Rechtsprechung
   VerfGH Baden-Württemberg, 09.05.2016 - 1 VB 25/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,10961
VerfGH Baden-Württemberg, 09.05.2016 - 1 VB 25/16 (https://dejure.org/2016,10961)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.05.2016 - 1 VB 25/16 (https://dejure.org/2016,10961)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Mai 2016 - 1 VB 25/16 (https://dejure.org/2016,10961)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,10961) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rüge der Verletzung der Wahlgleichheit bei der Verhältniswahl mit dem Fehlen einer sog. "Hilfsstimme"; Offensichtliche Unbegründetheit der Verfassungsbeschwerde; Wahrung des Grundsatzes der Wahlrechtsgleichheit; Mandatszuteilung anhand der für den Mehrheitskandidaten ...

  • Wolters Kluwer

    Rüge der Verletzung der Wahlgleichheit bei der Verhältniswahl mit dem Fehlen einer sog. "Hilfsstimme"; Offensichtliche Unbegründetheit der Verfassungsbeschwerde; Wahrung des Grundsatzes der Wahlrechtsgleichheit; Mandatszuteilung anhand der für den Mehrheitskandidaten ...

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 683
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • StGH Baden-Württemberg, 23.02.1990 - GR 2/88

    Landtagswahlrecht Baden-Württemberg: Mischsystem von Mehrheits- und

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 09.05.2016 - 1 VB 25/16
    Im Verhältniswahlrecht gebietet die Gleichheit der Wahl auch die Erfolgswertgleichheit der Stimmen (vgl. BVerfGE 120, 82 - Juris Rn. 98 f.; BVerfGE 131, 316 - Juris Rn. 61; StGH, Urteile vom 14.6.2007 - GR 1/06 -, Juris Rn. 46, vom 22.5.2012 - GR 11/11-, Juris Rn. 32 ff. und vom 23.2.1990 - GR 2/88 -, Juris Rn. 43).

    Hinsichtlich der Austeilung der Zweitmandate und der Zusammensetzung des gesamten Landtags liegt dagegen im Grundsatz eine Verhältniswahl vor (vgl. StGH, Urteil vom 23.2.1990 - GR 2/88 -, Juris Rn. 46 ff.: § 2 Abs. 1 Satz 2 und 3 LWG enthalten Modifikationen).

    Ausnahmen bedürfen eines besonderen rechtfertigenden Grundes und sind nur zulässig, soweit der rechtfertigende Grund die Abweichung erfordert und in seinem Gewicht der Intensität der Abweichung von der zugrunde gelegten Ordnung entspricht (vgl. StGH, Urteile vom 23.2.1990 - GR 2/88 - , Juris Rn. 44 und 69, vom 12.12.1990 - GR 1/90 -, Juris Rn. 58 und vom 14.6.2007 - GR 1/06 -, Juris Rn. 45).

    Hinzu kommt, dass sich das Erfordernis einer Hilfsstimme für den Fall des Misserfolgs einer Partei nicht mit dem derzeitigen, nach Art. 28 Abs. 1 LV grundsätzlich zulässigen Einstimmenwahlrecht vereinbaren lässt, bei dem mit der einzigen Stimme - neben einer Partei - insbesondere eine Person nach dem Prinzip der Mehrheitswahl gewählt wird (vgl. 2 Abs. 3 Satz 1 LWG; StGH, Urteil vom 23.2.1990 - GR 2/88 -, Juris Rn. 46), für die das Erfordernis der Erfolgswertgleichheit nicht gilt.

  • BVerfG, 09.11.2011 - 2 BvC 4/10

    "Fünf-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht"

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 09.05.2016 - 1 VB 25/16
    Wegen des Zusammenhangs mit dem Demokratieprinzip ist der Grundsatz der Gleichheit der Wahl im Sinne einer strengen und formalen Gleichheit zu verstehen (vgl. StGH, Urteile vom 14.6.2007 - GR 1/06 -, Juris Rn. 44, und vom 22.5.2012 - GR 11/11 -, Juris Rn. 32; BVerfGE 129, 300 - Juris Rn. 78).

    Die Vorschrift dient der Sicherung des Charakters der Wahl als eines Integrationsvorgangs bei der politischen Willensbildung des Volkes sowie der Sicherung der Funktionsfähigkeit des Landtags (vgl. BVerfGE 129, 300 - Juris Rn. 88; BVerfGE 135, 259 - Juris Rn. 54).

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat eine 5 Prozent-Sperrklausel für Bundestags- und Landtagswahlen - anders als für Europa- und Kommunalwahlen - bislang für mit der Wahlrechtsgleichheit vereinbar gehalten (vgl. BVerfGE 120, 82 - Juris Rn. 121; BVerfGE 129, 300 - Juris Rn. 88; BVerfGE 135, 259).

  • StGH Baden-Württemberg, 14.06.2007 - GR 1/06

    Sitzverteilung nach der Wahl zum Landtag 2006 nach dem d' Hondtschen

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 09.05.2016 - 1 VB 25/16
    Wegen des Zusammenhangs mit dem Demokratieprinzip ist der Grundsatz der Gleichheit der Wahl im Sinne einer strengen und formalen Gleichheit zu verstehen (vgl. StGH, Urteile vom 14.6.2007 - GR 1/06 -, Juris Rn. 44, und vom 22.5.2012 - GR 11/11 -, Juris Rn. 32; BVerfGE 129, 300 - Juris Rn. 78).

    Im Verhältniswahlrecht gebietet die Gleichheit der Wahl auch die Erfolgswertgleichheit der Stimmen (vgl. BVerfGE 120, 82 - Juris Rn. 98 f.; BVerfGE 131, 316 - Juris Rn. 61; StGH, Urteile vom 14.6.2007 - GR 1/06 -, Juris Rn. 46, vom 22.5.2012 - GR 11/11-, Juris Rn. 32 ff. und vom 23.2.1990 - GR 2/88 -, Juris Rn. 43).

    Ausnahmen bedürfen eines besonderen rechtfertigenden Grundes und sind nur zulässig, soweit der rechtfertigende Grund die Abweichung erfordert und in seinem Gewicht der Intensität der Abweichung von der zugrunde gelegten Ordnung entspricht (vgl. StGH, Urteile vom 23.2.1990 - GR 2/88 - , Juris Rn. 44 und 69, vom 12.12.1990 - GR 1/90 -, Juris Rn. 58 und vom 14.6.2007 - GR 1/06 -, Juris Rn. 45).

  • VerfG Schleswig-Holstein, 13.09.2013 - LVerfG 9/12

    Befreiung des SSW von der 5 % Klausel ist verfassungsgemäß

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 09.05.2016 - 1 VB 25/16
    Der Verfassungsgerichtshof prüft lediglich, ob die verfassungsrechtlichen Grenzen eingehalten sind, nicht aber, ob der Gesetzgeber zweckmäßige oder rechtspolitisch erwünschte Lösungen gefunden hat (vgl. BVerfGE 131, 316 - Juris Rn. 63; LVerfG SH, Urteil vom 13.9.2013 - LVerfG 9/12 -, Juris Rn. 88 f.).

    Es ist nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber die derzeit geltende Regelung auch mit Blick auf diese Möglichkeit für erforderlich gehalten hat (so auch: LVerfG S-H, Urteil vom 13. September 2013 - LVerfG 9/12 -, Juris Rn.107 f.).

    Die Zulässigkeit dieser Klauseln wurde von anderen Landesverfassungsgerichten bereits bestätigt (vgl. Brem. StGH, Urteil vom 13.9.2013 - LVerfG 9/12 -, Juris Rn. 77 ff.; Saarl. Ver- fGH, Urteile vom 29.9.2011 - Lv 4/11 -, Juris Rn. 197 ff. und vom 18.3.2013 - