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   VerfG Brandenburg, 20.06.2014 - VfGBbg 60/13   

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https://dejure.org/2014,15172
VerfG Brandenburg, 20.06.2014 - VfGBbg 60/13 (https://dejure.org/2014,15172)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20.06.2014 - VfGBbg 60/13 (https://dejure.org/2014,15172)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Juni 2014 - VfGBbg 60/13 (https://dejure.org/2014,15172)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 10 Verf BB, Art 11 Verf BB, Art 41 Verf BB, § 20 Abs 1 VerfGG BB, § 45 Abs 1 VerfGG BB, § 46 VerfGG BB, § 16 Abs. 2 StrRehaG, § 17 StrReheG, § 17a StrRehaG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Strafrechtliche Rehabilitierung; Ausgleichsleistungen; Ausschlusstatbestand; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; informationelle Selbstbestimmung; MfS-Mitarbeit

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 10; LV, Art. 11; LV, Art. 41; VerfGGBbg, § 20 Abs. 1; VerfGGBbg, § 45 Abs. 1; VerfGGBbg, § 46; StrRehaG, § 16 Abs. 2, StrRehaG, § 17; StrRehaG, § 17a
    Datenschutz; allgemeines Persönlichkeitsrecht; Eigentum; allgemeine Handlungsfreiheit; Strafrechtliche Rehabilitierung; Haftentschädigung; Opferpension; Beschwerdebefugnis; Begründungserfordernis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • VerfG Brandenburg, 21.01.2011 - VfGBbg 28/10

    Wegen der vorrangig zu nutzenden Rechtsschutzmöglichkeit des Wiederaufgreifens

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.06.2014 - VfGBbg 60/13
    Mit Beschluss vom 21. Januar 2011 verwarf das Verfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde (VfGBbg 28/10).

    Mit der am 18. November 2013 erhobenen Verfassungsbeschwerde macht der Beschwerdeführer - wie bereits im Verfahren VfGBbg 28/10 - geltend, die angegriffenen Entscheidungen verstießen gegen Art. 10 LV, weil Fragen nach einer vor dem Jahr 1970 abgeschlossenen Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR (MfS) der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zufolge wegen Verstoßes gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht unzulässig seien und etwaige Antworten daher nicht verwertet werden dürften.

    Die Beschwerdeschrift erschöpft sich anschließend aber in der - weitestgehend wortgleichen - Wiederholung der im Verfahren VfGBbg 28/10 gegen die Entscheidungen über die Rücknahme der Bewilligungsbescheide vorgebrachten Argumente und enthält keine Ausführungen zu dem das Begehren auf Wiederaufgreifen des Verfahrens zurückweisenden Bescheid und den hierzu ergangenen Beschlüssen.

    Die Begründungsanforderungen waren nicht mit Rücksicht auf den Beschluss vom 21. Januar 2011 im Verfahren VfGBbg 28/10 herabgesetzt.

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94

    Stasi-Fragen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.06.2014 - VfGBbg 60/13
    Eine andere Beurteilung rechtfertigt auch nicht das vom Beschwerdeführer angeführte Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 1997 (1 BvR 2111/94, 1 BvR 195/95, 1 BvR 2189/95, BVerfGE 96, 171).

    Zur Begründung führt das Gericht aus, eine so weit zurückliegende Tätigkeit lasse einen verlässlichen Schluss auf die heutige Einstellung des Betroffenen zur freiheitlichen und demokratischen Verfassung des Grundgesetzes nicht zu; eine entsprechende Frage sei daher von dem an sich legitimen Ziel der nachträglichen Eignungsüberprüfung nicht gedeckt (BVerfGE 96, 171, 187 - 189).

  • VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 2/13

    Rechtliches Gehör; effektiver Rechtsschutz; Willkürverbot;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.06.2014 - VfGBbg 60/13
    Ungeachtet dessen, dass er im fachgerichtlichen Verfahren zu keinem Zeitpunkt eine Anhörung beantragt und auch keine Anhörungsrüge erhoben hat, ist mit der Verfassungsbeschwerde vom 18. November 2013 eine Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör aus Art. 52 Abs. 3 Alt. 2 LV (vgl. hierzu Urteil vom 24. Januar 2014 - VfGBbg 2/13 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de) nicht gerügt worden.
  • VerfG Brandenburg, 19.06.2013 - VfGBbg 13/12

    Besondere Zuwendung für Haftopfer; Ausschlusstatbestand; Bundesgesetz; Widerruf;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.06.2014 - VfGBbg 60/13
    Ausschließlich zu DDR-Zeiten politisch Inhaftierte, die nicht ihrerseits gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen und sich damit einer öffentlich-rechtlichen Entschädigung würdig erwiesen haben, sollen die (vom Staat freiwillig gewährten) Ausgleichsleistungen nach § 17, § 17a StrRehaG erhalten (vgl. Gesetzesbegründung zu § 16 Abs. 2 StrRehaG, BT-Ds. 12/1608, S. 23 f: "... Derjenige, der sich gemeinschaftsschädlich verhalten hat, verwirkt seine Wiedergutmachungs- oder Entschädigungsansprüche. In den Genuß der Entschädigung für die Opfer der Gewaltherrschaft sollen nicht auch die Täter kommen ..."; zur Unbedenklichkeit von Unwürdigkeitstatbeständen vgl. BVerfGE 13, 46, 49 f zu § 6 Abs. 1 Bundesentschädigungsgesetz; vgl. auch Beschluss vom 19. Juni 2013 - VfGBbg 13/12 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 30.06.1999 - VfGBbg 3/98

    Polizeirecht; Recht auf informationelle Selbstbestimmung; Datenschutz;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.06.2014 - VfGBbg 60/13
    Es umfasst die Befugnis des Einzelnen, selbst darüber zu entscheiden, wann und inwieweit er einen persönlichen Lebenssachverhalt offenbart und wie mit seinen personenbezogenen Daten verfahren wird (Urteil vom 30. Juni 1999 - VfGBbg 3/98 -, LVerfGE 10, 157, 161 f unter Bezugnahme auf BVerfGE 65, 1, 42 ff).
  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvR 486/59

    Verfassungswidrigkeit des allein auf Parteimitgliedschaft gestützten

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.06.2014 - VfGBbg 60/13
    Ausschließlich zu DDR-Zeiten politisch Inhaftierte, die nicht ihrerseits gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen und sich damit einer öffentlich-rechtlichen Entschädigung würdig erwiesen haben, sollen die (vom Staat freiwillig gewährten) Ausgleichsleistungen nach § 17, § 17a StrRehaG erhalten (vgl. Gesetzesbegründung zu § 16 Abs. 2 StrRehaG, BT-Ds. 12/1608, S. 23 f: "... Derjenige, der sich gemeinschaftsschädlich verhalten hat, verwirkt seine Wiedergutmachungs- oder Entschädigungsansprüche. In den Genuß der Entschädigung für die Opfer der Gewaltherrschaft sollen nicht auch die Täter kommen ..."; zur Unbedenklichkeit von Unwürdigkeitstatbeständen vgl. BVerfGE 13, 46, 49 f zu § 6 Abs. 1 Bundesentschädigungsgesetz; vgl. auch Beschluss vom 19. Juni 2013 - VfGBbg 13/12 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 21.04.2005 - VfGBbg 56/04

    Verfassungsbeschwerde: Verwerfung eines Klageerzwingungsantrags des

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.06.2014 - VfGBbg 60/13
    Das von ihm als verletzt gerügte Grundrecht auf Datenschutz bzw. informationelle Selbstbestimmung aus Art. 11 Abs. 1 LV ist inhaltsgleich mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, welches das Bundesverfassungsgericht aus dem in Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG verankerten allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitet hat (vgl. Beschluss vom 21. April 2005 - VfGBbg 56/04 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.06.2014 - VfGBbg 60/13
    Es umfasst die Befugnis des Einzelnen, selbst darüber zu entscheiden, wann und inwieweit er einen persönlichen Lebenssachverhalt offenbart und wie mit seinen personenbezogenen Daten verfahren wird (Urteil vom 30. Juni 1999 - VfGBbg 3/98 -, LVerfGE 10, 157, 161 f unter Bezugnahme auf BVerfGE 65, 1, 42 ff).
  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 9/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Grundrechtsbindung (Art. 5 Abs. 1 LV) nicht mit

    Dementsprechend umfasst das Grundrecht, das inhaltsgleich mit dem vom Bundesverfassungsgericht aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) abgeleiteten Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist (vgl. hierzu BVerfGE 65, 1, 42 ff), die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des einzelnen, grundsätzlich selbst darüber zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen er einen persönlichen Lebenssachverhalt offenbart und wie mit seinen personenbezogenen Daten verfahren wird (vgl. Beschlüsse vom 20. Juni 2014 - VfGBbg 60/13 -, ZOV 2014, 242; vom 15. April 2010 - VfGBbg 37/09 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; vom 21. April 2005 - VfGBbg 56/04 -, LKV 2005, 401, 402; vom 25. September 2002 - VfGBbg 79/02 -, LVerfGE 13, 177, 181 f; vom 15. November 2001 - VfGBbg 49/01, 49/01 EA -, LVerfGE 12, 155, 159 f; sowie Urteil vom 30. Juni 1999 - VfGBbg 3/98 -, LVerfGE 10, 157, 161 f).
  • VerfG Brandenburg, 20.05.2022 - VfGBbg 94/20

    Verdachtsberichterstattung grundsätzlich zulässig

    Das Grundrecht umfasst somit die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst darüber zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen jemand seinen persönlichen Lebenssachverhalt offenbart und wie mit seinen personenbezogenen Daten verfahren wird (vgl. Beschlüsse vom 20. Juni 2014 - VfGBbg 60/13 -, vom 15. April 2010 ‌- VfGBbg 37/09 -, vom 21. April 2005 - VfGBbg 56/04 -, vom 25. September 2002 ‌- VfGBbg 79/02 -, vom 15. November 2001 - VfGBbg 49/01 sowie Urteil vom 30. Juni 1999 - VfGBbg 3/98 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
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