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   VerfGH Baden-Württemberg, 02.08.2017 - 1 GR 35/17   

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VerfGH Baden-Württemberg, 02.08.2017 - 1 GR 35/17 (https://dejure.org/2017,27375)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.08.2017 - 1 GR 35/17 (https://dejure.org/2017,27375)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. August 2017 - 1 GR 35/17 (https://dejure.org/2017,27375)
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  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1824/12

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Keine Untersagung der

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 02.08.2017 - 1 GR 35/17
    Kein dringender Regelungsbedarf besteht, wenn nicht ersichtlich ist, dass die vom Antragsteller geltend gemachten Rechte ohne den Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung unmittelbar gefährdet wären (vgl. BVerfGE 96, 223 - Juris Rn. 25; BVerfGE 132, 287 - Juris Rn. 13; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24.9.2009 - 1 BvQ 43/09 -, Juris Rn. 8).
  • StGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 - 1 VB 56/14

    Verpflichtung einer Gemeinde zur vorläufigen Überlassung der Stadthalle Weinheim

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 02.08.2017 - 1 GR 35/17
    Bei der Prüfung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (vgl. StGH, Beschluss vom 9.11.1974 - GR 4-13/74 -, ESVGH 25, 31 ; StGH, Beschluss vom 30.10.2014 - 1 VB 56/14 -, Juris Rn. 22).
  • StGH Baden-Württemberg, 09.11.1974 - GR 4/74

    Einstweilige Anordnung gegen Inkrafttreten des Besonderen Gemeindereformgesetzes

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 02.08.2017 - 1 GR 35/17
    Bei der Prüfung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (vgl. StGH, Beschluss vom 9.11.1974 - GR 4-13/74 -, ESVGH 25, 31 ; StGH, Beschluss vom 30.10.2014 - 1 VB 56/14 -, Juris Rn. 22).
  • BVerfG, 24.09.2009 - 1 BvQ 43/09

    Keine dringende Notwendigkeit des Erlasses einer eA, um den Neubau einer

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 02.08.2017 - 1 GR 35/17
    Kein dringender Regelungsbedarf besteht, wenn nicht ersichtlich ist, dass die vom Antragsteller geltend gemachten Rechte ohne den Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung unmittelbar gefährdet wären (vgl. BVerfGE 96, 223 - Juris Rn. 25; BVerfGE 132, 287 - Juris Rn. 13; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24.9.2009 - 1 BvQ 43/09 -, Juris Rn. 8).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 2 BvE 1/97

    Keine einstweilige Anordnung im Zusammenhang mit "Plutonium-Ausschuß"

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 02.08.2017 - 1 GR 35/17
    Kein dringender Regelungsbedarf besteht, wenn nicht ersichtlich ist, dass die vom Antragsteller geltend gemachten Rechte ohne den Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung unmittelbar gefährdet wären (vgl. BVerfGE 96, 223 - Juris Rn. 25; BVerfGE 132, 287 - Juris Rn. 13; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24.9.2009 - 1 BvQ 43/09 -, Juris Rn. 8).
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvE 2/07

    Eilantrag der Linksfraktion gegen Tornado-Einsatz abgelehnt

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 02.08.2017 - 1 GR 35/17
    Für eine einstweilige Anordnung ist kein Raum, wenn der Verfassungsgerichtshof die Hauptsache so rechtzeitig zu entscheiden vermag, dass durch die Entscheidung die schweren Nachteile, denen die einstweilige Anordnung entgegenwirken soll, vermieden werden können (vgl. BVerfGE 118, 111 - Juris Rn. 31; BVerfGE 98, 139 - Juris Rn. 14 ff.).
  • BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvE 2/98

    Gysi II

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 02.08.2017 - 1 GR 35/17
    Für eine einstweilige Anordnung ist kein Raum, wenn der Verfassungsgerichtshof die Hauptsache so rechtzeitig zu entscheiden vermag, dass durch die Entscheidung die schweren Nachteile, denen die einstweilige Anordnung entgegenwirken soll, vermieden werden können (vgl. BVerfGE 118, 111 - Juris Rn. 31; BVerfGE 98, 139 - Juris Rn. 14 ff.).
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