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   VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 13/13   

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VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 13/13 (https://dejure.org/2014,1728)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 24.01.2014 - VfGBbg 13/13 (https://dejure.org/2014,1728)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 24. Januar 2014 - VfGBbg 13/13 (https://dejure.org/2014,1728)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 27 Abs 2 Verf BB, Art 27 Abs 5 Verf BB, § 1632 Abs 4 BGB, § 1666 BGB, § 1684 Abs 3 BGB, § 1696 BGB

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 27 Abs. 2; LV, Art. 27 Abs. 5; BGB, § 1632 Abs. 4; BGB, § 1666; BGB, § 1684 Abs. 3; BGB, § 1696
    Elternrecht; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Kindeswille; Kindeswohlgefährdung; Verbleibensanordnung; Umgangsregelung; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Bundesrechtlich geregeltes Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 13/13
    Dabei lassen sich die Grenzen der Eingriffsmöglichkeit des Verfassungsgerichts nicht starr und gleichbleibend ziehen, sondern hängen insbesondere von der Intensität der Grundrechtsbeeinträchtigung ab (zum Bundesrecht vgl. etwa BVerfGE 42, 163, 168; 60, 79, 91; 75, 201, 222).

    Dieses Recht dient auch und in erster Linie dem Kindeswohl, das zugleich die oberste Richtschnur für die elterliche Pflege und Erziehung ihrer Kinder sein muss (vgl. Beschlüsse vom 15. Januar 2009 - VfGBbg 52/07 - und vom 22. November 2007 - VfGBbg 37/06 -, jeweils www.verfassungsgericht.brandenburg.de; zum Bundesrecht vgl. BVerfGE 60, 79, 88).

    Das elterliche Fehlverhalten muss vielmehr ein solches Ausmaß erreichen, dass das Kind bei einem Verbleiben in seiner Familie in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist (vgl. BVerfGE 60, 79, 91; ferner BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 1 BvR 3116/11 -, FamRZ 2012, 649).

    Die Trennung des Kindes von seinen Eltern ist nur zulässig, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen, um die angenommene Gefahr für das Kindeswohl abzuwenden (vgl. BVerfGE 60, 79, 89).

  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 13/13
    Das Verfahren ist so zu gestalten, dass die Gerichte möglichst zuverlässig eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung treffen können (vgl. BVerfGE 31, 194, 210; 55, 171, 182, BVerfGK 9, 274, 278 f).

    Hat ein Kind zu einem Elternteil eine stärkere innere Bindung entwickelt, so muss dies im Rahmen einer Sorgerechtsentscheidung berücksichtigte werden (vgl. BVerfGE 55, 171, 184; BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2008, a. a. O.).

    Unter diesen Umständen konnten sich die Fachgerichte über den nachdrücklich geäußerten Willen der Beschwerdeführerin zu 2) nur hinwegsetzen, wenn und soweit dieser mit ihrem Kindeswohl unvereinbar ist (vgl. BVerfGE 55, 171, 182).

  • VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 32/10

    Verletzung des Elternrechts iSv Art 27 Abs 2 Verf BB durch unterbliebene

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 13/13
    Insbesondere ist der im vorliegenden Fall berührte Art. 27 Abs. 2 LV eine dem Grundrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG inhaltsgleiche Norm (vgl. Beschluss vom 30. September 2010 - VfGBbg 32/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Danach dürfen Kinder nur zum Schutz vor körperlicher oder seelischer Vernachlässigung und Misshandlung von ihren Sorgeberechtigten getrennt werden (vgl. Beschluss vom 30. September 2010, a. a. O.).

    Schließlich ist der Grundrechtsschutz auch durch die Gestaltung des Verfahrens sicherzustellen (vgl. Beschluss vom 30. September 2010, a. a. O.).

  • BVerfG, 28.02.2012 - 1 BvR 3116/11

    Anforderungen an Grad der Kindeswohlgefährdung zur Rechtfertigung eines

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 13/13
    Das elterliche Fehlverhalten muss vielmehr ein solches Ausmaß erreichen, dass das Kind bei einem Verbleiben in seiner Familie in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist (vgl. BVerfGE 60, 79, 91; ferner BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 1 BvR 3116/11 -, FamRZ 2012, 649).

    In beiden Vorschriften ist der potentielle Konflikt zwischen elterlichem Erziehungsrecht und den zu schützenden Rechten des Kindes in verfassungsgemäßer Weise konkretisiert worden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 2012, a. a. O.).

