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VerfG Brandenburg, 13.08.2020 - VfGBbg 14/20 EA |
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VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 13. August 2020 - VfGBbg 14/20 EA (https://dejure.org/2020,28205)
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Volltextveröffentlichung
- Verfassungsgericht Brandenburg
LV, Art. 5 Abs. 3; LV, Art. 8 Abs. 1; VerfGGBbg, § 45 Abs. 1
Coronavirus; COVID-19; Pandemie; Schule; Regelschulbetrieb; Präsenzunterricht; Präsenzpflicht; Mindestabstand; Beschwerdebefugnis; Juristische Person; Grundrechtsträger; Keine Prozessstandschaft; Leben und körperliche Unversehrtheit
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- BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 51.75
Vorbeugender Rechtsschutz gegen Maßnahmen kommunaler Rechtsetzung; Bekanntmachung …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 13.08.2020 - VfGBbg 14/20
Unabhängig von der Frage, ob es sich beim Beschwerdeführer, dem Kreisrat der Schülerinnen und Schüler im Landkreis Havelland, tatsächlich um eine juristische Person im Rechtssinn handelt und ob eine auch nach den Regeln der Geschäftsfähigkeit wirksame Vertretung durch den "kommissarischen Sprecher" vorliegt, ist jedenfalls das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 8 Abs. 1 LV) entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers nicht gemäß Art. 5 Abs. 3 LV entsprechend auf juristische Personen anzuwenden (vgl. zu Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz z. B. BVerwG, Urteil vom 29. Juli 1977 - IV C 51/75 -, NJW 1978, 554, 555;… Lang, in: BeckOK GG, 43. Ed. 15. Mai 2020, Art. 2 Rn. 64aa). - VerfG Brandenburg, 13.08.2020 - VfGBbg 64/20
Coronakrise: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Wiederaufnahme des …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 13.08.2020 - VfGBbg 14/20
VfGBbg 64/20. - VerfG Brandenburg, 15.11.2019 - VfGBbg 17/19
Verfassungsbeschwerde unzulässig; Beschwerdebefugnis; Prozessstandschaft
Auszug aus VerfG Brandenburg, 13.08.2020 - VfGBbg 14/20
Damit ist eine Prozessstandschaft, d. h. die Möglichkeit, die Verletzung von Grundrechten eines Dritten im eigenen Namen geltend zu machen, im Verfassungsbeschwerdeverfahren ausgeschlossen (Beschluss vom 15. November 2019 - VfGBbg 17/19 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).