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   VerfGH Baden-Württemberg, 06.03.2017 - 1 VB 83/16   

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https://dejure.org/2017,6459
VerfGH Baden-Württemberg, 06.03.2017 - 1 VB 83/16 (https://dejure.org/2017,6459)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.03.2017 - 1 VB 83/16 (https://dejure.org/2017,6459)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. März 2017 - 1 VB 83/16 (https://dejure.org/2017,6459)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit der Verfassungsbeschwerde hinsichtlich Rechtsschutzbedürfnisses; Sicherstellung der Waffen als Eingriff in das Eigentumsrecht eines Betroffenen

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der Verfassungsbeschwerde hinsichtlich Rechtsschutzbedürfnisses; Sicherstellung der Waffen als Eingriff in das Eigentumsrecht eines Betroffenen

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • StGH Baden-Württemberg, 23.03.2015 - 1 VB 56/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Verletzung der Garantie effektiven

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 06.03.2017 - 1 VB 83/16
    Das Rechtsschutzinteresse an einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde besteht bei einem nachträglichen Wegfall der Beschwer nur dann fort, wenn anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe und ein schwerwiegender Grundrechtseingriff gerügt wird, oder wenn der Beschwerdeführer unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr ein anerkennenswertes Interesse an der Feststellung hat, ob die angegriffene Maßnahme verfassungsgemäß war, oder wenn die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiterhin beeinträchtigt (vgl. StGH, Urteil vom 23.3.2015 - 1 VB 56/14 -, Juris Rn. 32; BVerfGE 91, 125 - Juris Rn. 31; st.Rspr.).
  • BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 396/08

    Anspruch auf effektiven Rechtsschutz und Rechtsschutzinteresse für nachträgliche

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 06.03.2017 - 1 VB 83/16
    Nicht mit jedwedem Eingriff in das Grundrecht eines Betroffenen aus Art. 14 Abs. 1 GG ist ein solcher tiefgreifender Grundrechtseingriff verbunden; maßgeblich sind vielmehr die Umstände des Einzelfalls (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30.4.2008 - 2 BvR 396/08 -, Juris Rn. 7).
  • BVerfG, 14.07.1994 - 1 BvR 1595/92

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal I

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 06.03.2017 - 1 VB 83/16
    Das Rechtsschutzinteresse an einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde besteht bei einem nachträglichen Wegfall der Beschwer nur dann fort, wenn anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe und ein schwerwiegender Grundrechtseingriff gerügt wird, oder wenn der Beschwerdeführer unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr ein anerkennenswertes Interesse an der Feststellung hat, ob die angegriffene Maßnahme verfassungsgemäß war, oder wenn die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiterhin beeinträchtigt (vgl. StGH, Urteil vom 23.3.2015 - 1 VB 56/14 -, Juris Rn. 32; BVerfGE 91, 125 - Juris Rn. 31; st.Rspr.).
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