  • BVerfG, 18.05.2009 - 1 BvR 142/09

    Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) einer Mutter durch Übertragung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 13/13
    Dies gebietet es, das Kind im Sorgerechtsverfahren in seiner Individualität als Grundrechtsträger zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2008, a. a. O.; Beschluss vom 18. Mai 2009 - 1 BvR 142/09 -, FamRZ 2009, 1389).
  • OLG Stuttgart, 10.05.2013 - 18 UF 125/12

    Verfahren über die Herausgabe eines Pflegekindes: Voraussetzungen einer

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 13/13
    Es wäre Sache des Oberlandesgerichts gewesen, diese Einschätzung zu überprüfen, zumal die aus dem Schreiben hervorgehenden Selbst- und Identitätszweifel in der familiengerichtlichen Rechtsprechung als typische Folgen einer dauerhaften Fremdunterbringung genannt werden (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. Mai 2013 - 18 UF 125/12 -, juris).
  • BayObLG, 07.12.1999 - 1Z BR 166/98

    Voraussetzungen einer Verbleibensanordnung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 13/13
    Dies trägt zugleich dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung, der es gebietet, die Auswirkungen einer Verbleibensanordnung durch eine sachgerechte Umgangsregelung zu mildern (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 19. Mai 2008 - 10 UF 94/07 -, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 7. Dezember 1999 - 1Z BR 166/98 -, FamRZ 2000, 633).
  • BVerfG, 26.09.2006 - 1 BvR 1827/06

    Verletzung des Elternrechts durch Umgangsregelung ohne Ermöglichung von

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 13/13
    Das Verfahren ist so zu gestalten, dass die Gerichte möglichst zuverlässig eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung treffen können (vgl. BVerfGE 31, 194, 210; 55, 171, 182, BVerfGK 9, 274, 278 f).
  • EGMR, 26.02.2002 - 46544/99

    Fall K. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 13/13
    Die Fremdunterbringung eines Kindes muss grundsätzlich eine vorübergehende Maßnahme darstellen, die aufzuheben ist, sobald die Umstände dies unter Berücksichtigung des Kindeswohls gebieten (vgl. EGMR, Urteil vom 26. Februar 2002 - 46544/99 -, FamRZ 2002, 1393).
  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84

    Verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entscheidungen über den Verbleib eines

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 13/13
    Auch der Wortlaut des die Voraussetzungen einer Verbleibensanordnung regelnden § 1632 Abs. 4 BGB ("wenn und solange") fordert flexible Lösungen, die auf ein Zueinanderfinden von Kind und leiblichen Eltern nach einer Umstellungsphase gerichtet sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Oktober 1984 - 1 BvR 284/84 -, FamRZ 1985, 39).
  • BGH, 26.10.2011 - XII ZB 247/11

    Sorgerechtsverfahren: Frist zur Nachholung der Begründung der Rechtsbeschwerde;

  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

  • OLG Brandenburg, 19.05.2008 - 10 UF 94/07

    Sorgerechtsausübung: Erlass einer unbefristeten Verbleibensanordnung zugunsten

  • VerfG Brandenburg, 22.11.2007 - VfGBbg 37/06

    Rechtliches Gehör; faires Verfahren; Beschwerdebefugnis

  • VerfG Brandenburg, 18.03.2011 - VfGBbg 56/10

    Fachgerichtliche Ablehnung der Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge eines

  • VerfG Brandenburg, 17.05.2013 - VfGBbg 4/13

    Abwägung; Gemeinwohl; Sorgerechtsstreit; Ergänzungspfleger; Minderjähriger

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

  • BVerfG, 14.04.2009 - 1 BvR 467/09

    Aussetzung der Wirkung gerichtlicher Beschlüsse zur Sorgerechtsentziehung -

  • OLG Bremen, 12.10.2011 - 5 WF 100/11

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Versagung der Einsicht in die

  • VerfG Brandenburg, 15.01.2009 - VfGBbg 52/07

    Elternrecht; Sorgerechtsübertragung; Rüge fremder Grundrechte; Verfahrenspfleger

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB

  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 163/72

    Herabsetzende Werturteile

  • VerfG Brandenburg, 16.12.2010 - VfGBbg 18/10

    Teils unzulässige, im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

  • VerfG Brandenburg, 16.12.2016 - VfGBbg 55/16

    Einstweiliger Rechtsschutz; Umgangsrecht; Kindeswillen; Kindeswohl

    Daher haben sich auch Umgangsregelungen zuallererst am Kindeswohl zu orientieren (Beschluss vom 20. Februar 2015 - VfGBbg 44/14 - LVerfGE 25, 174, 188 ff).

    Das Verfahren ist so zu gestalten, dass die Gerichte möglichst zuverlässig eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung treffen können (Beschluss vom 20. Februar 2015 - VfGBbg 44/14 - LVerfGE 25, 174, 184; BVerfGE 31, 194, 210; 55, 171, 182; BVerfGK 9, 274, 278 f).

    Das Verfassungsgericht hat daher bereits entschieden, dass der selbstbestimmte Wunsch eines Kindes zu den Umgangskontakten mit einem Elternteil als wesentlicher Gesichtspunkt bei der Umgangsregelung zu berücksichtigen ist; dabei kann und muss auch erwartet werden, dass der andere Elternteil dies akzeptiert (LVerfGE 25, 174, 183, 189).

    Im Grundsatz muss gelten, dass es ein Wohl des Kindes gegen seinen konstant und verständig zum Ausdruck gebrachten Willen nicht geben kann (LVerfGE 25, 174, 184 ff; BVerfGE 55, 171, 182).

  • VerfG Brandenburg, 16.12.2016 - VfGBbg 33/16

    Begründung; Urteilsverfassungsbeschwerde; Willkür; faires Verfahren; effektiver

    Dabei kann sich die verfassungsgerichtliche Kontrolle wegen der besonderen Eingriffsintensität ausnahmsweise auch auf einzelne Auslegungsfehler sowie auf deutliche Fehler bei der Feststellung und Würdigung des Sachverhalts erstrecken (vgl. Beschluss vom 24. Januar 2014 - VfGBbg 13/13 -, LVerfGE 25, 174, 183 f; zum Bundesrecht: BVerfGE 60, 79, 91; 75, 201, 222).

    Aus den Beschlüssen vom 14. April 2016 und 22. März 2016 wird deutlich, dass sich das Oberlandesgericht vorrangig am Wohl des Kindes orientiert hat, indem es den ausdrücklich geäußerten, nicht von vornherein unbeachtlichen Willen des elfjährigen Kindes (vgl. zur Bedeutung des Kindeswillens im Sorgerechtsverfahren Beschluss vom 24. Januar 2014 - VfGBbg 13/13 -, LVerfGE 25, 174, 185), die damit etwaig verbundenen negativen Folgen einer zwangsweisen Durchsetzung des väterlichen Umgangsrechts und vor allem die Gefahr einer erheblichen Beeinträchtigung des Kindeswohls im Fall eines Wechsels des Lebensmittelpunktes und der unmittelbaren Bezugsperson in den Blick genommen hat.

  • VerfG Brandenburg, 20.02.2015 - VfGBbg 44/14

    Umgangsregelungen haben sich zuvörderst am Kindeswohl zu orientieren.

    Dieses Recht dient in erster Linie dem Kindeswohl, das oberste Richtschnur für die elterliche Pflege und Erziehung ihrer Kinder sein muss; auch Umgangsregelungen haben sich zuvörderst am Kindeswohl zu orientieren (vgl. Beschluss vom 24. Januar 2014 - VfGBbg 13/13 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Das Verfahren ist so zu gestalten, dass die Gerichte möglichst zuverlässig eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung treffen können (vgl. Beschluss vom 24. Januar 2014, a. a. O.; BVerfGE 31, 194, 210; 55, 171, 182; BVerfGK 9, 274, 278 f).

  • OLG Brandenburg, 02.04.2015 - 15 UF 168/11

    Umgangsrechtsregelung: Erfordernis eines begleitenden Umgangs eines Vaters mit

    Danach freut sich der Junge auf die Begegnungen mit seinem Vater, möchte aber, dass sie weiterhin unter Begleitung stattfinden; auch eine Ausweitung des Umgangs lehnt er zur Zeit ab (zur Bedeutung des Kindeswillens bei der Gestaltung seines Aufenthalts und des Umgangs mit seinen Bezugspersonen jedenfalls dann, wenn das Kind - wovon bei einem Alter des Kindes von annähernd 11 Jahren ohne weiteres auszugehen ist - bereits eine gewisse Reife erlangt hat, vgl. nur Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 24.01.2014 - VfGBbg 13/13 -: "Im Grundsatz muss gelten, dass es ein Wohl des Kindes gegen seinen konstant und verständig zum Ausdruck gebrachten Willen nicht geben kann.").
  • VerfG Brandenburg, 15.09.2017 - VfGBbg 57/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde; Begründung; Rechtliches Gehör; Umgangsrecht;

    Das Freiheitsrecht dient in erster Linie dem Kindeswohl, das zugleich oberste Richtschnur für die Ausübung der Elternverantwortung ist (vgl. Beschluss vom 24. Januar 2014 - VfGBbg 13/13 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; zum Bundesrecht vgl. BVerfGE 61, 358, 371 f.; 75, 201, 218 f; BVerfGK 15, 509, 514).

