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   VerfGH Baden-Württemberg, 01.03.2021 - 1 VB 66/19   

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VerfGH Baden-Württemberg, 01.03.2021 - 1 VB 66/19 (https://dejure.org/2021,3797)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.03.2021 - 1 VB 66/19 (https://dejure.org/2021,3797)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. März 2021 - 1 VB 66/19 (https://dejure.org/2021,3797)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • VerfGH Baden-Württemberg, 29.05.2020 - 1 VB 27/18
    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 01.03.2021 - 1 VB 66/19
    § 15 Abs. 1 Satz 2 und § 56 Abs. 1 VerfGHG verlangen, dass der Beschwerdeführer nicht nur den der behaupteten Verletzung von in der Landesverfassung enthaltenen Rechten zugrundeliegenden Sachverhalt schlüssig und substantiiert darlegt, sondern auch substantiiert darstellt, inwiefern die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Recht verletzen soll (VerfGH, Beschluss vom 16.10.2017 - 1 VB 25/17 -, Juris Rn. 3; Beschluss vom 22.2.2018 - 1 VB 54/17 -, Juris Rn. 3; Beschluss vom 29.5.2020 - 1 VB 27/18 -, Juris Rn. 3).

    Bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen gehört zu dem Begründungserfordernis zum einen, dass sich der Beschwerdeführer hinreichend mit den Gründen der Entscheidungen auseinandersetzt (VerfGH, Beschluss vom 29.8.2016 - 1 VB 70/16 -, Juris Rn. 7 und 11; Beschluss vom 22.2.2018 - 1 VB 54/17 -, Juris Rn. 3; Beschluss vom 29.5.2020 - 1 VB 27/18 -, Juris Rn. 3).

    Der Grundsatz der Subsidiarität verlangt zwar grundsätzlich nicht, dass das fachgerichtliche Verfahren als "Verfassungsprozess" geführt werden muss (VerfGH, Beschluss vom 29.5.2020 - 1 VB 27/18 -, Juris Rn. 18 [auch zum Folgenden]).

    Ob die Begründung der Verfassungsbeschwerde darüber hinaus aus dem Grund defizitär ist, dass sie sich nicht hinreichend mit der Begründung des amtsgerichtlichen Urteils auseinandersetzt (vgl. VerfGH, Beschluss vom 29.5.2020 - 1 VB 27/18 -, Juris Rn. 3), kann offenbleiben.

  • VerfGH Baden-Württemberg, 22.02.2018 - 1 VB 54/17

    Teilweise mangels hinreichender Substantiierung (§§ 15 Abs 1 S 2, 56 Abs 1

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 01.03.2021 - 1 VB 66/19
    § 15 Abs. 1 Satz 2 und § 56 Abs. 1 VerfGHG verlangen, dass der Beschwerdeführer nicht nur den der behaupteten Verletzung von in der Landesverfassung enthaltenen Rechten zugrundeliegenden Sachverhalt schlüssig und substantiiert darlegt, sondern auch substantiiert darstellt, inwiefern die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Recht verletzen soll (VerfGH, Beschluss vom 16.10.2017 - 1 VB 25/17 -, Juris Rn. 3; Beschluss vom 22.2.2018 - 1 VB 54/17 -, Juris Rn. 3; Beschluss vom 29.5.2020 - 1 VB 27/18 -, Juris Rn. 3).

    Bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen gehört zu dem Begründungserfordernis zum einen, dass sich der Beschwerdeführer hinreichend mit den Gründen der Entscheidungen auseinandersetzt (VerfGH, Beschluss vom 29.8.2016 - 1 VB 70/16 -, Juris Rn. 7 und 11; Beschluss vom 22.2.2018 - 1 VB 54/17 -, Juris Rn. 3; Beschluss vom 29.5.2020 - 1 VB 27/18 -, Juris Rn. 3).

  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 2406/07

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (Rüge von Grundrechtsverletzungen im

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 01.03.2021 - 1 VB 66/19
    Denn nach dem Subsidiaritätsgrundsatz soll der gerügte Grundrechtsverstoß nach Möglichkeit schon im fachgerichtlichen Verfahren beseitigt werden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 13.2.2008 - 2 BvR 2406/07 -, Juris Rn. 2).

    Im Ordnungswidrigkeitenverfahren - ebenso wie im Strafverfahren - verlangt der Grundsatz der Subsidiarität von einem Beschwerdeführer, der seine Grundrechte durch das materielle Recht und dessen Anwendung verletzt sieht, daher, diese Verletzung im Rechtsmittelverfahren so zu rügen, dass eine sachliche Befassung des Rechtsmittelgerichts mit diesen Rügen möglich und hinreichend wahrscheinlich ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 13.2.2008 - 2 BvR 2406/07 -, Juris Rn. 2 [auch zum Folgenden]).

  • BVerfG, 13.01.2021 - 2 BvR 2213/20

    Verfassungsbeschwerde in einem straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 01.03.2021 - 1 VB 66/19
    Zum anderen müssen Unterlagen aus dem fachgerichtlichen Verfahren vorgelegt oder inhaltlich wiedergegeben werden, soweit ohne deren Kenntnis eine Einschätzung, ob die Verfassungsbeschwerde Erfolg haben kann, nicht möglich ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 13.1.2021 - 2 BvR 2213/20 -, Juris Rn. 2; VerfGH, Beschluss vom 12.2.2020 - 1 VB 32/19 -, Juris Rn. 4 f.).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 29.08.2016 - 1 VB 70/16

    Nutzungsuntersagung eines Wochenendhauses zu Dauerwohnzwecken; Darlegen der

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 01.03.2021 - 1 VB 66/19
    Bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen gehört zu dem Begründungserfordernis zum einen, dass sich der Beschwerdeführer hinreichend mit den Gründen der Entscheidungen auseinandersetzt (VerfGH, Beschluss vom 29.8.2016 - 1 VB 70/16 -, Juris Rn. 7 und 11; Beschluss vom 22.2.2018 - 1 VB 54/17 -, Juris Rn. 3; Beschluss vom 29.5.2020 - 1 VB 27/18 -, Juris Rn. 3).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 16.10.2017 - 1 VB 25/17
    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 01.03.2021 - 1 VB 66/19
    § 15 Abs. 1 Satz 2 und § 56 Abs. 1 VerfGHG verlangen, dass der Beschwerdeführer nicht nur den der behaupteten Verletzung von in der Landesverfassung enthaltenen Rechten zugrundeliegenden Sachverhalt schlüssig und substantiiert darlegt, sondern auch substantiiert darstellt, inwiefern die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Recht verletzen soll (VerfGH, Beschluss vom 16.10.2017 - 1 VB 25/17 -, Juris Rn. 3; Beschluss vom 22.2.2018 - 1 VB 54/17 -, Juris Rn. 3; Beschluss vom 29.5.2020 - 1 VB 27/18 -, Juris Rn. 3).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 12.02.2020 - 1 VB 32/19

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen in einem

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 01.03.2021 - 1 VB 66/19
    Zum anderen müssen Unterlagen aus dem fachgerichtlichen Verfahren vorgelegt oder inhaltlich wiedergegeben werden, soweit ohne deren Kenntnis eine Einschätzung, ob die Verfassungsbeschwerde Erfolg haben kann, nicht möglich ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 13.1.2021 - 2 BvR 2213/20 -, Juris Rn. 2; VerfGH, Beschluss vom 12.2.2020 - 1 VB 32/19 -, Juris Rn. 4 f.).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 02.03.2023 - 1 VB 98/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen verwaltungsgerichtliche

    Darüber hinaus sind mit der Verfassungsbeschwerde diejenigen Unterlagen aus dem fachgerichtlichen Verfahren vorzulegen oder inhaltlich wiederzugeben, ohne deren Kenntnis eine Einschätzung, ob die Verfassungsbeschwerde Erfolg haben kann, nicht möglich ist (vgl. VerfGH, Beschluss vom 1.3.2021 - 1 VB 66/19 -, Juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 01.02.2022 - 1 VB 65/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer äußerungsrechtlichen Sache

    Bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen gehört zu dem Begründungserfordernis jedoch zum einen, dass sich der Beschwerdeführer hinreichend mit den Gründen der Entscheidungen auseinandersetzt, und zum anderen, dass die Unterlagen aus dem fachgerichtlichen Verfahren vorgelegt oder inhaltlich wiedergegeben werden müssen, soweit ohne deren Kenntnis eine Einschätzung, ob die Verfassungsbeschwerde Erfolg haben kann, nicht möglich ist (vgl. zu Vorstehendem: VerfGH, Beschluss vom 1.3.2021 - 1 VB 66/19 -, Juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 01.02.2022 - 1 VB 66/21

    Teils unzulässige, teils offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde in

    Bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen gehört zu dem Begründungserfordernis jedoch einerseits, dass sich der Beschwerdeführer hinreichend mit den Gründen der Entscheidungen auseinandersetzt, und andererseits, dass die Unterlagen aus dem fachgerichtlichen Verfahren vorgelegt oder inhaltlich wiedergegeben werden müssen, soweit ohne deren Kenntnis eine Einschätzung, ob die Verfassungsbeschwerde Erfolg haben kann, nicht möglich ist (vgl. zu Vorstehendem: VerfGH, Beschluss vom 1.3.2021 - 1 VB 66/19 -, Juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 25.10.2021 - 1 VB 131/21
    Bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen gehört zu dem Begründungserfordernis zum einen, dass sich der Beschwerdeführer hinreichend mit den Gründen der Entscheidungen auseinandersetzt, und zum anderen, dass die Unterlagen aus dem fachgerichtlichen Verfahren vorgelegt oder inhaltlich wiedergegeben werden müssen, soweit ohne deren Kenntnis eine Einschätzung, ob die Verfassungsbeschwerde Erfolg haben kann, nicht möglich ist (vgl. zu Vorstehendem: VerfGH, Beschluss vom 1.3.2021 - 1 VB 66/19 -, Juris Rn. 3 m.w.N.).
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