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   VerfG Brandenburg, 20.11.2020 - VfGBbg 49/19   

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VerfG Brandenburg, 20.11.2020 - VfGBbg 49/19 (https://dejure.org/2020,42027)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20.11.2020 - VfGBbg 49/19 (https://dejure.org/2020,42027)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20. November 2020 - VfGBbg 49/19 (https://dejure.org/2020,42027)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 52 Abs 1 S 2 Verf BB, Art 52 Abs 3 Alt 2 Verf BB, § 20 Abs 1 S 2 VerfGG BB, § 21 S 1 VerfGG BB, § 46 VerfGG BB, § 47 Abs 1 S 1 VerfGG BB

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 52 Abs. 1 Satz 2; LV, Art. 52 Abs. 3 Alt. 2; VerfGGBbg, § 20 Abs. 1 Satz 2; VerfGGBbg, § 21 Satz 1; VerfGGBbg, § 46; VerfGGBbg, § 47 Abs. 1 Satz 1
    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Anhörungsrüge; Verfristung; rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter; Ablehnungsgesuch; Befangenheit; Subsidiarität; Zwischenentscheidung; unzureichende Begründung; Willkür

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2015 - L 12 AL 16/15
    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.11.2020 - VfGBbg 49/19
    Auch im zur Begründung herangezogenen Verfahren S 12 AL 16/15 ER habe es keine heimliche Absprache gegeben.

    Der Antrag S 12 AL 16/15 ER sei abgelehnt worden.

    Dass die Vorsitzende der 12. Kammer zuvor das Verfahren S 12 AL 16/15 ER entschieden habe, ohne zuständig gewesen zu sein, lasse nicht auf eine Voreingenommenheit schließen, da sie zum Zeitpunkt der Entscheidung keine Kenntnis von der Unzuständigkeit gehabt habe.

  • VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 56/16

    Verfassungsbeschwerde unbegründet; Auslegung des Rechtsschutzbegehrens;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.11.2020 - VfGBbg 49/19
    Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und rechtzeitiges, möglicherweise erhebliches Vorbringen in Erwägung zu ziehen (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 16. März 2018 - VfGBbg 56/16 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. N.).

    Das Grundrecht schützt die Verfahrensbeteiligten nicht davor, dass das Gericht ihre Rechtsauffassungen und rechtlichen Beurteilungen nicht teilt und zu einer abweichenden Rechtsauffassung gelangt (vgl. ausführlich Beschluss vom 16. März 2018 ​- VfGBbg 56/16 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. N.).

  • VerfG Brandenburg, 21.09.2018 - VfGBbg 90/17

    Entscheidung über Ablehnungsgesuch im sozialgerichtlichen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.11.2020 - VfGBbg 49/19
    a) Ob der Zulässigkeit schon der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde entgegensteht, weil es sich bei den angegriffenen Beschlüssen um Zwischenentscheidungen handelt (vgl. hierzu Beschlüsse vom 10. Mai 2019 ​- VfGBbg 7/18 -, m. w. N., und vom 21. September 2018 - VfGBbg 90/17 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de), kann offen bleiben, denn die Verfassungsbeschwerde erweist sich schon aus anderen Gründen als unzulässig.

    Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind jedenfalls dann überschritten, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 52 Abs. 1 Satz 2 LV grundlegend verkennt (vgl. Beschlüsse vom 15. April 2016 ​- VfGBbg 78/15 - und vom 21. September 2018 - VfGBbg 90/17 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

  • VerfG Brandenburg, 24.03.2017 - VfGBbg 27/16

    Rechtswegerschöpfung; rechtliches Gehör; Grundrechtsrüge; Anhörungsrüge;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.11.2020 - VfGBbg 49/19
    Dieser Grundsatz gebietet, dass der Beschwerdeführer alle nach der Lage der Sache zur Verfügung stehenden zumutbaren prozessualen Möglichkeiten ergreift, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnäheren Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 24. März 2017 ​- VfGBbg 27/16 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. N.).
  • VerfG Brandenburg, 15.04.2016 - VfGBbg 78/15

