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   VerfGH Baden-Württemberg, 07.05.2018 - 1 VB 70/17   

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VerfGH Baden-Württemberg, 07.05.2018 - 1 VB 70/17 (https://dejure.org/2018,12657)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.05.2018 - 1 VB 70/17 (https://dejure.org/2018,12657)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Mai 2018 - 1 VB 70/17 (https://dejure.org/2018,12657)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kenntnisnahme des Vorbringens der Ausführungen der Verfahrensbeteiligten als Anspruch auf rechtliches Gehör i.R.e. Prozesskostenhilfeverfahrens (hier: Vorlage eines Kontoauszuges)

  • Wolters Kluwer

    Kenntnisnahme des Vorbringens der Ausführungen der Verfahrensbeteiligten als Anspruch auf rechtliches Gehör i.R.e. Prozesskostenhilfeverfahrens (hier: Vorlage eines Kontoauszuges)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 07.05.2018 - 1 VB 70/17
    a) Aus Art. 2 Abs. 1 LV in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 23 Abs. 1 LV ergibt sich das Gebot einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (VerfGH, Beschluss vom 7.11.2016 - 1 VB 47/16 -, Juris Rn. 4; BVerfGE 81, 347 - Juris Rn. 23 ff.).

    Derartige Vorkehrungen sind im Institut der Prozesskostenhilfe (§§ 114 ff. ZPO) getroffen (vgl. BVerfGE 81, 347 - Juris Rn. 24).

    Eine Überschreitung des Entscheidungsspielraums liegt erst dann vor, wenn die Fachgerichte bei der Auslegung des gesetzlichen Tatbestandsmerkmals der hinreichenden Erfolgsaussicht (vgl. BVerfGE 81, 347 - Juris Rn. 27) oder bei den Anforderungen an die Darlegung beziehungsweise Feststellung der Bedürftigkeit von Antragsstellern (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13.12.2007 - 1 BvR 2007/07 -, Juris Rn. 19; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3.3.2014 - 1 BvR 1671/13 -, Juris Rn. 15) einen Maßstab verwenden, durch den einer unbemittelten Partei im Vergleich zur bemittelten die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung unverhältnismäßig erschwert wird.

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 07.05.2018 - 1 VB 70/17
    Ein festzustellender Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1 LV in Verbindung mit Art. 103 Abs. 1 GG liegt vor, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (vgl. BVerfGE 86, 133 - Juris Rn. 39; VerfGH, Urteil vom 13.4.2016 - 1 VB 83/15 -, Juris Rn. 41).
  • BGH, 02.04.2008 - XII ZB 184/05

    Anforderungen an die Darlegung des Verbrauchs von früher vorhandenen des

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 07.05.2018 - 1 VB 70/17
    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 2.4.2008 - XII ZB 184/05 -, Juris Rn. 8 [m.w.N.], Beschluss vom 10.4.2013 - IV ZR 286/12 -, Juris Rn. 2) entschieden, dass eine Partei in ihrem Prozesskostenhilfeantrag glaubhaft und nachvollziehbar darlegen muss, warum früher vorhandene erhebliche Geldbeträge ihr zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr zur Verfügung stehen.
  • BGH, 10.04.2013 - IV ZR 286/12

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Vorliegens einer Bedürftigkeit zur

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 07.05.2018 - 1 VB 70/17
    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 2.4.2008 - XII ZB 184/05 -, Juris Rn. 8 [m.w.N.], Beschluss vom 10.4.2013 - IV ZR 286/12 -, Juris Rn. 2) entschieden, dass eine Partei in ihrem Prozesskostenhilfeantrag glaubhaft und nachvollziehbar darlegen muss, warum früher vorhandene erhebliche Geldbeträge ihr zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr zur Verfügung stehen.
  • BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 1671/13

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 07.05.2018 - 1 VB 70/17
    Eine Überschreitung des Entscheidungsspielraums liegt erst dann vor, wenn die Fachgerichte bei der Auslegung des gesetzlichen Tatbestandsmerkmals der hinreichenden Erfolgsaussicht (vgl. BVerfGE 81, 347 - Juris Rn. 27) oder bei den Anforderungen an die Darlegung beziehungsweise Feststellung der Bedürftigkeit von Antragsstellern (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13.12.2007 - 1 BvR 2007/07 -, Juris Rn. 19; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3.3.2014 - 1 BvR 1671/13 -, Juris Rn. 15) einen Maßstab verwenden, durch den einer unbemittelten Partei im Vergleich zur bemittelten die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung unverhältnismäßig erschwert wird.
  • BVerfG, 13.12.2007 - 1 BvR 2007/07
    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 07.05.2018 - 1 VB 70/17
    Eine Überschreitung des Entscheidungsspielraums liegt erst dann vor, wenn die Fachgerichte bei der Auslegung des gesetzlichen Tatbestandsmerkmals der hinreichenden Erfolgsaussicht (vgl. BVerfGE 81, 347 - Juris Rn. 27) oder bei den Anforderungen an die Darlegung beziehungsweise Feststellung der Bedürftigkeit von Antragsstellern (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13.12.2007 - 1 BvR 2007/07 -, Juris Rn. 19; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3.3.2014 - 1 BvR 1671/13 -, Juris Rn. 15) einen Maßstab verwenden, durch den einer unbemittelten Partei im Vergleich zur bemittelten die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung unverhältnismäßig erschwert wird.
  • StGH Baden-Württemberg, 02.02.2015 - 1 VB 45/14

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Aufhebung einer behaupteten

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 07.05.2018 - 1 VB 70/17
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist jedoch verletzt, wenn die Nichtberücksichtigung von Vortrag oder von Beweisanträgen im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. StGH, Urteil vom 2.2.2015 - 1 VB 45/14 -, Juris Rn. 54; Urteil vom 23.3.2015 - 1 VB 2/15 -, Juris Rn. 23).
  • StGH Baden-Württemberg, 23.03.2015 - 1 VB 2/15

    Gehörsrechtsverletzung (Art 2 Abs 1 LV iVm Art 103 Abs 1 GG) durch Übergehen

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 07.05.2018 - 1 VB 70/17
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist jedoch verletzt, wenn die Nichtberücksichtigung von Vortrag oder von Beweisanträgen im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. StGH, Urteil vom 2.2.2015 - 1 VB 45/14 -, Juris Rn. 54; Urteil vom 23.3.2015 - 1 VB 2/15 -, Juris Rn. 23).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 13.04.2016 - 1 VB 83/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen ein amtsgerichtlichen Beschluss in einem

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 07.05.2018 - 1 VB 70/17
    Ein festzustellender Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1 LV in Verbindung mit Art. 103 Abs. 1 GG liegt vor, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (vgl. BVerfGE 86, 133 - Juris Rn. 39; VerfGH, Urteil vom 13.4.2016 - 1 VB 83/15 -, Juris Rn. 41).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 07.11.2016 - 1 VB 47/16

    Anforderungen an die Verzinsung auf sozialrechtliche Ansprüche auf Geldleistungen

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 07.05.2018 - 1 VB 70/17
    a) Aus Art. 2 Abs. 1 LV in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 23 Abs. 1 LV ergibt sich das Gebot einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (VerfGH, Beschluss vom 7.11.2016 - 1 VB 47/16 -, Juris Rn. 4; BVerfGE 81, 347 - Juris Rn. 23 ff.).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 22.01.2018 - 1 VB 61/17
  • OVG Hamburg, 06.09.2018 - 4 Bf 265/18

    Darlegungspflicht eines anwaltlich nicht vertretenen Rechtsmittelführers im

    Daraus ergibt sich das Gebot einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfG, Beschl. v. 3.3.2014, 1 BvR 1671/13, 347, NJW 2014, 1291, juris Rn. 12 ff.; VerfGH Ba-Wü, Beschl. v. 7.5.2018, 1 VB 70/17, juris Rn. 10 ff.).
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