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   VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 15/13   

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VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 15/13 (https://dejure.org/2014,1727)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 24.01.2014 - VfGBbg 15/13 (https://dejure.org/2014,1727)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 24. Januar 2014 - VfGBbg 15/13 (https://dejure.org/2014,1727)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 9 Abs 1 Verf BB, § 63 StGB, § 67d StGB, § 463 Abs 4 StPO

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 9 Abs. 1; StGB, § 63; StGB, § 67d; StPO, § 463 Abs. 4
    Maßregelvollzug; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Fortdauer der Unterbringung; externes Sachverständigengutachten; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Anforderungen an die Entscheidungsbegründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 15/13
    Hierzu gehört regelmäßig die Einholung sachverständiger, vom Gericht selbständig zu würdigender Einschätzungen, soweit in Prognoseentscheidungen - wie vorliegend hinsichtlich der Gefahr künftiger Straffälligkeit des Beschwerdeführers nach § 67d Abs. 2, 6 StGB - geistige oder seelische Anomalien zu beurteilen sind (BVerfGE 70, 297, 309 f; BVerfG, Beschluss vom 26. August 2013 - 2 BvR 371/12 -, zitiert nach juris Rn. 42).

    Solche Entscheidungen müssen zudem den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten, indem sie den - mit zunehmender Dauer der Unterbringung bedeutsamer werdenden - Freiheitsanspruch des Untergebrachten und das Schutzbedürfnis der Allgemeinheit, ausgedrückt durch das Maß der vom Untergebrachten ausgehenden Gefahr, gegeneinander abwägen (BVerfGE 70, 297, 311 ff).

    Mit der Dauer der Unterbringung erhöhen sich zudem die verfassungsgerichtliche Kontrolldichte und infolgedessen auch die Anforderungen, die an eine Entscheidungsbegründung zu stellen sind, mit der im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung dem Schutz der Allgemeinheit der Vorrang vor dem Freiheitsanspruch eingeräumt und die Aussetzung der Maßregelvollziehung nach § 67d Abs. 2 StGB abgelehnt werden (BVerfGE 70, 297, 315 f).

    In der Anordnung der Unterbringungsfortdauer ohne eine diese Anforderungen erfüllende Begründung manifestiert sich eine Verkennung der Tragweite des Freiheitsgrundrechts und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit; eine solche Anordnung rechtfertigt daher eine weitere Freiheitsentziehung nicht und verletzt den Untergebrachten in seinem Freiheitsgrundrecht (BVerfGE 70, 297, 314 f, 316 f; BVerfG, Beschluss vom 26. August 2013, a. a. O., Rn. 48 f).

  • BVerfG, 26.08.2013 - 2 BvR 371/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im "Fall Mollath"

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 15/13
    Hierzu gehört regelmäßig die Einholung sachverständiger, vom Gericht selbständig zu würdigender Einschätzungen, soweit in Prognoseentscheidungen - wie vorliegend hinsichtlich der Gefahr künftiger Straffälligkeit des Beschwerdeführers nach § 67d Abs. 2, 6 StGB - geistige oder seelische Anomalien zu beurteilen sind (BVerfGE 70, 297, 309 f; BVerfG, Beschluss vom 26. August 2013 - 2 BvR 371/12 -, zitiert nach juris Rn. 42).

    Dabei darf in die Abwägung nur die Gefahr solcher rechtswidrigen Taten eingestellt werden, die ihrer Art und ihrem Gewicht nach auch die Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB rechtfertigen können; ferner ist der Grad der Wahrscheinlichkeit zu bestimmen, dass sich diese Gefahr realisiert (BVerfG, Beschlüsse vom 26. August 2013 - 2 BvR 371/12 -, zitiert nach juris Rn. 44 f und vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 2957/12 -, zitiert nach juris Rn. 26 f).

    In der Anordnung der Unterbringungsfortdauer ohne eine diese Anforderungen erfüllende Begründung manifestiert sich eine Verkennung der Tragweite des Freiheitsgrundrechts und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit; eine solche Anordnung rechtfertigt daher eine weitere Freiheitsentziehung nicht und verletzt den Untergebrachten in seinem Freiheitsgrundrecht (BVerfGE 70, 297, 314 f, 316 f; BVerfG, Beschluss vom 26. August 2013, a. a. O., Rn. 48 f).

  • VerfG Brandenburg, 18.10.2013 - VfGBbg 72/12

    Maßregelvollzug; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Fortdauer

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 15/13
    Dahinstehen kann, ob sie bereits unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde unzulässig ist, weil der Beschwerdeführer das Rechtsmittel gegen den erstinstanzlichen Beschluss des Landgerichts nicht einmal überschlägig - etwa mit den später in der Beschwerdeschrift dem Verfassungsgericht vorgetragenen Argumenten - begründet hat (vgl. hierzu Beschluss vom 18. Oktober 2013 - VfGBbg 72/12 -, wwww.verfassungsgericht. brandenburg.de).

    Entscheidungen über die Anordnung und Fortdauer einer Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus nach § 63, § 67d Abs. 2 StGB betreffen die Freiheitsentziehung und berühren damit das Freiheitsgrundrecht unmittelbar (Beschlüsse vom 18. September 2003 - VfGBbg 178/03 - und vom 19. Oktober 2013 - VfGBbg 72/12 -, www.verfassungsgericht. brandenburg.de).

  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 2521/11

    Freiheitsgrundrecht (Maßregel der Anordnung der Unterbringung in einem

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 15/13
    Sie bedürfen daher zureichender richterlicher Sachaufklärung und einer in tatsächlicher Hinsicht genügenden Grundlage (BVerfGE 58, 208, 222, 230; Beschluss vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 2521/11 -, NStZ 2013, 116, 117 f).

    Die Einhaltung dieser Vorgaben soll der Gefahr repetitiver Routinebeurteilungen vorbeugen (BVerfGE 117, 71, 105 f) und ist ein das Freiheitsgrundrecht schützendes Verfassungsgebot, dessen Missachtung der Betroffene mit der Verfassungsbeschwerde rügen kann (BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 2012, a. a. O., S. 117).

  • BGH, 17.02.2009 - 3 StR 27/09

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 15/13
    Ein solches ist nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung ausreichend für die Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB (vgl. Bundesgerichtshof, Beschlüsse vom 17. Februar 2009 - 3 StR 27/09 -, NStZ-RR 2009, 306, 307 und vom 27. Juni 2007 - 2 StR 135/07 -, zitiert nach juris Rn. 6: die Wahrscheinlichkeit muss nicht hoch, sondern lediglich höheren Grades sein).
  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 15/13
    Die Einhaltung dieser Vorgaben soll der Gefahr repetitiver Routinebeurteilungen vorbeugen (BVerfGE 117, 71, 105 f) und ist ein das Freiheitsgrundrecht schützendes Verfassungsgebot, dessen Missachtung der Betroffene mit der Verfassungsbeschwerde rügen kann (BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 2012, a. a. O., S. 117).
  • VerfG Brandenburg, 18.09.2003 - VfGBbg 178/03

    Strafprozeßrecht; Strafvollstreckungsrecht; Bundesrecht; Zuständigkeit des

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 15/13
    Entscheidungen über die Anordnung und Fortdauer einer Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus nach § 63, § 67d Abs. 2 StGB betreffen die Freiheitsentziehung und berühren damit das Freiheitsgrundrecht unmittelbar (Beschlüsse vom 18. September 2003 - VfGBbg 178/03 - und vom 19. Oktober 2013 - VfGBbg 72/12 -, www.verfassungsgericht. brandenburg.de).
  • BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 2957/12

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 15/13
    Dabei darf in die Abwägung nur die Gefahr solcher rechtswidrigen Taten eingestellt werden, die ihrer Art und ihrem Gewicht nach auch die Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB rechtfertigen können; ferner ist der Grad der Wahrscheinlichkeit zu bestimmen, dass sich diese Gefahr realisiert (BVerfG, Beschlüsse vom 26. August 2013 - 2 BvR 371/12 -, zitiert nach juris Rn. 44 f und vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 2957/12 -, zitiert nach juris Rn. 26 f).
  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 15/13
    Sie bedürfen daher zureichender richterlicher Sachaufklärung und einer in tatsächlicher Hinsicht genügenden Grundlage (BVerfGE 58, 208, 222, 230; Beschluss vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 2521/11 -, NStZ 2013, 116, 117 f).
  • BGH, 27.06.2007 - 2 StR 135/07

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose)

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 15/13
    Ein solches ist nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung ausreichend für die Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB (vgl. Bundesgerichtshof, Beschlüsse vom 17. Februar 2009 - 3 StR 27/09 -, NStZ-RR 2009, 306, 307 und vom 27. Juni 2007 - 2 StR 135/07 -, zitiert nach juris Rn. 6: die Wahrscheinlichkeit muss nicht hoch, sondern lediglich höheren Grades sein).
  • VerfG Brandenburg, 15.05.2014 - VfGBbg 61/13

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Begründungserfordernis; Gehörsverletzung; Beruhen

    Der Subsidiaritätsgrundsatz besagt, dass ein Beschwerdeführer vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde über die formale Erschöpfung des Rechtswegs hinaus alle ihm zur Verfügung stehenden und zumutbaren Möglichkeiten nutzen muss, um die gerügte Grundrechtsverletzung zu beseitigen oder bereits deren Eintritt zu verhindern (st. Rspr., vgl. zuletzt Beschluss vom 24. Januar 2014 - VfGBbg 15/13 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
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