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   VerfGH Baden-Württemberg, 01.02.2022 - 1 VB 65/21   

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VerfGH Baden-Württemberg, 01.02.2022 - 1 VB 65/21 (https://dejure.org/2022,1891)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.02.2022 - 1 VB 65/21 (https://dejure.org/2022,1891)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. Februar 2022 - 1 VB 65/21 (https://dejure.org/2022,1891)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 5 Abs 1 S 1 GG
    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer äußerungsrechtlichen Sache (Unterlassungs- und Richtigstellungspflicht einer Rechtsanwaltssozietät bzgl des weiteren Schicksals bestehender Mandatsverhältnisse nach Ausscheiden zweier bisheriger Partner) - teils Unzulässigkeit ...

  • Verfassungsgerichtshof BW PDF

    Verfassungsbeschwerde als überwiegend unzulässig und im Übrigen offensichtlich unbegründet zurückgewiesen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • OLG Celle, 21.08.2021 - 2 U 12/21
    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 01.02.2022 - 1 VB 65/21
    Die von den Verfügungsbeklagten eingelegte Berufung wies das Oberlandesgericht Stuttgart hinsichtlich der Tenorziffern 1 und 2 mit dem durch die Verfassungsbeschwerde angegriffenen Urteil vom 25. März 2021 (Az. 2 U 12/21) zurück.

    Mit Schriftsatz vom 8. April 2021 erhoben die Verfügungsbeklagten hiergegen Anhörungsrüge und lehnten die das Urteil aussprechenden Richter des 2. Zivilsenats wegen Besorgnis der Befangenheit ab (sowohl im Berufungsverfahren - 2 U 12/21 - als auch im sofortigen Beschwerdeverfahren der Zwangsvollstreckung - 2 W 22/21 -).

    Die Befangenheitsanträge wies der 4. Zivilsenat mit (nicht mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenem) Beschluss vom 21. April 2021 (im Berufungsverfahren, Az. 2 U 12/21) sowie mit weiterem mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Beschluss vom 4. Mai 2021 (im sofortigen Beschwerdeverfahren, Az. 2 W 22/21) zurück.

    Mit weiter angegriffenem Beschluss vom 22. Juli 2021 (Az. 2 U 12/21) wies der 4. Senat des Oberlandesgerichts Stuttgart die Anhörungsrüge vom 6. Mai 2021 gegen die Befangenheitsentscheidung vom 21. April 2021 im Berufungsverfahren zurück.

    Mit weiter angegriffenem Beschluss vom 4. August 2021 (Az. 2 U 12/21) wies der 2. Senat des Oberlandesgerichts Stuttgart die Anhörungsrüge der Verfügungsbeklagten vom 8. April 2021 gegen das Berufungsurteil zurück.

    Im Laufe des Verfahrens erweiterte er die Verfassungsbeschwerde mehrfach, so mit Schriftsatz vom 9. Juni 2021 auf den Beschluss des Oberlandesgerichts vom 4. Mai 2021 (Az. 2 W 22/21), mit Schriftsatz vom 29. Juli 2021 auf den Beschluss des Oberlandesgerichts vom 14. Juni 2021 (Az. 2 W 22/21) und mit Schriftsatz vom 9. August 2021 auf die Beschlüsse des Oberlandesgerichts vom 22. Juli 2021 (Az. 2 U 12/21), 4. August 2021 (Az. 2 U 12/21) und 5. August 2021 (Az. 2 W 22/21).

    Gleiches gilt für die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 4. August 2021 - 2 U 12/21 -, durch welchen die Anhörungsrüge vom 8. April 2021 gegen das Berufungsurteil zurückgewiesen wurde.

    Auch hinsichtlich des angegriffenen Beschlusses des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 22. Juli 2021 - 2 U 12/21 -, durch welchen die Anhörungsrüge der Verfügungsbeklagten vom 6. Mai 2021 gegen die Zurückweisung des Befangenheitsantrags gegen den 2. Senat vom 21. April 2021 zurückgewiesen wurde, wird die Verfassungsbeschwerde den Darlegungsanforderungen nicht gerecht.

  • BVerfG, 07.04.2005 - 1 BvR 1333/04

    Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 01.02.2022 - 1 VB 65/21
    Je nach Angriffsgegenstand gehört hierzu, neben den angegriffenen Entscheidungen auch andere relevante Entscheidungen und Entscheidungsgrundlagen vorzulegen oder zumindest ihrem wesentlichen Inhalt nach wiederzugeben (BVerfG, Beschluss vom 27.11.2017 - 1 BvR 1555/14 -, Juris Rn. 14; BVerfG, Beschluss vom 7.4.2005 - 1 BvR 1333/04 - Juris Rn. 4 f.; VerfGH Sachsen, Beschluss vom 8.3.2021 - Vf. 212-IV-20 -, Juris Rn. 13).

    Denn das Gericht soll durch die Begründung in die Lage versetzt werden, den angegriffenen Hoheitsakt ohne eigene weitere Nachforschungen einer verfassungsrechtlichen Überprüfung zu unterziehen (so auch BVerfG, Beschluss vom 7.4.2005 - 1 BvR 1333/04 - Juris Rn. 4; VerfGH Sachsen, Beschluss vom 8.3.2021 - Vf. 212-IV-20 -, Juris Rn. 13).

  • BVerfG, 01.03.2006 - 1 BvR 54/03

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Verurteilungen zu Widerruf und

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 01.02.2022 - 1 VB 65/21
    In der Regel müssen wahre Aussagen hingenommen werden, auch wenn sie sich für den Betroffenen nachteilig auswirken, unwahre dagegen nicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 1. Senats vom 1.3.2006 - 1 BvR 54/03 -, Juris Rn. 13).

    Voraussetzung jeder rechtlichen Würdigung von Äußerungen ist, dass ihr Sinn zutreffend erfasst worden ist (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 1. Senats vom 1.3.2006 - 1 BvR 54/03 -, Juris Rn. 14).

  • VerfGH Sachsen, 08.03.2021 - 212-IV-20

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen den die Fortdauer einer

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 01.02.2022 - 1 VB 65/21
    Je nach Angriffsgegenstand gehört hierzu, neben den angegriffenen Entscheidungen auch andere relevante Entscheidungen und Entscheidungsgrundlagen vorzulegen oder zumindest ihrem wesentlichen Inhalt nach wiederzugeben (BVerfG, Beschluss vom 27.11.2017 - 1 BvR 1555/14 -, Juris Rn. 14; BVerfG, Beschluss vom 7.4.2005 - 1 BvR 1333/04 - Juris Rn. 4 f.; VerfGH Sachsen, Beschluss vom 8.3.2021 - Vf. 212-IV-20 -, Juris Rn. 13).

    Denn das Gericht soll durch die Begründung in die Lage versetzt werden, den angegriffenen Hoheitsakt ohne eigene weitere Nachforschungen einer verfassungsrechtlichen Überprüfung zu unterziehen (so auch BVerfG, Beschluss vom 7.4.2005 - 1 BvR 1333/04 - Juris Rn. 4; VerfGH Sachsen, Beschluss vom 8.3.2021 - Vf. 212-IV-20 -, Juris Rn. 13).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 01.03.2021 - 1 VB 66/19

    Zurückweisung einer nicht den Begründungsanforderungen genügenden

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 01.02.2022 - 1 VB 65/21
    Bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen gehört zu dem Begründungserfordernis jedoch zum einen, dass sich der Beschwerdeführer hinreichend mit den Gründen der Entscheidungen auseinandersetzt, und zum anderen, dass die Unterlagen aus dem fachgerichtlichen Verfahren vorgelegt oder inhaltlich wiedergegeben werden müssen, soweit ohne deren Kenntnis eine Einschätzung, ob die Verfassungsbeschwerde Erfolg haben kann, nicht möglich ist (vgl. zu Vorstehendem: VerfGH, Beschluss vom 1.3.2021 - 1 VB 66/19 -, Juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 01.02.2022 - 1 VB 65/21
    Bei der Geltendmachung eines Gehörsverstoßes gehört dies jedoch nach gefestigter verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung zu den Anforderungen an einen substantiierten Vortrag (vgl. BVerfG, Beschluss des 1. Senats vom 8.2.1984 - 1 BvR 580/83 -, Juris Rn. 49; BVerfG, Beschluss des 1. Senats vom 18.6.1986 - 1 BvR 857/85 -, Juris Rn. 34).
  • BVerfG, 12.12.2000 - 1 BvR 1762/95

    Schockwerbung I

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 01.02.2022 - 1 VB 65/21
    Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, den Sinn einer umstrittenen Äußerung abschließend zu bestimmen oder eine unter Beachtung der grundrechtlichen Anforderungen erfolgte Deutung durch eine andere zu ersetzen, die er für treffender hält (vgl. BVerfG, Urteil des 1. Senats vom 12.12.2000 - 1 BvR 1762/95 -, BVerfGE 102, 347-369, Juris Rn. 67).
  • BVerfG, 27.11.2017 - 1 BvR 1555/14

    Keine Verpflichtung zur Einrichtung eines gesonderten Unterrichtsfachs Ethik an

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 01.02.2022 - 1 VB 65/21
    Je nach Angriffsgegenstand gehört hierzu, neben den angegriffenen Entscheidungen auch andere relevante Entscheidungen und Entscheidungsgrundlagen vorzulegen oder zumindest ihrem wesentlichen Inhalt nach wiederzugeben (BVerfG, Beschluss vom 27.11.2017 - 1 BvR 1555/14 -, Juris Rn. 14; BVerfG, Beschluss vom 7.4.2005 - 1 BvR 1333/04 - Juris Rn. 4 f.; VerfGH Sachsen, Beschluss vom 8.3.2021 - Vf. 212-IV-20 -, Juris Rn. 13).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 01.02.2022 - 1 VB 65/21
    Die bewusste Behauptung unwahrer Tatsachen ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts durch Art. 5 Abs. 1 GG nicht mehr geschützt (vgl. BVerfG, Beschluss des 1. Senats vom 22.6.1982 - 1 BvR 1376/79 -, BVerfGE 61, 1-13, Rn. 14).
  • BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 1060/02

    Unzulässige Anprangerung eines Frauenarztes

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 01.02.2022 - 1 VB 65/21
    Auslegung und Anwendung von Vorschriften des einfachen Rechts ist Sache der dafür zuständigen Zivilgerichte und verfassungsrechtlich lediglich dahingehend überprüfbar, ob die Bedeutung und Tragweite von Grundrechten - hier insbesondere Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG - beachtet worden sind (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 1. Senats vom 24.5.2006 - 1 BvR 1060/02 -, Juris Rn. 17 m.w.N.).
  • BVerfG, 11.03.2003 - 1 BvR 426/02

    Schockwerbung II

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

  • BVerfG, 08.02.1984 - 1 BvR 580/83

    Hochschule Hannover

  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

  • BVerfG, 08.05.2012 - 1 BvR 1065/03

    Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

  • VerfGH Baden-Württemberg, 29.08.2016 - 1 VB 70/16

    Nutzungsuntersagung eines Wochenendhauses zu Dauerwohnzwecken; Darlegen der

  • BVerfG, 10.03.2014 - 1 BvR 1104/11

    Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

  • VerfGH Baden-Württemberg, 02.11.2020 - 1 VB 104/20

    Zurückweisung einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften der

  • VerfGH Baden-Württemberg, 11.08.2020 - 1 VB 66/20

    Mangels ausreichender Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde in einer

  • BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvR 2411/10

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters durch Mitwirkung eines

  • LG Stuttgart, 14.04.2022 - 49 O 209/21
    Ein Verstoß gegen den gesetzlichen Richter vermögen die Einwendungen des Klägers nicht zu begründen (siehe zum Ganzen VerfGH BW, Beschl. v. 01.02.2022, 1 VB 65/21, Rn. 38, juris; VerfGH BW, Beschl. v. 01.02.2022, 1 VB 66/21, Rn. 38, juris).
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