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   VerfG Brandenburg, 24.03.2017 - VfGBbg 37/16   

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VerfG Brandenburg, 24.03.2017 - VfGBbg 37/16 (https://dejure.org/2017,9559)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 24.03.2017 - VfGBbg 37/16 (https://dejure.org/2017,9559)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 24. März 2017 - VfGBbg 37/16 (https://dejure.org/2017,9559)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 52 Abs 3 S 1 Verf BB, § 52 Abs 4 Verf BB, § 20 Abs 1 S 2 VerfGG BB, § 46 VerfGG BB, § 193 Abs 1 S 3 SGG

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 52 Abs. 3 Satz 1; LV, Art. 52 Abs. 4; VerfGGBbg, § 20 Abs. 1 Satz 2; VerfGGBbg § 46; SGG, § 193 Abs. 1 Satz 3
    Begründung; Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung; Willkür; effektiver Rechtsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 16.05.2007 - B 7b AS 40/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - einmalige Kosten für Heizmaterial

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.03.2017 - VfGBbg 37/16
    Maßgebend sollen dabei vor allem die mutmaßlichen Erfolgsaussichten der Klage sein (vgl. BSG, Beschluss vom 16. Mai 2007 - B 7b AS 40/06 R -, juris, Rn. 5; Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 193, Rn. 13 m. w. N.; Groß, in: Lüdtke/Berchtold, Sozialgerichtsgesetz, 5. Aufl. 2017, § 193 Rn. 23 m. w. N.).

    Diese sonstigen Gesichtspunkte werden meist unter den Begriffen des "Veranlassungsprinzips" oder des "Veranlassungsgrundsatzes" zusammengefasst (vgl. BSG, Beschluss vom 16. Mai 2007 - B 7b AS 40/06 R -, juris, Rn. 5; Leitherer, a. a. O., Rn. 12b m. w. N.).

    Danach kann die Behörde zur Übernahme der außergerichtlichen Kosten des Klägers verpflichtet sein, obwohl die Klage ohne Aussicht auf Erfolg gewesen wäre, weil sie zum Beispiel durch eine unzutreffende Begründung des angefochtenen Bescheids oder durch eine sonstige falsche Sachbehandlung Anlass für die Klageerhebung gegeben hat (vgl. BSGE 88, 274, 288; BSG, Beschluss vom 16. Mai 2007 - B 7b AS 40/06 R -, juris, Rn. 8).

  • BVerfG, 03.12.1986 - 1 BvR 872/82

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenerstattungsregelung in § 77 Satz 1 GWB

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.03.2017 - VfGBbg 37/16
    Die ausschließlich in der nachteiligen Kostenfolge liegende Beschwer reicht für eine Anrufung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg grundsätzlich nicht aus (Beschluss vom 26. März 2009 - VfGBbg 40/08 - Beschluss vom 28. Juni 2001 - VfGBbg 13/01 - BVerfG, Beschl. v. 19. November 1991 - 1 BvR 1521/89 -, BVerfGE 85, 109, 113 m. w. Nachw.; BVerfG, Beschl. v. 3. Dezember 1986 - 1 BvR 872/82 -, BVerfGE 74, 78).

    Im Rahmen der Kostengrundentscheidung nach § 193 Abs. 1 SGG ist nur dann ein Verursachungsbeitrag des anderen Beteiligten zu berücksichtigen, wenn sich das Gericht am Veranlassungsprinzip eines im wesentlichen erfolgreichen Beteiligten orientiert, um in diesem Fall dem aus dem Gleichheitssatz und dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Grundsatz zu genügen, dass für die Verfahrensbeteiligten eine vergleichbare Kostensituation geschaffen und das Risiko am Verfahrensausgang gleichmäßig verteilt werden soll (vgl. dazu BVerfGE 35, 283, 289; 52, 131, 144; 74, 78, 94).

  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.03.2017 - VfGBbg 37/16
    Im Rahmen der Kostengrundentscheidung nach § 193 Abs. 1 SGG ist nur dann ein Verursachungsbeitrag des anderen Beteiligten zu berücksichtigen, wenn sich das Gericht am Veranlassungsprinzip eines im wesentlichen erfolgreichen Beteiligten orientiert, um in diesem Fall dem aus dem Gleichheitssatz und dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Grundsatz zu genügen, dass für die Verfahrensbeteiligten eine vergleichbare Kostensituation geschaffen und das Risiko am Verfahrensausgang gleichmäßig verteilt werden soll (vgl. dazu BVerfGE 35, 283, 289; 52, 131, 144; 74, 78, 94).
  • BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 1964/09

    Verletzung des Willkürverbots durch zivilgerichtliche, nicht nachvollziehbare

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.03.2017 - VfGBbg 37/16
    In einem solchen Fall besteht ein Rechtsschutzbedürfnis für eine verfassungsgerichtliche Überprüfung der Kostenentscheidung, da anderenfalls der verfassungsgerichtliche Rechtsschutz lückenhaft wäre, weil der Betroffene keine Möglichkeit hätte, sich gegen eine selbständig hierin enthaltene Verletzung seiner verfassungsmäßigen Rechte zur Wehr zu setzen (Beschl. vom 17. April 2015 - VfGBbg 56/14 - BVerfG-K, Beschl. v. 17. November 2009 - 1 BvR 1964/09 -).
  • VerfG Brandenburg, 29.08.2014 - VfGBbg 1/14

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Rechtswegerschöpfung; Subsidiarität; Streitwert;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.03.2017 - VfGBbg 37/16
    Maßgeblich ist nicht, welches Grundrecht der Beschwerdeführer ausdrücklich benennt, sondern welche grundrechtliche Gewährleistung mit der Beschwerdeschrift der Sache nach ersichtlich als verletzt gerügt wird (vgl. Beschlüsse vom 24. Januar 2014 - VfGBbg 21/13 -, vom 29. August 2014 - VfGBbg 1/14 - und vom 9. Oktober 2015 - VfGBbg 41/15 - www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2008 - L 19 B 98/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.03.2017 - VfGBbg 37/16
    So wird auch vertreten, dass eine Kostentragung der beklagten Behörde zu Lasten eines an sich erfolgreich gebliebenen Klägers im Einzelfall ausgeschlossen sein kann, wenn es dem Kläger möglich und zumutbar gewesen ist, ein Gerichtsverfahren zur Verwirklichung seines Anspruchs zu vermeiden, insbesondere auf die frühzeitige Einlegung eines an sich zulässigen Rechtsbehelfs zu verzichten (vgl. z.B. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. Februar 2008 - L 19 B 98/07 AS -, juris, Rn. 14, 16; Beschluss vom 14. April 2008 - L 7 B 311/07 AS -, juris, Rn. 10).
  • VerfG Brandenburg, 15.04.2016 - VfGBbg 86/15

    Zwangsräumung; Vollstreckungsschutz

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.03.2017 - VfGBbg 37/16
    Es muss deutlich werden, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 15. April 2016 - VfGBbg 86/15 - und vom 22. Mai 2015 - VfGBbg 32/14 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 17.04.2015 - VfGBbg 56/14

    Verstoß gegen das Willkürverbot durch Kostenentscheidung im zivilgerichtlichen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.03.2017 - VfGBbg 37/16
    In einem solchen Fall besteht ein Rechtsschutzbedürfnis für eine verfassungsgerichtliche Überprüfung der Kostenentscheidung, da anderenfalls der verfassungsgerichtliche Rechtsschutz lückenhaft wäre, weil der Betroffene keine Möglichkeit hätte, sich gegen eine selbständig hierin enthaltene Verletzung seiner verfassungsmäßigen Rechte zur Wehr zu setzen (Beschl. vom 17. April 2015 - VfGBbg 56/14 - BVerfG-K, Beschl. v. 17. November 2009 - 1 BvR 1964/09 -).
  • VerfG Brandenburg, 17.06.2016 - VfGBbg 79/15

    Ein Gericht handelt nicht willkürlich, wenn es eine nach Erledigung ergehende

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.03.2017 - VfGBbg 37/16
    Diese Voraussetzungen liegen u. a. dann vor, wenn sich ein Gericht mit seiner rechtlichen Beurteilung ohne nachvollziehbare Begründung in Widerspruch zu einer durch Rechtsprechung und Schrifttum geklärten Rechtslage setzt oder das Gericht den Inhalt einer Norm krass missdeutet, so dass sich der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (st. Rspr., vgl. zuletzt Beschluss vom 17. Juni 2016 - VfGBbg 79/15 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2008 - L 7 B 311/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.03.2017 - VfGBbg 37/16
    So wird auch vertreten, dass eine Kostentragung der beklagten Behörde zu Lasten eines an sich erfolgreich gebliebenen Klägers im Einzelfall ausgeschlossen sein kann, wenn es dem Kläger möglich und zumutbar gewesen ist, ein Gerichtsverfahren zur Verwirklichung seines Anspruchs zu vermeiden, insbesondere auf die frühzeitige Einlegung eines an sich zulässigen Rechtsbehelfs zu verzichten (vgl. z.B. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. Februar 2008 - L 19 B 98/07 AS -, juris, Rn. 14, 16; Beschluss vom 14. April 2008 - L 7 B 311/07 AS -, juris, Rn. 10).
  • VerfG Brandenburg, 28.06.2001 - VfGBbg 13/01

