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   VerfG Brandenburg, 25.05.2012 - VfGBbg 2/12 EA   

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VerfG Brandenburg, 25.05.2012 - VfGBbg 2/12 EA (https://dejure.org/2012,12470)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 25.05.2012 - VfGBbg 2/12 EA (https://dejure.org/2012,12470)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 25. Mai 2012 - VfGBbg 2/12 EA (https://dejure.org/2012,12470)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 23.07.2007 - 2 BvR 1092/07

    Anforderungen an das Verfahren betreffend den Widerruf der Strafaussetzung zur

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 25.05.2012 - VfGBbg 2/12
    Das Bundesverfassungsgericht hat den Widerruf der Bewährung wegen einer Straftat, die mit einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe geahndet wurde, als (nur) ausnahmsweise zulässig erachtet (BVerfG NStZ 1985, 357; NStZ-RR 2008, 26 f.) und den Ausnahmecharakter damit begründet, dass regelmäßig das die Bewährung gewährende Tatgericht infolge der Erscheinung und des Verhaltens des Straftäters in der mündlichen Verhandlung die besseren Erkenntnismöglichkeiten hinsichtlich dessen voraussichtlichen weiteren Lebensweges habe (BVerfG, aaO).

    Dass das Amtsgericht Tiergarten nur eine Geldstrafe und keine kurze Freiheitsstrafe verhängte, kann nicht mit einer positiven Sozialprognose nach § 56 Abs. 1 Satz 1 StGB gleichgesetzt werden (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2008, S. 26; Fischer , aaO, § 56 f Rz.8 b).

  • BVerfG, 22.06.2007 - 2 BvR 1046/07

    Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung (Verstoß des Verurteilten gegen ihm

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 25.05.2012 - VfGBbg 2/12
    Feststellung und Würdigung des Tatbestandes, die Auslegung einfachen Rechts und seine Anwendung auf den Einzelfall sind zuvörderst Sache der dafür allgemein zuständigen Fachgerichte und der Nachprüfung durch das Verfassungsgericht solange entzogen, wie nicht Fehler sichtbar werden, die auf ein Übersehen betroffener Grundrechte oder der nicht hinreichenden Berücksichtigung bzw. unrichtigen Anschauung von Bedeutung und Tragweite der Grundrechte beruhen, oder Folge sachfremder und damit objektiv willkürlicher Erwägungen sind (ständige Rechtsprechung, zuletzt Beschluss vom 16. Dezember 2011 - VfGBbg 16/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; für das Bundesrecht: Bundesverfassungsgericht (BVerfG) E 18, 85, 92 f., NStZ-RR 2007, S. 338 f.).
  • BVerfG, 19.04.1985 - 2 BvR 1269/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf einer Bewährung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 25.05.2012 - VfGBbg 2/12
    Das Bundesverfassungsgericht hat den Widerruf der Bewährung wegen einer Straftat, die mit einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe geahndet wurde, als (nur) ausnahmsweise zulässig erachtet (BVerfG NStZ 1985, 357; NStZ-RR 2008, 26 f.) und den Ausnahmecharakter damit begründet, dass regelmäßig das die Bewährung gewährende Tatgericht infolge der Erscheinung und des Verhaltens des Straftäters in der mündlichen Verhandlung die besseren Erkenntnismöglichkeiten hinsichtlich dessen voraussichtlichen weiteren Lebensweges habe (BVerfG, aaO).
  • VerfG Brandenburg, 16.12.2011 - VfGBbg 16/11

    Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung einer Umgangsregelung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 25.05.2012 - VfGBbg 2/12
    Feststellung und Würdigung des Tatbestandes, die Auslegung einfachen Rechts und seine Anwendung auf den Einzelfall sind zuvörderst Sache der dafür allgemein zuständigen Fachgerichte und der Nachprüfung durch das Verfassungsgericht solange entzogen, wie nicht Fehler sichtbar werden, die auf ein Übersehen betroffener Grundrechte oder der nicht hinreichenden Berücksichtigung bzw. unrichtigen Anschauung von Bedeutung und Tragweite der Grundrechte beruhen, oder Folge sachfremder und damit objektiv willkürlicher Erwägungen sind (ständige Rechtsprechung, zuletzt Beschluss vom 16. Dezember 2011 - VfGBbg 16/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; für das Bundesrecht: Bundesverfassungsgericht (BVerfG) E 18, 85, 92 f., NStZ-RR 2007, S. 338 f.).
  • VerfG Brandenburg, 11.12.2015 - VfGBbg 77/15

    Auch im Verfahren der sofortigen Beschwerde ist unter Geltung des Grundsatzes der

    So hat es das Gericht bereits unbeanstandet gelassen, dass ein Beschwerdeführer erst vier Monate nach Ablauf der Bewährungszeit von einem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Widerruf der Bewährung Kenntnis erhielt (Beschluss vom 25. Mai 2012 - VfGBbg 2/12 -).

    Der Widerruf erfolgte wegen der weitgehend geständigen Einlassung des Beschwerdeführers zudem bereits vor Rechtskraft der zum Widerruf führenden Verurteilung (vgl. BVerfG NJW 2005, 817; Eisenberg, Jugendgerichtsgesetz, 18. Aufl., § 26a Rn. 5 f) und damit zu einem sehr frühen Zeitpunkt; das Gericht hat dagegen bereits entschieden, dass auch ein acht bzw. neun Monate nach Rechtskraft der Verurteilung erfolgender Widerruf verfassungsrechtlich unbedenklich ist (vgl. Beschluss vom 25. Mai 2012 - VfGBbg 2/12 -).

  • VerfG Brandenburg, 18.10.2019 - VfGBbg 81/19

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; unzureichende Begründung; Widerruf einer

    Entgegen der Behauptung des Beschwerdeführers hat das Verfassungsgericht eine solche Frist nicht postuliert (vgl. Beschluss vom 25. Mai 2012 - VfGBbg 2/12 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 18.10.2019 - VfGBbg 11/19

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; unzureichende Begründung; Widerruf einer

    Entgegen der Behauptung des Beschwerdeführers hat das Verfassungsgericht eine solche Frist nicht postuliert (vgl. Beschluss vom 25. Mai 2012 - VfGBbg 2/12 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
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