Rechtsprechung
   VerfG Brandenburg, 28.01.1999 - VfGBbg 2/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,12957
VerfG Brandenburg, 28.01.1999 - VfGBbg 2/98 (https://dejure.org/1999,12957)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 28.01.1999 - VfGBbg 2/98 (https://dejure.org/1999,12957)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 28. Januar 1999 - VfGBbg 2/98 (https://dejure.org/1999,12957)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,12957) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 55 Abs. 2; LV, Art. 56 Abs. 2 Satz 1; LV; Art. 67 Abs. 1 Satz 2; GeschOLT, § 15 Abs. 1 Satz 2; GeschOLT, § 41 Abs. 1; GG, Art. 73 Nr. 1
    Fraktion; Tagesordnung; Parlamentsrecht; Rechtsschutzbedürfnis; Tagesordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 30, 87 b; 40 GG
    Befassung eines Landtages mit bundespolitischen Themen

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 868
  • DVBl 1999, 708
  • DÖV 1999, 385
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 30.07.1958 - 2 BvF 3/58

    Volksbefragung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 28.01.1999 - VfGBbg 2/98
    Für die Gesamtaufgabe "Verteidigungswesen", soweit es sich um die Bundeswehr und ihre Ausrüstung handelt, ist uneingeschränkt und ausschließlich der Bund zuständig (BVerfGE 8, 104, 116).

    Die Zuständigkeit der Bundesorgane zur ausschließlich eigenverantwortlichen Bewältigung einer Sachaufgabe wird nicht erst dann von den Ländern beeinträchtigt, wenn sie ein Stück dieser Aufgabe dem Bund dadurch entziehen, daß sie es selbst sachlich regeln, sondern schon dann, wenn sie die Bundesorgane durch politischen Druck zwingen wollen, die von ihnen getroffenen Sachentscheidungen zu ändern, also einen Landesstaatswillen bilden, um ihn dem verfassungsmäßig gebildeten Bundesstaatswillen entgegenzusetzen (BVerfGE 8, 104, 117 f.).

  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 28.01.1999 - VfGBbg 2/98
    Insoweit läßt dieses speziellere Recht den allgemeinen Grundsatz der Chancengleichheit und des Schutzes der parlamentarischen Minderheit zurücktreten (vgl. BVerfGE 80, 188, 220 f., dort unter 4.).

    Der Grundsatz der Chancengleichheit beinhaltet das Recht, die gegebenen parlamentarischen Befugnisse unbeschadet der Zugehörigkeit zur parlamentarischen Mehrheit oder Minderheit ausüben zu können (vgl. BVerfGE 80, 188, 220 f.).

  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 28.01.1999 - VfGBbg 2/98
    Richtiger Antragsgegner im Organstreitverfahren ist dasjenige Organ, das die beanstandete Maßnahme getroffen oder rechtlich zu vertreten hat (vgl. BVerfGE 62, 1, 33; 67, 100, 126; Clemens in Umbach/Clemens , Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 1992, §§ 63, 64, Rdn. 153 f.).
  • BVerfG, 06.03.1952 - 2 BvE 1/51

    Geschäftsordnungsautonomie

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 28.01.1999 - VfGBbg 2/98
    Wesentlicher Teil des verfassungsrechtlich verankerten Initiativrechts ist die Möglichkeit, den Adressaten der Initiative - das Plenum - zu erreichen und den jeweiligen Antrag dort zu beraten (BVerfGE 1, 144, 153 f.).
  • BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83

    Bundestagsauflösung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 28.01.1999 - VfGBbg 2/98
    Richtiger Antragsgegner im Organstreitverfahren ist dasjenige Organ, das die beanstandete Maßnahme getroffen oder rechtlich zu vertreten hat (vgl. BVerfGE 62, 1, 33; 67, 100, 126; Clemens in Umbach/Clemens , Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 1992, §§ 63, 64, Rdn. 153 f.).
  • BVerfG, 10.02.1976 - 2 BvG 1/74

    Strukturförderung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 28.01.1999 - VfGBbg 2/98
    Das Rechtsschutzbedürfnis ist nicht deshalb entfallen, weil sich der konkrete Streitfall durch die im Bundestag getroffene Entscheidung für die Anschaffung des "Eurofighters" mittlerweile erledigt hat (vgl. zum fortbestehenden Rechtsschutzbedürfnis etwa BVerfGE 10, 4, 11; 41, 291, 303).
  • VerfG Brandenburg, 20.06.1996 - VfGBbg 14/96

    Ablehnung des Erlasses einer eA eines Landtagsabgeordneten, die Ausübung seiner

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 28.01.1999 - VfGBbg 2/98
    Als Fraktion des Landtags ist die Antragstellerin durch die Landesverfassung mit eigenen Rechten ausgestattet (vgl. Art. 67 Abs. 1 LV) und deshalb im Organstreitverfahren beteiligtenfähig (so bereits Verfassungsgericht Brandenburg, Urteil vom 20. Juni 1996 - 14/96 EA -, LVerfGE 4, 190, 195; vgl. auch BVerfG, NJW 1986, 907).
  • BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83

    Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 28.01.1999 - VfGBbg 2/98
    Als Fraktion des Landtags ist die Antragstellerin durch die Landesverfassung mit eigenen Rechten ausgestattet (vgl. Art. 67 Abs. 1 LV) und deshalb im Organstreitverfahren beteiligtenfähig (so bereits Verfassungsgericht Brandenburg, Urteil vom 20. Juni 1996 - 14/96 EA -, LVerfGE 4, 190, 195; vgl. auch BVerfG, NJW 1986, 907).
  • BVerfG, 14.07.1959 - 2 BvE 2/58

    Redezeit

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 28.01.1999 - VfGBbg 2/98
    Das Rechtsschutzbedürfnis ist nicht deshalb entfallen, weil sich der konkrete Streitfall durch die im Bundestag getroffene Entscheidung für die Anschaffung des "Eurofighters" mittlerweile erledigt hat (vgl. zum fortbestehenden Rechtsschutzbedürfnis etwa BVerfGE 10, 4, 11; 41, 291, 303).
  • VerfG Brandenburg, 28.03.2001 - VfGBbg 46/00

    Zur Frage der Verletzung des Rederechts der Landtagsabgeordneten und des

    Wesentlicher Teil des verfassungsrechtlich verankerten Initiativrechts ist die Möglichkeit, den Adressaten der Initiative - das Plenum - zu erreichen und den jeweiligen Antrag dort zu beraten (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 28. Januar 1999 - VfGBbg 2/98 -, DVBl 1999, 708, 709).

    In einer solchen Situation muß der Landtag entscheiden können, eine weitergehende als die auf die Erörterung der eigenen Zuständigkeit beschränkte inhaltlich Befassung abzulehnen, wenn er tatsächlich nicht zuständig ist (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 28. Januar 1999 - VfGBbg 2/98 -, DVBl 1999, 708, 710).

    Dies gilt auch dann, wenn der umstrittene Beratungsgegenstand bereits auf der Tagesordnung steht und es nicht um die Aufnahme eines Antrags in die Tagesordnung der laufenden Sitzung geht (ein solcher Fall lag dem Urteil des Gerichts vom 28. Januar 1999, a. a. O., zugrunde).

    Der allgemeine Grundsatz der Chancengleichheit und des Schutzes der parlamentarischen Minderheit tritt dahinter zurück (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 28. Januar 1999 - VfGBbg 2/98 -, DVBl 1999, 708, 710).

    Der Grundsatz der Chancengleichheit im Parlament schließt es nicht ein, angesichts eventueller früherer Kompetenzüberschreitungen durch den Landtag neuerlich Kompetenzüberschreitungen verlangen zu können (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 28. Januar 1999 - VfGBbg 2/98 -, DVBl 1999, 708, 711).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.04.2022 - VerfGH 122/21

    Organstreitverfahren wegen der Behandlung eines in der 17. Legislaturperiode

    § 71 Abs. 1 Nr. 1 GO LT ist eine Konkretisierung des der Verfassung innewohnenden Verbots der missbräuchlichen Geltendmachung parlamentarischer Rechte und weist dem Landtagspräsidenten kein materielles (inhaltliches) Prüfungsrecht zu (vgl. VerfGH BB, Urteil vom 28. Januar 1999 - 2/98, NVwZ 1999, 868 = juris, Rn. 31 ff.; Achterberg, Parlamentsrecht, 1984, S. 627; Hemmer, Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen, 2000, S. 112 ff.; Kabel, in: Schneider/Zeh, Parlamentsrecht und Parlamentspraxis, 1989, § 31 Rn. 14 ff.; Köhler, Die Rechtsstellung der Parlamentspräsidenten in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland und ihre Aufgaben im parlamentarischen Geschäftsgang, 2000, S. 104 f.; Troßmann, Parlamentsrecht des Deutschen Bundestages, 1977, § 52 Rn. 6.8.1, § 76 Rn. 4, § 97 Rn. 9, § 99 Rn. 10, 12).

    Dies gleichsam im Vorgriff und an Stelle des hierzu berufenen Plenums zu entscheiden, steht dem Landtagspräsidenten nicht zu (vgl. VerfGH BB, Urteil vom 28. Januar 1999 - 2/98, NVwZ 1999, 868 = juris, Rn. 32; Brocker, in: Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Art. 40 Rn. 77, Stand Februar 2011; Brosius-Gersdorf, in: Dreier, GG, 3. Aufl. 2015, Art. 76 Rn. 63; Brüning, in: Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Art. 76 Rn. 94, 97, Stand August 2016; Geller-Kleinrahm, LV NRW, Art. 65 Anm. 2a, Stand Februar 1994; Günther/Thesling, in: Heusch/Schönenbroicher, LV NRW, 2. Aufl. 2020, Art. 66 Rn. 4; Hemmer, Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen, 2000, S. 115; Kersten, in: Dürig/Herzog/Scholz, GG, Art. 76 Rn. 20, 56, Stand Januar 2019; Köhler, Die Rechtsstellung der Parlamentspräsidenten in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland und ihre Aufgaben im parlamentarischen Geschäftsgang, 2000, S. 105; Masing/Risse, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, 7. Aufl. 2018, Art. 76 Rn. 62; Rothaug, Die Leitungskompetenz des Bundestagspräsidenten, 1979, S. 98).

  • VerfG Brandenburg, 19.06.2003 - VfGBbg 98/02

    Antrag auf Wahrnehmung von Kontrollpflichten durch die Parlamentarische

    Das Gericht hat bereits entschieden, daß aus Art. 67 Abs. 1 Satz 2 LV folgt, daß eine Fraktion das Recht hat, Anträge in den Landtag einzubringen und in der Sache im Plenum beraten zu können (vgl. Beschluß vom 28. März 2001 - VfGBbg 46/00 - LVerfGE 12, 92 "Parteienfinanzierung"; vgl. auch Urteil vom 28. Januar 1999 - VfGBbg 2/98 -, LVerfGE 10, 143, 146 "Eurofighter").

    "Die Fraktionen ... wirken gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 LV mit eigenen Rechten und Pflichten als selbstständige und unabhängige Gliederungen an der Arbeit des Landtages mit ... Daraus folgt, daß eine Fraktion ebenso wie der einzelne Abgeordnete das Recht hat, Anträge in den Landtag einzubringen ... Wesentlicher Teil des verfassungsrechtlich verankerten Initiativrechts ist die Möglichkeit, den Adressaten der Initiative - das Plenum - zu erreichen und den jeweiligen Antrag dort zu beraten." (Urteil vom 28. Januar 1999 - VfGBbg 2/98 -, LVerfGE 10, 143, 146 unter Berufung auf BVerfGE 1, 144, 153 f.).

    Der Antragsgegner hat die Pflicht, Anträge zur Tagesordnung zu behandeln, soweit sie in seine eigene Zuständigkeit fallen (LVerfGE 10, 143, 148 f.).

  • VerfG Brandenburg, 25.02.2020 - VfGBbg 1/20

    Einstweilige Anordnung; Landtag; Geschäftsordnung; Funktionsfähigkeit; Aktuelle

    Richtiger Antragsgegner im Organstreitverfahren und demzufolge auch im darauf bezogenen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist dasjenige Organ, das die beanstandete Maßnahme getroffen oder rechtlich zu vertreten hat (vgl. Urteil vom 28. Januar 1999 - VfGBbg 2/98 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Vorliegend lässt sich der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts bereits entnehmen, dass ein materielles Prüfungsrecht des Präsidiums und damit letztlich auch ein Prüfungsrecht der Präsidentin und des Vizepräsidenten im Zusammenhang mit der Festsetzung des Entwurfs der Tagesordnung nicht besteht (vgl. Urteil vom 28. Januar 1999 - VfGBbg 2/98 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).

  • VerfG Brandenburg, 19.06.2003 - VfGBbg VfGBbg-(4) 98/02

    Parlamentarische Debatte über die Arbeitsweise einer parlamentarischen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VG Wiesbaden, 19.09.2008 - 3 L 1018/08

    Anspruch auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes einer

    Dies gilt selbst dann, wenn nach Auffassung der Stadtverordnetenvorsteherin ein möglicher Verstoß der zur Beratung und Abstimmung anstehenden Beschlüsse gegen Rechts- oder Verfassungsvorschriften in Rede steht (so bereits Hess. VGH mit Beschluss vom 02.07.1985, 2 TG 1174/85 hinsichtlich der Prüfungskompetenz des Kreistagsvorsitzenden); in diesem Sinne auch: VGH München, Urt. v. 10.12.1986, 4 B 85 A 96, NVwZ 88, 83; Bbg VerfG, Urt. v. 28.01.1999, VfGBbg 2/98, NVwZ 99, 868.
  • VerfG Brandenburg, 21.12.2012 - VfGBbg 38/12

    Abgeordneter; Amtsausstattung; Abgeordnetenbüro; parlamentarischer

    Gegen wen die Organklage zu richten ist, hängt davon ab, wer für die beanstandete Maßnahme oder Unterlassung die "rechtliche Verantwortung" trägt (vgl. Urteil vom 28. Juni 1999 - VfGBbg 2/98 -, DVBl 1999, 708; Beschluss vom 20. Februar 2003 - VfGBbg 112/02 -, LVerfGE 14, 139, 145; zum Bundesrecht vgl. Umbach, a. a. O., §§ 63, 64 Rn. 153 ff.).
  • VerfG Brandenburg, 17.09.2009 - VfGBbg 25/08

    Organstreitverfahren

    Die Entscheidung, den Antrag der Antragstellerin nicht in der modifizierten Form auf den Entwurf der Tagesordnung zu setzen, ist eine Entscheidung des Präsidiums im Zusammenhang mit der Wahrnehmung seiner geschäftsordnungsmäßigen Aufgaben, nicht aber eine Entscheidung des Präsidenten (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 28. Januar 1999 - VfGBbg 2/98 - LVerfGE 10, 143).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht