Rechtsprechung
   VerfG Brandenburg, 25.02.1999 - VfGBbg 41/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9239
VerfG Brandenburg, 25.02.1999 - VfGBbg 41/98 (https://dejure.org/1999,9239)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 25.02.1999 - VfGBbg 41/98 (https://dejure.org/1999,9239)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 25. Februar 1999 - VfGBbg 41/98 (https://dejure.org/1999,9239)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,9239) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 29 Abs. 1; LV, Art. 29 Abs. 3; LV, Art. 30 Abs. 4; BbgSchulG, § 50
    Schulrecht; Beschwerdebefugnis; rechtliches Gehör; Willkür; freie Entfaltung der Persönlichkeit; Recht auf Bildung; Subsidiarität; Vorabentscheidung; Prüfungsmaßstab; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Übergang auf weiterführende Schulen - Übergang auf das Gymnasium

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 912
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (14)

  • VerfG Brandenburg, 21.11.1996 - VfGBbg 17/96

    Verfahrensbindung; Asylrecht; Bundesrecht; Subsidiarität; Vorabentscheidung;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 25.02.1999 - VfGBbg 41/98
    Eine Verfassungsbeschwerde ist nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichts - nach Maßgabe dieser Grundsätze - unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität regelmäßig auch dann unzulässig, wenn trotz Erschöpfung des Rechtswegs im einstweiligen fachgerichtlichen Verfahren in zumutbarer Weise Rechtsschutz auch noch im fachgerichtlichen Hauptsacheverfahren erlangt werden kann (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschlüsse vom 18. Juli 1996 - VfGBbg 20/95 -, LVerfGE 4, 201, 205 und vom 21. November 1996 - VfGBbg 17/96, 18/96, 19/96 -, LVerfGE 5, 112, 119).

    Ebenso wie gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 VerfGGBbg bei Nichterschöpfung des Rechtswegs (im engeren Sinne) kann das Verfassungsgericht allerdings auch im Anwendungsbereich des Subsidiaritätsgrundsatzes, nämlich in analoger Anwendung (auch) des Satzes 2 des § 45 Abs. 2 VerfGGBbg, im "Ausnahmefall über eine ... Verfassungsbeschwerde sofort entscheiden, wenn sie von allgemeiner Bedeutung ist oder wenn dem Beschwerdeführer ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstünde", falls er zunächst darauf verwiesen würde, um Rechtsschutz vor den Fachgerichten nachzusuchen (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 21. November 1996 - VfGBbg 17/96, 18/96, 19/96 -, LVerfGE 5, 112, 120).

    Sie bleibt vielmehr auch in diesen Fällen schon nach dem Wortlaut des § 45 Abs. 2 Satz 2 VerfGGBbg die Ausnahme (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 21. November 1996 - VfGBbg 17/96, 18/96, 19/96 -, LVerfGE 5, 112, 120).

    Allerdings kann es im Rahmen der Ermessensprüfung nach § 45 Abs. 2 Satz 2 VerfGGBbg, bei der auch die Art und Schwere des dem Beschwerdeführer gegebenenfalls entstehenden Nachteils zu berücksichtigen ist, unter Abwägung auch der weiteren Umstände des Falls geboten erscheinen, durch eine Vorabentscheidung einzugreifen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 21. November 1996 - VfGBbg 17/96, 18/96, 19/96 -, LVerfGE 5, 112, 120; vgl. BVerfGE 86, 15, 26 f.).

  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76

    Oberstufenreform

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 25.02.1999 - VfGBbg 41/98
    Daraus läßt sich aber kein Recht der Eltern ableiten, daß der Staat eine bestimmte an ihren Wünschen orientierte Schulform zur Verfügung stellen muß (BVerfGE 45, 400, 415 f.).

