Rechtsprechung
   VerfG Brandenburg, 13.08.2020 - VfGBbg 14/20 EA   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,28205
VerfG Brandenburg, 13.08.2020 - VfGBbg 14/20 EA (https://dejure.org/2020,28205)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 13.08.2020 - VfGBbg 14/20 EA (https://dejure.org/2020,28205)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 13. August 2020 - VfGBbg 14/20 EA (https://dejure.org/2020,28205)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,28205) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 5 Abs. 3; LV, Art. 8 Abs. 1; VerfGGBbg, § 45 Abs. 1
    Coronavirus; COVID-19; Pandemie; Schule; Regelschulbetrieb; Präsenzunterricht; Präsenzpflicht; Mindestabstand; Beschwerdebefugnis; Juristische Person; Grundrechtsträger; Keine Prozessstandschaft; Leben und körperliche Unversehrtheit

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 51.75

    Vorbeugender Rechtsschutz gegen Maßnahmen kommunaler Rechtsetzung; Bekanntmachung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 13.08.2020 - VfGBbg 14/20
    Unabhängig von der Frage, ob es sich beim Beschwerdeführer, dem Kreisrat der Schülerinnen und Schüler im Landkreis Havelland, tatsächlich um eine juristische Person im Rechtssinn handelt und ob eine auch nach den Regeln der Geschäftsfähigkeit wirksame Vertretung durch den "kommissarischen Sprecher" vorliegt, ist jedenfalls das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 8 Abs. 1 LV) entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers nicht gemäß Art. 5 Abs. 3 LV entsprechend auf juristische Personen anzuwenden (vgl. zu Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz z. B. BVerwG, Urteil vom 29. Juli 1977 ‌- IV C 51/75 -,‌ NJW 1978, 554, 555; Lang, in: BeckOK GG, 43. Ed. 15. Mai 2020, Art. 2 Rn. 64aa).
  • VerfG Brandenburg, 13.08.2020 - VfGBbg 64/20

    Coronakrise: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Wiederaufnahme des

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 13.08.2020 - VfGBbg 14/20
    VfGBbg 64/20.
  • VerfG Brandenburg, 15.11.2019 - VfGBbg 17/19

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Beschwerdebefugnis; Prozessstandschaft

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 13.08.2020 - VfGBbg 14/20
    Damit ist eine Prozessstandschaft, d. h. die Möglichkeit, die Verletzung von Grundrechten eines Dritten im eigenen Namen geltend zu machen, im Verfassungsbeschwerdeverfahren ausgeschlossen (Beschluss vom 15. November 2019 ‌- VfGBbg 17/19 -,‌ https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht