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   VerfG Brandenburg, 27.02.2001 - VfGBbg 7/01 EA   

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VerfG Brandenburg, 27.02.2001 - VfGBbg 7/01 EA (https://dejure.org/2001,50777)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 27.02.2001 - VfGBbg 7/01 EA (https://dejure.org/2001,50777)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 27. Februar 2001 - VfGBbg 7/01 EA (https://dejure.org/2001,50777)
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  • VerfG Brandenburg, 20.06.1996 - VfGBbg 14/96

    Ablehnung des Erlasses einer eA eines Landtagsabgeordneten, die Ausübung seiner

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 27.02.2001 - VfGBbg 7/01
    Zwar hält das Gericht zur Sicherstellung eines verfassungsgemäßen Ablaufs in sinngemäßer Anwendung von § 30 Abs. 1 VerfGGBbg eine "vorläufige", nämlich unter dem Vorbehalt einer abschließenden Überprüfung im Hauptsacheverfahren stehende, Feststellung nicht von vornherein für undenkbar (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 7. März 1996 - VfGBbg 3/96 EA -, LVerfGE 4, 109, 111, sowie Urteil vom 20. Juni 1996 - VfGBbg 14/96 EA -, LVerfGE 4, 190, 193).

    Mit einer dem Antrag stattgebenden Entscheidung würde die Antragstellerin vielmehr schon einen Ausspruch erreichen, der nur das Ergebnis eines - hier noch nicht anhängig gemachten - Hauptsachverfahrens gemäß Art. 113 Nr. 1 LV, §§ 12 Nr. 1, 35 ff. VerfGGBbg sein könnte und in dieser Weise die Hauptsache vorwegnähme (so bereits Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 20. Juni 1996 - VfGBbg 14/96 EA -, LVerfGE 4, 190, 193).

  • VerfG Brandenburg, 07.03.1996 - VfGBbg 3/96

    Abgeordneter; Parlamentsrecht; Akteneinsichtsrecht; Aktenvorlagerecht;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 27.02.2001 - VfGBbg 7/01
    Zwar hält das Gericht zur Sicherstellung eines verfassungsgemäßen Ablaufs in sinngemäßer Anwendung von § 30 Abs. 1 VerfGGBbg eine "vorläufige", nämlich unter dem Vorbehalt einer abschließenden Überprüfung im Hauptsacheverfahren stehende, Feststellung nicht von vornherein für undenkbar (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 7. März 1996 - VfGBbg 3/96 EA -, LVerfGE 4, 109, 111, sowie Urteil vom 20. Juni 1996 - VfGBbg 14/96 EA -, LVerfGE 4, 190, 193).
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