    Rechtsschutzbedürfnis; Prozeßkostenhilfe; Erledigung der Hauptsache

  • VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 21/13

    Ablehnungsgesuche; Willkürverbot; Rechtliches Gehör; Gesetzlicher Richter;

  • VerfG Brandenburg, 22.05.2015 - VfGBbg 32/14

    Eine auch auf die Verletzung rechtlichen Gehörs gestützte Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

  • VerfG Brandenburg, 09.10.2015 - VfGBbg 41/15

    Setzt ein Gericht ein Verfahren im Hinblick auf ein beim Bundesverfassungsgericht

  • VerfG Brandenburg, 09.10.2015 - VfGBbg 65/15

    Stützt ein Gericht seine Entscheidung über die Versagung von Prozesskostenhilfe

  • BVerfG, 01.10.2009 - 1 BvR 1969/09

    Keine Grundrechtsverletzung durch Ablehnung der Kostenerstattung im

  • BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 87/00 R

    Entscheidung durch Gerichtsbescheid - Spätaussiedler - Verfassungsmäßigkeit des §

  • VerfG Brandenburg, 26.03.2009 - VfGBbg 40/08

    Rechtschutzbedürfnis; Kostenentscheidung; Gehörsrüge; Rechtswegerschöpfung

  • BSG, 24.05.1991 - 7 RAr 2/91

    Erledigung der Hauptsache infolge Rechtsänderung, Kostenentscheidung

  • BVerfG, 20.06.1973 - 1 BvL 9/71

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Kostenerstattung im isolierten

  • VerfG Brandenburg, 17.03.2023 - VfGBbg 24/21

    Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Kostenentscheidung;

    Der verfassungsgerichtliche Rechtsschutz wäre lückenhaft, wenn der Betroffene in diesen Fällen keine Möglichkeit hätte, sich gegen eine in der Kostenentscheidung enthaltene Verletzung seiner verfassungsmäßigen Rechte zu wehren (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 24. März 2017 ‌- VfGBbg 37/16 -, vom 17. April 2015 ‌- VfGBbg 56/14 -,‌ und vom 15. April 2011 ‌- VfGBbg 50/10 -,‌ https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de).
  • LSG Bayern, 05.05.2021 - L 20 KR 21/21

    Sozialprozessrecht: Kostenentscheidung bei verzichtbarer Inanspruchnahme des

    Insoweit kann auch von Relevanz sein, ob ein Rechtsbehelfsführer unnötige Kosten verursacht hat (vgl. Schmidt, a.a.O., § 193, Rdnr. 12b - m.w.N) oder es möglich und zumutbar gewesen wäre, ein Gerichtsverfahren zur Verwirklichung des Anspruchs zu vermeiden, also z.B. auf die frühzeitige Einlegung eines an sich zulässigen Rechtsbehelfs zu verzichten (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 01.10.2009, 1 BvR 1969/09; Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 24.03.2017, VfGBbg 37/16; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 15.02.2008, L 19 B 98/07 AS, und vom 14.04.2008, L 7 B 311/07 AS).
  • VerfG Brandenburg, 17.11.2017 - VfGBbg 54/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Eigentum; Willkür

    Diese Voraussetzungen liegen u. a. dann vor, wenn sich ein Gericht mit seiner rechtlichen Beurteilung ohne nachvollziehbare Begründung in Widerspruch zu einer durch Rechtsprechung und Schrifttum geklärten Rechtslage setzt oder das Gericht den Inhalt einer Norm krass missdeutet, so dass sich der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (st. Rspr., vgl. zuletzt Beschluss vom 24. März 2017 - VfGBbg 37/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.).
  • LSG Bayern, 17.03.2021 - L 20 KR 21/21
    Insoweit kann auch von Relevanz sein, ob ein Rechtsbehelfsführer unnötige Kosten verursacht hat (vgl. Schmidt, a.a.O., § 193, Rdnr. 12b - m.w.N) oder es möglich und zumutbar gewesen wäre, ein Gerichtsverfahren zur Verwirklichung des Anspruchs zu vermeiden, also z.B. auf die frühzeitige Einlegung eines an sich zulässigen Rechtsbehelfs zu verzichten (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 01.10.2009, 1 BvR 1969/09; Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 24.03.2017, VfGBbg 37/16; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 15.02.2008, L 19 B 98/07 AS, und vom 14.04.2008, L 7 B 311/07 AS). .
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