    Diese Anforderungen sind nur bei teilweiser oder vollständiger Entziehung des Sorgerechts zu beachten, die mit einer Trennung des Kindes von seinen Eltern einhergeht (vgl. auch Beschluss vom 24. Januar 2014 - VfGBbg 13/13 - www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG, Beschluss vom 16. April 2014, a.a.O.).

  • VerfG Brandenburg, 21.03.2014 - VfGBbg 41/13

    Willkürverbot; Beschwerde gegen Versagung von Verfahrenskostenhilfe;

    In Anbetracht des wiederholten Verfassungsverstoßes ist es angezeigt, die Sache zur erneuten Entscheidung an einen anderen Familiensenat des Oberlandesgerichts zurückzuverweisen (vgl. zu dieser Möglichkeit: Beschluss vom 24. Januar 2014 - VfGBbg 13/13 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfGE 86, 1, 14).
  • VerfG Brandenburg, 22.09.2023 - VfGBbg 79/20

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründungsanforderungen; rechtliches Gehör;

    Die insoweit erforderlichen Voraussetzungen liegen vor (vgl. dazu Beschlüsse vom 16. April 1998 - VfGBbg 1/98 - vgl. in jüngerer Zeit z. B. Beschlüsse vom 19. Februar 2021 ‌- VfGBbg 9/20 -,‌ Rn. 23, vom 24. Januar 2014 - VfGBbg 13/13 -, und vom 16. Dezember 2010 - VfGBbg 18/10 -, https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 15.12.2023 - VfGBbg 19/23

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, unzulässig; Grundsatz der

    Im Hinblick auf den Antragsteller zu 2. bestehen bereits Zweifel, ob er im verfassungsgerichtlichen Verfahren selbst verfahrensfähig ist oder von der Antragstellerin zu 1. - sei es aufgrund gesetzlicher Vertretungsbefugnis oder im Wege einer Prozessstandschaft - wirksam vertreten werden könnte (vgl. zu diesen Fragen: Beschlüsse vom 19. Februar 2021 ‌- VfGBbg 49/20 -‌, Rn. 29 f. m. w. N., vom 16. August 2019 ‌- VfGBbg 41/19 -‌, vom 24. Januar 2014 ‌- VfGBbg 13/13 -‌, und vom 21. Oktober 2011 ‌- VfGBbg 15/11 -‌, https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 16.06.2023 - VfGBbg 35/22

    Verfassungsbeschwerde, teilweise zulässig und begründet; Kostengrundentscheidung;

    Die insoweit erforderlichen Voraussetzungen (vgl. bereits Beschluss vom 16. April 1998 - VfGBbg 1/98 - in jüngerer Zeit z. B. Beschlüsse vom 19. Februar 2021 ‌- VfGBbg 9/20 -,‌ Rn. 23, vom 24. Januar 2014 ‌- VfGBbg 13/13 -, und vom 16. Dezember 2010 - VfGBbg 18/10 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de; st. Rspr.) liegen vor: Die Gewährleistung des von dem Beschwerdeführer geltend gemachten Prozessgrundrechts aus Art. 52 Abs. 3 Alt. 1 LV (Willkürverbot) entspricht in seinem Anwendungsbereich derjenigen des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz.
  • VerfG Brandenburg, 22.09.2023 - VfGBbg 34/21

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründungsanforderungen; rechtliches Gehör;

    Die insoweit erforderlichen Voraussetzungen liegen vor (vgl. dazu Beschlüsse vom 16. April 1998 - VfGBbg 1/98 - vgl. in jüngerer Zeit z. B. Beschlüsse vom 19. Februar 2021 ‌- VfGBbg 9/20 -,‌ Rn. 23, vom 24. Januar 2014 - VfGBbg 13/13 -, und vom 16. Dezember 2010 ‌- VfGBbg 18/10 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 23.10.2020 - VfGBbg 84/19

    Asyl; Pakistan; Behinderung; Trisomie 21; Gesetzlicher Richter; Besetzungsrüge;

  • VerfG Brandenburg, 16.08.2019 - VfGBbg 41/19

    Verwerfung einer mangels hinreichender Begründung unzulässigen

  • VerfG Brandenburg, 05.09.2023 - VfGBbg 79/20
  • OLG Hamm, 24.09.2020 - 5 UF 243/19

    Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil zur alleinigen Ausübung

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