    Die organisatorische Gliederung der Schulen und die strukturellen Festlegungen des Ausbildungssystems, das inhaltliche und didaktische Programm der Lernvorgänge und die Festlegung der Lernziele sowie die Entscheidung darüber, ob und wieweit diese Ziele von dem Schüler erreicht worden sind, unterliegen dem staatlichen Gestaltungsbereich (so BVerfGE 34, 165, 182; 45, 400, 415).

  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 25.02.1999 - VfGBbg 41/98
    Die organisatorische Gliederung der Schulen und die strukturellen Festlegungen des Ausbildungssystems, das inhaltliche und didaktische Programm der Lernvorgänge und die Festlegung der Lernziele sowie die Entscheidung darüber, ob und wieweit diese Ziele von dem Schüler erreicht worden sind, unterliegen dem staatlichen Gestaltungsbereich (so BVerfGE 34, 165, 182; 45, 400, 415).

    Es ist das Recht des Staates, die Voraussetzungen für den Zugang zur Schule, den Übergang von einem Bildungsweg zum anderen und die Versetzung innerhalb eines Bildungswegs zu bestimmen (BVerfGE 34, 165, 182).

  • VerfG Brandenburg, 18.07.1996 - VfGBbg 20/95

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 25.02.1999 - VfGBbg 41/98
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör wäre dann verletzt, wenn der Beschwerdeführerin keine Gelegenheit zur Äußerung über entscheidungserhebliche Tatsachen gegeben worden wäre und ihre Argumente vom Gericht nicht zur Kenntnis genommen und nicht in Erwägung gezogen worden wären (vgl. dazu Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 18. Juni 1996 - VfGBbg 20/95 -, LVerfGE 4, 201, 205; BVerfGE 42, 364, 367 f.).

    Eine Verfassungsbeschwerde ist nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichts - nach Maßgabe dieser Grundsätze - unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität regelmäßig auch dann unzulässig, wenn trotz Erschöpfung des Rechtswegs im einstweiligen fachgerichtlichen Verfahren in zumutbarer Weise Rechtsschutz auch noch im fachgerichtlichen Hauptsacheverfahren erlangt werden kann (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschlüsse vom 18. Juli 1996 - VfGBbg 20/95 -, LVerfGE 4, 201, 205 und vom 21. November 1996 - VfGBbg 17/96, 18/96, 19/96 -, LVerfGE 5, 112, 119).

  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 548/68

    Gemeinschaftsschule

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 25.02.1999 - VfGBbg 41/98
    Grundsätzlich ist der Landesgesetzgeber bei der Ausgestaltung des Schulsystems frei (vgl. BVerfGE 41, 29, 46; 41, 88, 107).
  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 25.02.1999 - VfGBbg 41/98
    Die Verfassungsbestimmung lehnt sich damit an das Grundrechtssystem des Grundgesetzes an, das ebenfalls keinen einklagbaren Anspruch auf die Schaffung neuer und die Erweiterung vorhandener Kapazitäten gewährt (vgl. dazu BVerfGE 33, 303, 334 - numerus clausus -).
  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68

    Simultanschule

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 25.02.1999 - VfGBbg 41/98
    Grundsätzlich ist der Landesgesetzgeber bei der Ausgestaltung des Schulsystems frei (vgl. BVerfGE 41, 29, 46; 41, 88, 107).
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 25.02.1999 - VfGBbg 41/98
    Den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens ist grundsätzlich Gelegenheit zu geben, sich vor dem Erlaß einer Entscheidung zu äußern (vgl. BVerfGE 67, 90, 95).
  • BVerfG, 26.11.1985 - 2 BvR 851/84

    Objektiv willkürliche Verwerfung einer Berufung in Zivilsachen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 25.02.1999 - VfGBbg 41/98
    Insbesondere ist die hier ergangene fachgerichtliche Entscheidung nicht in sich widersprüchlich (vgl. hierzu BVerfGE 58, 163, 167 f.; 71, 202, 205).
  • BVerfG, 23.11.1951 - 1 BvR 208/51

    Keine Verfassungsbeschwerde gegen allgemeine Verwaltungsvorschriften

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 25.02.1999 - VfGBbg 41/98
    Dabei ist es nicht die Aufgabe des Verfassungsgerichts, eine gerichtliche Entscheidung nach Art eines Rechtsmittelgerichts auf die zutreffende Anwendung des einfachen Rechts hin zu überprüfen (vgl. BVerfGE 1, 82, 85) und sich an die Stelle des Fachgerichts zu setzen.
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG

  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

  • VerfG Brandenburg, 19.05.1994 - VfGBbg 6/93

    Keine Verletzung von Verf BB Art 47 Abs 2 und Art 52 Abs 4 durch den Erlaß eines

  • BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 1290/80

    Verletzung des Willkürverbots

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2020 - 3 S 90.20

    Weiterführende allgemeinbildende Schule; Antrag auf einstweilige Anordnung;

    Aus diesen verfassungsrechtlichen Regelungen folgt jedoch grundsätzlich kein einklagbares Recht auf Aufnahme in eine bestimmte Schule oder auf Erweiterung bestehender Kapazitäten (vgl. dazu Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 25. Februar 1999 - VfGBbg 41/98 - juris Rn. 28 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. September 2015 - OVG 3 A 5.14 - juris Rn. 76).

    Diese findet ihre Grundlage in dem Bildungs- und Erziehungsauftrag des Staates (Art. 7 Abs. 1 GG, Art. 30 Abs. 2 Satz 1 VerfBbg), der dem Elternrecht nicht untergeordnet ist, sondern gleichrangig neben das Erziehungsrecht der Eltern tritt (vgl. BVerfG, Urteil vom 6. Dezember 1972 - 1 BvR 230/70, 1 BvR 95/71 - juris Rn. 78, 85; Verfassungsgericht Brandenburg, Beschluss vom 25. Februar 1999 - VfGBbg 41/98 - juris Rn. 29).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2020 - 3 S 94.20

    Weiterführende allgemeinbildende Schule; Antrag auf einstweilige Anordnung;

    Aus diesen verfassungsrechtlichen Regelungen folgt jedoch grundsätzlich kein einklagbares Recht auf Aufnahme in eine bestimmte Schule oder auf Erweiterung bestehender Kapazitäten (vgl. dazu Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 25. Februar 1999 - VfGBbg 41/98 - juris Rn. 28 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. September 2015 - OVG 3 A 5.14 - juris Rn. 76).

    Dem steht die gesetzgeberische Grundsatzentscheidung zugunsten des gemeinsamen Lernens (§ 3 Abs. 4, § 29 Abs. 2 BbgSchulG) entgegen, die ihre Grundlage in dem dem Staat zukommenden Bildungs- und Erziehungsauftrag (Art. 7 Abs. 1 GG, Art. 30 Abs. 2 Satz 1 VerfBbg) findet, der dem Elternrecht nicht untergeordnet ist, sondern gleichrangig neben das Erziehungsrecht der Eltern tritt (vgl. BVerfG, Urteil vom 6. Dezember 1972 - 1 BvR 230/70, 1 BvR 95/71 - juris Rn. 78, 85; Verfassungsgericht Brandenburg, Beschluss vom 25. Februar 1999 - VfGBbg 41/98 - juris Rn. 29).

  • VerfG Brandenburg, 22.05.2015 - VfGBbg 17/15

    Eine Verfassungsbeschwerde ist aus Gründen der Subsidiarität unzulässig, wenn in

    Ein solcher Antrag ist für den Beschwerdeführer auch nicht unzumutbar, denn er ist nicht von vornherein erkennbar aussichtslos (vgl. dazu allgemein Beschlüsse vom 18. Oktober 2013 - VfGBbg 38/13 - vom 28. Juni 2001 - VfGBbg 9/01 - und vom 25. Februar 1999 - VfGBbg 41/98 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VG Potsdam, 29.07.2019 - 12 L 551/19

    Einstweilige Anordnung auf vorläufige Zuweisung eines Schülers auf eine bestimmte

    Zwar folgt aus den genannten Vorschriften kein einklagbarer Anspruch auf die Schaffung neuer bzw. Erweiterung vorhandener Kapazitäten; es besteht aber ein Anspruch auf den gleichen Zugang zu den vorhandenen Schulplätzen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 2. Oktober 1998 - VfGBbg 41/98 -, juris, Rn. 29).

    Der Sohn der Antragstellerin hat grundsätzlich auch keinen Anspruch darauf, unter Überschreitung von bestehenden Kapazitäten in die Jahrgangsstufe 7 der Schule aufgenommen zu werden, weil die maßgeblichen Vorschriften keinen einklagbaren Anspruch auf die Schaffung neuer bzw. die Erweiterung vorhandener Kapazitäten gewähren (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 2. Oktober 1998 - 41/98 - NVwZ 2001, 912; OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 2. Oktober 1998 - 1 B 121/98-).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2015 - 3 A 5.14

    Schülerbeförderung Brandenburg; Kosten; Satzung; Landkreis; Änderung;

    Diese Vorschriften stellen keinen bloßen Programmsatz dar, sondern ein Verfassungsgebot, das jedenfalls auch für die Exekutive gilt und ein Teilhaberecht an den vorhandenen schulischen Kapazitäten vermittelt (vgl. Verfassungsgericht Brandenburg, Beschluss vom 25. Februar 1999 - 41/98 -, LVerfGE 10, 151 [155]).
  • VG Potsdam, 26.07.2019 - 12 L 601/19

    Einstweilige Anordnung: Verpflichtung zur Aufnahme in der Jahrgangsstufe 7 einer

    Zwar folgt aus den genannten Vorschriften kein einklagbarer Anspruch auf die Schaffung neuer bzw. Erweiterung vorhandener Kapazitäten; es besteht aber ein Anspruch auf den gleichen Zugang zu den vorhandenen Schulplätzen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 2. Oktober 1998 - VfGBbg 41/98 -, juris, Rn. 29).

    Der Antragsteller hat grundsätzlich auch keinen Anspruch darauf, unter Überschreitung von bestehenden Kapazitäten in die Jahrgangsstufe 7 der Schule aufgenommen zu werden, weil die maßgeblichen Vorschriften keinen einklagbaren Anspruch auf die Schaffung neuer bzw. die Erweiterung vorhandener Kapazitäten gewähren (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 2. Oktober 1998 - 41/98 - NVwZ 2001, 912; OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 2. Oktober 1998 - 1 B 121/98-).

  • VG Potsdam, 23.07.2019 - 12 L 546/19

    Einstweilige Anordnung: Verpflichtung zur Aufnahme in die Jahrgangsstufe 7 der

    Zwar folgt aus den genannten Vorschriften kein einklagbarer Anspruch auf die Schaffung neuer bzw. Erweiterung vorhandener Kapazitäten; es besteht aber ein Anspruch auf den gleichen Zugang zu den vorhandenen Schulplätzen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 2. Oktober 1998 - VfGBbg 41/98 -, juris, Rn. 29).

    Der Antragsteller hat grundsätzlich auch keinen Anspruch darauf, unter Überschreitung von bestehenden Kapazitäten in die Jahrgangsstufe 7 der Schule aufgenommen zu werden, weil die maßgeblichen Vorschriften keinen einklagbaren Anspruch auf die Schaffung neuer bzw. die Erweiterung vorhandener Kapazitäten gewähren (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 2. Oktober 1998 - 41/98 - NVwZ 2001, 912; OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 2. Oktober 1998 - 1 B 121/98-).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2013 - 3 B 19.13

    Schülerbeförderung; Sekundarstufe II; Brandenburg; Satzung; Zuschuss; Schulweg;

    In der Sache gibt die Verfassungsnorm ein Teilhaberecht an den vorhandenen schulischen Kapazitäten (vgl. Verfassungsgericht Brandenburg, Beschluss vom 25. Februar 1999, LVerfGE 10, 151 [155]).
  • VG Potsdam, 29.08.2018 - 12 L 698/18

    Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in eine Gesamtschule oder Oberschule

    Zwar folgt aus den genannten Vorschriften kein einklagbarer Anspruch auf die Schaffung neuer bzw. Erweiterung vorhandener Kapazitäten; es besteht aber ein Anspruch auf den gleichen Zugang zu den vorhandenen Schulplätzen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 2. Oktober 1998 - VfGBbg 41/98 -, juris, Rn. 29).
  • VerfG Brandenburg, 28.06.2001 - VfGBbg 9/01

    Beschwerdefrist; Rechtswegerschöpfung; Begründungserfordernis; rechtliches Gehör;

    Ein Beschwerdeführer darf nur dann an das Fachgericht verwiesen werden, wenn dessen Anrufung zumutbar ist (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschlüsse vom 25. Februar 1999 - VfGBbg 41/98 -, S. 12 f. des Umdrucks, vom 18. Juli 1996 - VfGBbg 20/95 -, LVerfGE 4, 201, 205 und vom 21. November 1996 - VfGBbg 17/96, 18/96, 19/96 -, LVerfGE 5, 112, 119).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2020 - 3 S 54.20

    Aufnahme; Gymnasium; Eignung; Eignungsprüfung; Bildungsgangempfehlung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2018 - 3 B 16.18

    Erstattungsfähigkeit angefallener Schülerbeförderungskosten wegen

  • VG Cottbus, 23.03.2015 - 1 L 270/14

    Schulrecht

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.08.2023 - 3 S 21.23

    Schulrecht - sonderpädagogische Förderung - Förderschule - geistige Entwicklung -

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2020 - 3 S 96.20

    Weiterführende allgemeinbildende Schule; Antrag auf einstweilige Anordnung;

  • VG Potsdam, 31.08.2017 - 12 L 923/17
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2003 - 2 M 386/03

    Kein Rechtsanspruch auf den Besuch eines bestimmten Gymnasiums

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.10.2020 - 3 S 91.20

    Grundschule; Wiederholung; 5. Jahrgangsstufe; Lernrückstände; maßgeblicher

  • VG Potsdam, 30.08.2017 - 12 L 915/17
  • VG Potsdam, 01.08.2013 - 12 L 355/13
  • VG Potsdam, 02.08.2012 - 12 L 307/12
  • VG Potsdam, 29.07.2019 - 12 L 549/19

    Einstweilige Anordnung auf vorläufige Zuweisung eines Schülers auf eine bestimmte

  • VG Potsdam, 26.07.2019 - 12 L 616/19

    Einstweilige Anordnung: Verpflichtung zur Aufnahme in der Jahrgangsstufe 7 einer

  • VG Cottbus, 24.07.2013 - 1 L 147/13

    Schulrecht

  • VG Potsdam, 03.08.2012 - 12 L 407/12
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2010 - 3 M 2.10

    Fachhochschulreife; Zweiter Bildungsweg; Prozesskostenhilfe; Beschwerde;

  • VG Potsdam, 23.07.2004 - 12 L 652/04

    Durchsetzung der Aufnahme in eine gymnasiale Leistungsprofilklasse im Wege einer

  • VG Potsdam, 18.06.2015 - 12 L 756/15

    Schulrecht

  • VG Potsdam, 27.08.2008 - 12 L 403/08

    Anspruch eines Schülers auf Aufnahme in eine Begabtenklasse trotz Erschöpfung der

  • VG Potsdam, 07.06.2004 - 12 L 490/04
  • VG Potsdam, 06.08.2019 - 12 L 592/19
  • VG Potsdam, 02.08.2012 - 12 L 347/12
  • VG Potsdam, 13.08.2010 - 12 L 247/10
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht