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   VerfG Brandenburg, 28.04.2020 - VfGBbg 4/20 EA   

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https://dejure.org/2020,10596
VerfG Brandenburg, 28.04.2020 - VfGBbg 4/20 EA (https://dejure.org/2020,10596)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 28.04.2020 - VfGBbg 4/20 EA (https://dejure.org/2020,10596)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 28. April 2020 - VfGBbg 4/20 EA (https://dejure.org/2020,10596)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 30 Abs 1 VerfGG BB, § 36 Abs 1 Nr 3 ZKG, § 48 ZKG, § 10 Abs 1 Nr 1 GwG, § 12 Abs 1 GwG, § 1 Abs 1 S 1 PAuswG

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    VerfGGBbg, § 30 Abs. 1; ZKG, § 36 Abs. 1 Nr. 3; ZKG, § 48; GwG, § 10 Abs. 1 Nr. 1; GwG, § 12 Abs. 1; PAuswG, § 1 Abs. 1 Satz 1
    Einstweilige Anordnung; einstweilige Anordnung abgelehnt; Corona-Krise; Basiskonto; Vorwegnahme der Hauptsache; keine Erfolgsaussichten in der Hauptsache; Rechtsschutzbedürfnis; Identitätsnachweis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VerfG Brandenburg, 20.09.2019 - VfGBbg 9/19

    Einstweilige Anordnung verworfen; zum gemeinen Wohl; dringend geboten; private

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 28.04.2020 - VfGBbg 4/20
    Dass solche Gefahren als Anordnungsgrund bestehen, ist gemäß § 13 VerfGGBbg i. V. m. § 123 Abs. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) i. V. m. § 920 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) vom Antragsteller schlüssig darzulegen und glaubhaft zu machen (vgl. Beschluss vom 20. September 2019 - VfGBbg 9/19 EA -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Hinsichtlich der Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichts ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. Beschluss vom 20. September 2019 - VfGBbg 9/19 EA -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. N.).

  • VerfG Brandenburg, 25.02.2020 - VfGBbg 1/20

    Einstweilige Anordnung; Landtag; Geschäftsordnung; Funktionsfähigkeit; Aktuelle

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 28.04.2020 - VfGBbg 4/20
    Ein besonders strenger Maßstab gilt zudem, wenn die einstweilige Anordnung nicht nur bis zur Entscheidung über die Hauptsache einen Zustand vorläufig regelt, sondern das Ergebnis der Hauptsache vorwegnimmt (vgl. Beschluss vom 25. Februar 2020 - VfGBbg 1/20 EA -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Durch den Erlass der einstweiligen Anordnung darf grundsätzlich nichts gewährt werden, was nicht auch Ergebnis des Verfahrens in der Hauptsache sein könnte (vgl. Beschluss vom 25. Februar 2020 - VfGBbg 1/20 EA -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).

  • VerfG Brandenburg, 17.07.1997 - VfGBbg 21/97

    Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA wegen zivilgerichtlicher Verurteilung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 28.04.2020 - VfGBbg 4/20
    Dies gilt jedoch nicht, wenn sich der Antrag in der Hauptsache von vornherein als unzulässig oder als offensichtlich unbegründet erweist (vgl. Beschluss vom 17. Juli 1997 - VfGBbg 21/97 EA -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 11.03.2022 - VfGBbg 1/22

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, unzulässig; Antragsgegenstand,

    Durch den Erlass der einstweiligen Anordnung darf grundsätzlich nichts gewährt werden, was nicht auch Ergebnis des Verfahrens in der Hauptsache sein könnte (vgl. Beschlüsse vom 28. April 2020 ‌- VfGBbg 4/20 EA -‌, Rn. 10, und vom 25. Februar 2020 ‌- VfGBbg 1/20 EA -‌, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Ist absehbar, dass der Antrag in der Hauptsache keinen Erfolg haben kann, dann ist der Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht geboten (Beschluss vom 28. April 2020 ‌- VfGBbg 4/20 EA -‌, Rn. 10, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).

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