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VerfG Brandenburg, 21.09.2018 - VfGBbg 163/17 |
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VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 21. September 2018 - VfGBbg 163/17 (https://dejure.org/2018,32503)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Art 12 Abs 1 Verf BB, Art 52 Abs 1 Verf BB, Art 52 Abs 4 Verf BB, § 45 Abs 1 VerfGG BB
- Verfassungsgericht Brandenburg
LV, Art. 12 Abs. 1; LV, Art. 52 Abs. 1; LV, Art. 52 Abs. 4; VerfGGBBg, § 45 Abs. 1
Verfassungsbeschwerde unzulässig; Beschwerdebefugnis; Kostenfestsetzungsbeschluss; Erinnerung; Anhörungsrügebeschluss - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 66/16
Verfassungsbeschwerde unzulässig; Beschwerdegegenstand; öffentliche Gewalt; …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.09.2018 - VfGBbg 163/17
Bestandteil der Beschwerdebefugnis ist die Behauptung, durch den angegriffenen Rechtsakt selbst, unmittelbar und gegenwärtig in seiner grundrechtlich geschützten Rechtsposition beeinträchtigt zu sein (vgl. Beschluss vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 66/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.). - VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 16/17
Verfassungsbeschwerde begründet; Kostenfestsetzung; Erinnerung; Anhörungsrüge; …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.09.2018 - VfGBbg 163/17
Durch die willkürliche Verwerfung der Anhörungsrüge durch den Beschluss des Sozialgerichtes vom 21. März 2017 - S 30 SF 3755/17 E RG - (vgl. zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Bezeichnung von Rechtsbehelfen: Beschluss vom 20. Oktober 2017 - VfGBbg 16/17 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de) können Grundrechte der Beschwerdeführerin dementsprechend ebenfalls nicht verletzt sein.
- VerfG Brandenburg, 21.06.2019 - VfGBbg 1/19
Verwerfung einer mangels Beschwerdebefugnis unzulässigen Verfassungsbeschwerde - …
Die Beschwerdebefugnis setzt einen Vortrag des Beschwerdeführers voraus, wonach dieser durch den angegriffenen Akt der öffentlichen Gewalt selbst, unmittelbar und gegenwärtig in seiner grundrechtlich geschützten Rechtsposition beeinträchtigt sein kann (vgl. Beschluss vom 21. September 2018 - VfGBbg 163/17 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).