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   VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 23/17   

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VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 23/17 (https://dejure.org/2018,42171)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 30.11.2018 - VfGBbg 23/17 (https://dejure.org/2018,42171)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 30. November 2018 - VfGBbg 23/17 (https://dejure.org/2018,42171)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 21 S 1 VerfGG BB, § 20 Abs 1 S 2 VerfGG BB, § 46 VerfGG BB, Art 2 Abs 1 Verf BB, Art 52 Abs 3 Alt 1 Verf BB, Art 52 Abs 3 Alt 2 Verf BB

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    VerfGGBbg, § 21 Satz 1; VerfGGBbg, § 20 Abs. 1 Satz 2; VerfGGBbg, § 46; LV, Art. 2 Abs. 1; LV, Art. 52 Abs. 3 Alt. 1; LV, Art. 52 Abs. 3 Alt. 2
    Vermessungsrecht; Verfassungsbeschwerde unzulässig; rechtliches Gehör; Rechtsstaatsprinzip nicht rügefähig; Zurückweisung einer Anhörungsrüge; kein Rechtsschutzbedürfnis; unzureichende Begründung; Subsidiarität; nicht ausreichend dargelegt; Anhörungsrügeschrift nicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 56/16

    Verfassungsbeschwerde unbegründet; Auslegung des Rechtsschutzbegehrens;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 23/17
    Die Beschwerdeführer haben auch nicht behauptet, dass ein Ausnahmefall einer eigenständigen, in der Zurückweisung der Anhörungsrüge liegenden verfassungsrechtlich erheblichen Beschwer gegeben wäre (vgl. hierzu Beschluss vom 16. März 2018 - VfGBbg 56/16 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).

    (vgl. ausführlich Beschluss vom 16. März 2018 - VfGBbg 56/16 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. N.).

    Das Grundrecht schützt die Verfahrensbeteiligten nicht davor, dass das Gericht ihre Rechtsauffassungen und rechtlichen Beurteilungen nicht teilt und zu einer abweichenden Rechtsauffassung gelangt (st. Rspr., vgl. zuletzt Beschluss vom 16. März 2018 - VfGBbg 56/16 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. N.).

    Art. 52 Abs. 3 Alt. 2 LV gebietet in Verbindung mit den Grundsätzen der dem jeweiligen Verfahren zugrundeliegenden Prozessordnungen zwar die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge (Beschluss vom 16. März 2018 - VfGBbg 56/16 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. N.).

  • VerfG Brandenburg, 21.03.2014 - VfGBbg 43/13

    Rechtliches Gehör; faires Verfahren; Rechtswegerschöpfung; Anhörungsrüge;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 23/17
    Danach sind grundsätzlich alle Gehörsverstöße im Wege der Anhörungsrüge zur fachgerichtlichen Überprüfung zu stellen, bevor Verfassungsbeschwerde erhoben wird (vgl. Beschlüsse vom 21. März 2014 - VfGBbg 43/13 - und vom 6. Januar 2016 - VfGBbg 88/15 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 06.01.2016 - VfGBbg 88/15

    Die Gefahr der Obdachlosigkeit begründet für sich allein keinen Anspruch auf

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 23/17
    Danach sind grundsätzlich alle Gehörsverstöße im Wege der Anhörungsrüge zur fachgerichtlichen Überprüfung zu stellen, bevor Verfassungsbeschwerde erhoben wird (vgl. Beschlüsse vom 21. März 2014 - VfGBbg 43/13 - und vom 6. Januar 2016 - VfGBbg 88/15 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 16.12.2016 - VfGBbg 30/16

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde aufgrund unterlassener Anhörungsrüge

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 23/17
    Die unterlassene Erhebung einer statthaften Anhörungsrüge hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf eine etwaige Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, sondern insgesamt unzulässig ist (vgl. Beschluss vom 16. Dezember 2016 - VfGBbg 30/16 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. N.).
  • VerfG Brandenburg, 24.03.2017 - VfGBbg 68/15

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde; materielle Subsidiarität; Geltendmachung des

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 23/17
    Der Grundsatz der Subsidiarität besagt, dass ein Beschwerdeführer vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde über die formale Erschöpfung des Rechtswegs hinaus alle ihm zur Verfügung stehenden und zumutbaren Möglichkeiten ergriffen haben muss, um eine etwaige Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden Verfahren zu verhindern oder zu beheben (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 24. März 2017 - VfGBbg 68/15 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. N.).
  • VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 118/17