    Befangenheitsantrag; Kosten der Säumnis

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.11.2020 - VfGBbg 49/19
    Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind jedenfalls dann überschritten, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 52 Abs. 1 Satz 2 LV grundlegend verkennt (vgl. Beschlüsse vom 15. April 2016 ​- VfGBbg 78/15 - und vom 21. September 2018 - VfGBbg 90/17 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 9/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Grundrechtsbindung (Art. 5 Abs. 1 LV) nicht mit

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.11.2020 - VfGBbg 49/19
    Erforderlich ist nach § 20 Abs. 1 Satz 2, § 46 VerfGGBbg eine Begründung, welche schlüssig die mögliche Verletzung des geltend gemachten Grundrechts des Beschwerdeführers aufzeigt (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 19. Mai 2017 ​- VfGBbg 9/17 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 15/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; prozessuale Überholung; Beschluss über

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.11.2020 - VfGBbg 49/19
    Die Prüfung, ob eine Anhörungsrüge die Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde offenhalten kann, nimmt das Verfassungsgericht ohne Bindung an die Entscheidung des Fachgerichts selbst vor (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 19. Mai 2017 ​- VfGBbg 15/17 -, https://verfassungsgericht..de).
  • LSG Hamburg, 23.09.2015 - L 2 AL 16/15

    Lücken in einem Rentenversicherungsverlauf

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.11.2020 - VfGBbg 49/19
    Im Verfahren S 2 AL 16/15 ER habe die Vorsitzende der 12. Kammer über den Antrag zu 3. und die Vorsitzende der 2. Kammer über die Anträge zu 1. und 2. entschieden.
  • BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 730/07

    Offensichtlich unzulässige Anhörungsrüge im Zivilprozess (§ 321a ZPO) hält

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.11.2020 - VfGBbg 49/19
    Die Anhörungsrüge ist offensichtlich unzulässig, wenn nach ihrem Vortrag die Möglichkeit einer Gehörsverletzung nicht in Betracht kommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 2007​- 1 BvR 730/07 -, Juris, Rn. 12).
  • VerfG Brandenburg, 10.05.2019 - VfGBbg 7/18

    Zu den Voraussetzungen, unter denen die Verwerfung von Rechtsmitteln gegen die

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.11.2020 - VfGBbg 49/19
    a) Ob der Zulässigkeit schon der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde entgegensteht, weil es sich bei den angegriffenen Beschlüssen um Zwischenentscheidungen handelt (vgl. hierzu Beschlüsse vom 10. Mai 2019 ​- VfGBbg 7/18 -, m. w. N., und vom 21. September 2018 - VfGBbg 90/17 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de), kann offen bleiben, denn die Verfassungsbeschwerde erweist sich schon aus anderen Gründen als unzulässig.
  • VerfG Brandenburg, 12.04.2019 - VfGBbg 18/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl einer Kostenentscheidung gem § 467 Abs 4

  • VerfG Brandenburg, 19.02.2021 - VfGBbg 49/20

    Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig; Verfassungsbeschwerde unbegründet;

    Sie muss Ausdruck einer objektiv falschen Rechtsanwendung sein, die jeden Auslegungs- und Beurteilungsspielraum außer Acht lässt und ganz und gar unverständlich erscheint (Beschluss vom 20. November 2020 ‌- VfGBbg 49/19 -‌, https://verfassungsgericht.brandenburg.de/).
  • VerfG Brandenburg, 20.05.2021 - VfGBbg 3/21

    Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig; unzureichende Begründung; Widerruf

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgerichts, dass Anhörungsrügen zurückweisende gerichtliche Entscheidungen mangels Rechtsschutzbedürfnisses grundsätzlich nicht selbständig mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden können, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen (Beschluss 20. November 2020 ‌- VfGBbg 49/19 -‌, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 25.10.2021 - VfGBbg 96/19

    Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig; Verfassungsbeschwerde unbegründet;

    Die Prüfung, ob eine Anhörungsrüge die Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde offenhalten kann, nimmt das Verfassungsgericht ohne Bindung an die Entscheidung des Fachgerichts selbst vor (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 20. November 2020 ‌- VfGBbg 49/19 -‌, Rn. 18, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
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