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   VerfG Brandenburg, 20.11.2020 - VfGBbg 51/19   

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VerfG Brandenburg, 20.11.2020 - VfGBbg 51/19 (https://dejure.org/2020,42028)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20.11.2020 - VfGBbg 51/19 (https://dejure.org/2020,42028)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20. November 2020 - VfGBbg 51/19 (https://dejure.org/2020,42028)
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  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2017 - L 32 AS 345/17

    Sozialgerichtliches Verfahren: Auferlegen einer Verschuldens- und

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.11.2020 - VfGBbg 51/19
    Dies gilt nicht nur, soweit es sich um ausschließlich eine solche Kostenentscheidung enthaltende Beschlüsse (z. B. LSG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. Mai 2017 ​- L 32 AS 345/17 B -,​Rn. 15, juris; vgl. Krauß, in: Roos/Wahrendorf, Sozialgerichtsgesetz, 1. . 2014, § 192 Rn. 63) oder Beschlüsse im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (jüngst - nach Erhebung der Beschwerde des Beschwerdeführers zum LSG - auch LSG Bln-Bbg, Beschluss vom 13. Januar 2020 ​- L 5 AS 1483/19 B -,​Rn. 10, juris) handelt, sondern auch für den Fall, dass - wie hier - die Gebühr im Sachurteil selbst neben einer dort ergangenen Kostengrundentscheidung ausgesprochen wird.
  • LSG Baden-Württemberg, 30.11.2017 - L 4 P 4479/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verschuldenskosten - Auferlegung gegenüber

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.11.2020 - VfGBbg 51/19
    Zur Begründung wird angeführt, dass Entscheidungen gegen nicht am Prozess beteiligte Personen nur durch Beschluss, nicht durch Urteil ergehen dürften und entsprechend dem Meistbegünstigungsgrundsatz auch der Rechtsbehelf gegen die an sich zutreffende Entscheidungsform statthaft sei (LSG BW, Beschluss vom 30. November 2017 ​- L 4 P 4479/17 B -,​Rn. 11, juris; zustimmend Loytved, jurisPR-SozR 9/2018 Anm. 3, und Stotz, in: Schlegel/​Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Aufl., § 192, Stand: 9. Mai 2019, Rn. 69.1, 76.2).
  • BSG, 19.10.2017 - B 3 KR 4/17 B

    Krankenversicherung - Krankengeldbemessung bei einem hauptberuflich selbstständig

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.11.2020 - VfGBbg 51/19
    Zwar ist die Auferlegung einer Missbrauchsgebühr gegenüber einem Beteiligten des Verfahrens als Bestandteil der Kostenentscheidung nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ihrerseits grundsätzlich weder mit der Berufung noch mit der Beschwerde anfechtbar (BSG, Beschlüsse vom 19. Oktober 2017 ​- B 3 KR 4/17 B -,​Rn. 11, und vom 28. Oktober 2010 ​- B 13 R 229/10 B -,​SozR 4-1500 § 192 Nr. 1, Rn. 14, juris).
  • BSG, 28.10.2010 - B 13 R 229/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.11.2020 - VfGBbg 51/19
    Zwar ist die Auferlegung einer Missbrauchsgebühr gegenüber einem Beteiligten des Verfahrens als Bestandteil der Kostenentscheidung nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ihrerseits grundsätzlich weder mit der Berufung noch mit der Beschwerde anfechtbar (BSG, Beschlüsse vom 19. Oktober 2017 ​- B 3 KR 4/17 B -,​Rn. 11, und vom 28. Oktober 2010 ​- B 13 R 229/10 B -,​SozR 4-1500 § 192 Nr. 1, Rn. 14, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.01.2020 - L 5 AS 1483/19

    Auferlegung von Verschuldenskosten ausschließlich Beteiligten des

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.11.2020 - VfGBbg 51/19
    Dies gilt nicht nur, soweit es sich um ausschließlich eine solche Kostenentscheidung enthaltende Beschlüsse (z. B. LSG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. Mai 2017 ​- L 32 AS 345/17 B -,​Rn. 15, juris; vgl. Krauß, in: Roos/Wahrendorf, Sozialgerichtsgesetz, 1. . 2014, § 192 Rn. 63) oder Beschlüsse im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (jüngst - nach Erhebung der Beschwerde des Beschwerdeführers zum LSG - auch LSG Bln-Bbg, Beschluss vom 13. Januar 2020 ​- L 5 AS 1483/19 B -,​Rn. 10, juris) handelt, sondern auch für den Fall, dass - wie hier - die Gebühr im Sachurteil selbst neben einer dort ergangenen Kostengrundentscheidung ausgesprochen wird.
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