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bzgl einem nachbarrechtlichen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 23/17
    Dies folgt schon daraus, dass es sich dabei um einen Verfassungsgrundsatz und objektiv-rechtliches Strukturprinzip handelt, das keine subjektiv-öffentlichen Rechte des Bürgers begründet (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 16. Februar 2018 - VfGBbg 118/17 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • BVerfG, 04.07.2018 - 2 BvR 1207/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Auswahlentscheidung zur Besetzung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 23/17
    Hierzu gehört in formaler Hinsicht, dass die angegriffenen Entscheidungen sowie die zugrundeliegenden Rechtsschutzanträge und andere Dokumente, ohne deren Kenntnis sich nicht beurteilen lässt, ob Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte des Beschwerdeführers verletzt wurden, vorzulegen oder wenigstens durch inhaltliche Wiedergabe zur Kenntnis zu bringen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Juli 2018 - 2 BvR 1207/18 -).
  • VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 182/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; unzureichende Begründung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 23/17
    Dabei ist auch darzulegen, inwieweit das bezeichnete Grundrecht durch die angegriffene Entscheidung verletzt sein soll und mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen sie kollidiert (st. Rspr., vgl. zuletzt Beschluss vom 20. Juli 2018 - VfGBbg 182/17 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 21.09.2018 - VfGBbg 180/17

    Unvertretbare Kostenfestsetzung im sozialgerichtlichen Verfahren verletzt Recht

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 23/17
    Eine solche verstößt jedoch nicht bereits bei jeder fehlerhaften Anwendung einfachen Rechts gegen das Willkürverbot, sondern erst, wenn sie unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar und damit schlechthin unhaltbar ist (zum Maßstab im Einzelnen vgl. Beschluss vom 21. September 2018 - VfGBbg 180/17 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 23.10.2020 - VfGBbg 55/19

    Brandenburgisches Paritätsgesetz nichtig

    Die in Art. 2 Abs. 1, 3 und 5 LV festgelegten Verfassungsgrundsätze und objektiv-rechtlichen Strukturprinzipien begründen keine subjektiv-öffentlichen Rechte und sind deshalb im Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht rügefähig (st. Rspr., z. B. Beschlüsse vom 17. Juni 2016 ​- VfGBbg 95/15 -,​m. w. N., und vom 19. September 2014 ​- VfGBbg 19/14 -;​vgl. zum Rechtsstaatsprinzip Beschlüsse vom 30. November 2018 ​- VfGBbg 23/17 -,​und vom 18. November 2011 ​- VfGBbg 40/11 -, https://verfassungsgericht.​brandenburg.de; zum Demokratieprinzip des GG z. B. BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2010 ​- 2 BvR 1913/09 -,​Rn 3 f, www.bverfg.de).
  • VerfG Brandenburg, 17.11.2023 - VfGBbg 70/21

    Rundfunkbeitragsstaatsvertrag; Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig;

    Hierzu gehört zunächst in formaler Hinsicht, dass die angegriffenen Entscheidungen sowie die zugrundeliegenden Rechtsschutzanträge und andere Dokumente, ohne deren Kenntnis sich nicht beurteilen lässt, ob die Verfassungsbeschwerde zulässig und begründet ist, vorzulegen oder wenigstens durch inhaltliche Wiedergabe zur Kenntnis zu bringen sind (vgl. Beschlüsse vom 11. Dezember 2020 ‌- VfGBbg 84/20 -,‌ Rn. 11, und vom 30. November 2018 ‌- VfGBbg 23/17 -,‌ https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 22.03.2019 - VfGBbg 1/18

    Unvollständige Anhörungsrüge führt zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde

    7 Ein Beschwerdeführer hat diesem Grundsatz entsprechend vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde über die formale Erschöpfung des Rechtswegs hinaus alle ihm zur Verfügung stehenden und zumutbaren Möglichkeiten zu ergreifen, um eine etwaige Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden Verfahren zu verhindern oder zu beheben (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 30. November 2018 - VfGBbg 23/17 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. N.).

    Danach sind grundsätzlich alle Gehörsverstöße im Wege der Anhörungsrüge zur fachgerichtlichen Überprüfung zu stellen, bevor Verfassungsbeschwerde erhoben wird (vgl. Beschlüsse vom 30. November 2018 - VfGBbg 23/17 -, vom 6. Januar 2016 - VfGBbg 88/15 - und vom 21. März 2014 - VfGBbg 43/13 -, https://verfassungsgericht..de; vgl. zur unzureichenden Begründung einer Anhörungsrüge im Bundesrecht BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. Mai 2017 - 2 BvR 1107/16 -, juris).

  • VerfG Brandenburg, 12.05.2023 - VfGBbg 9/21

    Verfassungsbeschwerde gegen Anhörungsrüge ausnahmsweise zulässig; Recht auf

    Ist Gegenstand der Verfassungsbeschwerde - wie vorliegend - auch die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör aus Art. 52 Abs. 3 Alt. 2 LV, gehört die Anhörungsrüge zum Rechtsweg im Sinne von § 45 Abs. 2 Satz 1 VerfGGBbg (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 17. Juni 2022 ‌- VfGBbg 63/20 -,‌ Rn. 15 ff., vom 30. November 2018 ‌- VfGBbg 23/17 -,‌ und vom 24. März 2017 ‌- VfGBbg 27/16 -,‌ https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 22.09.2023 - VfGBbg 72/20

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Subsidiarität; Zwischenentscheidung;

    Das in § 45 Abs. 2 VerfGGBbg verankerte Prinzip der Subsidiarität verlangt von einem Beschwerdeführer, dass dieser - über eine bloße Rechtswegerschöpfung hinaus - vor Anrufung des Verfassungsgerichts alle ihm zur Verfügung stehenden und zumutbaren Möglichkeiten ergreift, um eine etwaige Grundrechtsverletzung ohne Inanspruchnahme des Verfassungsgerichts in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden Verfahren zu verhindern oder zu beheben (st. Rspr., vgl. z. B. Beschlüsse vom 16. September 2021 - VfGBbg 92/20 -, Rn. 18, m. w. N., vom 22. März 2019 - VfGBbg 1/18 -, und vom 30. November 2018 - VfGBbg 23/17 -, https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 13.12.2019 - VfGBbg 68/18

    Besorgnis der Befangenheit; Ablehnungsgesuch unzulässig; unzureichende

    Die unterlassene Erhebung einer statthaften Anhörungsrüge hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf eine etwaige Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, sondern insgesamt unzulässig ist (vgl. Beschlüsse vom 22. März 2019 - VfGBbg 1/18 -, und vom 30. November 2018 - VfGBbg 23/17 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de m. w. N.).
  • VerfG Brandenburg, 16.06.2023 - VfGBbg 16/23

    Begründungsanforderungen; Unterlagen

    In formaler Hinsicht gehört zum Begründungserfordernis nach § 20 Abs. 1 Satz 2, § 46 VerfGGBbg, dass die angegriffenen Entscheidungen sowie die zugrundeliegenden Rechtsschutzanträge und andere Dokumente, ohne deren Kenntnis sich nicht beurteilen lässt, ob Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte des Beschwerdeführers verletzt wurden, vorzulegen oder wenigstens durch inhaltliche Wiedergabe zur Kenntnis zu bringen sind (st. Rspr., Beschlüsse vom 22. Januar 2021 ‌- VfGBbg 44/20 -‌, Rn. 20, vom 11. Dezember 2020 ‌- VfGBbg 84/20 -‌, Rn. 11, und vom 30. November 2018 ‌- VfGBbg 23/17 -‌, m. w. N., https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 16.12.2022 - VfGBbg 76/20

    Begründungsanforderungen; Urteilsverfassungsbeschwerde; Verstoß gegen das Gebot

    Dabei ist auch darzulegen, inwieweit das bezeichnete Grundrecht durch die angegriffene Entscheidung verletzt sein soll und mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen sie kollidiert (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 30. November 2018 ‌- VfGBbg 23/17 -,‌ und vom 22. März 2019 ‌- VfGBbg 38/18 -,‌https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 19.11.2021 - VfGBbg 28/21

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründungsmangel; Dienstgericht; Frist; kein

    In formaler Hinsicht gehört zum Begründungserfordernis nach § 20 Abs. 1 Satz 2, § 46 VerfGGBbg, dass die angegriffenen Entscheidungen sowie die zugrundeliegenden Rechtsschutzanträge und andere Dokumente, ohne deren Kenntnis sich nicht beurteilen lässt, ob Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte des Beschwerdeführers verletzt wurden, vorzulegen oder wenigstens durch inhaltliche Wiedergabe zur Kenntnis zu bringen sind (st. Rspr. Beschlüsse vom 22. Januar 2021 ‌- VfGBbg 44/20 -‌, Rn. 20; vom 11. Dezember 2020 ‌- VfGBbg 84/20 -‌, Rn. 11; und vom 30. November 2018 ‌- VfGBbg 23/17 -‌, m. w. N., https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 22.03.2019 - VfGBbg 38/18

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; unzureichende Begründung; Beruhenszusammenhang;

    Dabei ist auch darzulegen, inwieweit das bezeichnete Grundrecht durch die angegriffene Entscheidung verletzt sein soll und mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen sie kollidiert (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 30. November 2018 - VfGBbg 23/17 -, https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de, m. w. N.).
  • VerfG Brandenburg, 19.11.2021 - VfGBbg 30/21

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründungsmangel; Dienstgericht; Frist; kein

  • VerfG Brandenburg, 19.11.2021 - VfGBbg 29/21

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründungsmangel; Dienstgericht; Frist; kein

  • VerfG Brandenburg, 17.06.2022 - VfGBbg 63/20

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Rechtliches Gehör; Rechtswegerschöpfung;

  • VerfG Brandenburg, 16.06.2023 - VfGBbg 5/23

    Begründungsanforderungen; Unterlagen

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