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VerfG Brandenburg, 21.03.2002 - VfGBbg 56/01 |
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Volltextveröffentlichung
- Verfassungsgericht Brandenburg
LV, Art. 9; VerfGGBbg, § 48
Beschwerdegegenstand; Prozeßkostenhilfe; Strafvollstreckungsrecht; Freiheit der Person; Bundesrecht
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88
Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe
Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.03.2002 - VfGBbg 56/01
Es ist unverzichtbar, daß gerade Entscheidungen, die die persönliche Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine genügende tatsächliche Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (vgl. BVerfGE 70, 297, 208 sowie BVerfGE 86, 288, 326 jeweils zu Art. 2 Abs. 2 GG). - BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
Fortdauer der Unterbringung
Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.03.2002 - VfGBbg 56/01
Es ist unverzichtbar, daß gerade Entscheidungen, die die persönliche Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine genügende tatsächliche Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (vgl. BVerfGE 70, 297, 208 sowie BVerfGE 86, 288, 326 jeweils zu Art. 2 Abs. 2 GG).
- VerfG Brandenburg, 17.12.2009 - VfGBbg 51/09
Bergründung; Rechtsweggarantie; Willkür; Strafaussetzung zur Bewährung; …
Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 21. März 2002 - VfGBbg 56/01 - sowie Beschluss vom 17. Februar 2000 - VfGBbg 39/99 -, NStZ-RR 2000, 172).