 128, 136; E 97, 157, 164).

  • VerfG Brandenburg, 20.06.2014 - VfGBbg 51/13

    Verfassungsbeschwerde eines Polizisten gegen gesetzliche Kennzeichnungspflicht

    Zur weiteren Begründung wird auf den Beschluss heutigen Datums im Verfahren VfGBbg 50/13 verwiesen.
  • VerfG Brandenburg, 21.09.2018 - VfGBbg 34/17

    Unzulässigkeit einer Kommunalverfassungsbeschwerde bzgl einer Verletzung des

    Dies gilt nicht nur, aber in besonderer Weise dann, wenn das Gesetz der Verwaltung einen Entscheidungsspielraum zubilligt (Beschluss vom 20.06.2014 - VfGBbg 50/13 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. N.; ausdrücklich für die Kommunalverfassungsbeschwerde vgl. BVerfGE 71, 25, 34 f).
  • VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 198/17

    Verwerfung einer unmittelbar gegen mehrere Normen des

    4 Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz setzt voraus, dass der Beschwerdeführer selbst, gegenwärtig und unmittelbar durch die angegriffene Rechtsnorm in seinen Grundrechten betroffen ist (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 17. September 1998 - VfGBbg 30/98 -, vom 20. Juni 2014 - VfGBbg 50/13 - und vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 66/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.).
  • VerfG Brandenburg, 12.12.2014 - VfGBbg 57/12

    Ersatzschulträger; Institution Ersatzschulwesen; Finanzierungszuschuss; Schutz-

    Es kann dahinstehen, ob die von der Beschwerdeführerin erhobene Rechtssatzverfassungsbeschwerde - insbesondere unter den Gesichtspunkten der unmittelbaren Betroffenheit und des Subsidiaritätsgrundsatzes (vgl. hierzu Beschlüsse vom 20. Juni 2014 - VfGBbg 50/13 und 51/13 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de) zulässig ist.
  • VerfG Brandenburg, 12.12.2014 - VfGBbg 56/12

    Ersatzschulträger; Institution Ersatzschulwesen; Finanzierungszuschuss; Schutz-

    Es kann dahinstehen, ob die von der Beschwerdeführerin erhobene Rechtssatzverfassungsbeschwerde - insbesondere unter den Gesichtspunkten der unmittelbaren Betroffenheit und des Subsidiaritätsgrundsatzes (vgl. hierzu Beschlüsse vom 20. Juni 2014 - VfGBbg 50/13 und 51/13 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de) zulässig ist.
  • VerfG Brandenburg, 12.12.2014 - VfGBbg 55/12

    Ersatzschulträger; Institution Ersatzschulwesen; Finanzierungszuschuss; Schutz-

    Es kann dahinstehen, ob die von dem Beschwerdeführer erhobene Rechtssatzverfassungsbeschwerde - insbesondere unter den Gesichtspunkten der unmittelbaren Betroffenheit und des Subsidiaritätsgrundsatzes (vgl. hierzu Beschlüsse vom 20. Juni 2014 - VfGBbg 50/13 und 51/13 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de) zulässig ist.
  • VerfG Brandenburg, 12.12.2014 - VfGBbg 54/12

    Ersatzschulträger; Institution Ersatzschulwesen; Finanzierungszuschuss; Schutz-

    Es kann dahinstehen, ob die von dem Beschwerdeführer erhobene Rechtssatzverfassungsbeschwerde - insbesondere unter den Gesichtspunkten der unmittelbaren Betroffenheit und des Subsidiaritätsgrundsatzes (vgl. hierzu Beschlüsse vom 20. Juni 2014 - VfGBbg 50/13 und 51/13 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de) zulässig ist.
  • VerfG Brandenburg, 12.12.2014 - VfGBbg 53/12

    Ersatzschulträger; Institution Ersatzschulwesen; Finanzierungszuschuss; Schutz-

  • VerfG Brandenburg, 12.12.2014 - VfGBbg 58/12

    Ersatzschulträger; Institution Ersatzschulwesen; Finanzierungszuschuss; Schutz-

  • VerfG Brandenburg, 12.12.2014 - VfGBbg 79/12

    Ersatzschulträger; Institution Ersatzschulwesen; Finanzierungszuschuss; Schutz-

  • VerfG Brandenburg, 12.12.2014 - VfGBbg 52/12

    Ersatzschulträger; Institution Ersatzschulwesen; Finanzierungszuschuss; Schutz-

  • VerfG Brandenburg, 12.12.2014 - VfGBbg 51/12

    Ersatzschulträger; Institution Ersatzschulwesen; Finanzierungszuschuss; Schutz-

  • VerfG Brandenburg, 12.12.2014 - VfGBbg 50/12

    Ersatzschulträger; Institution Ersatzschulwesen; Finanzierungszuschuss; Schutz-

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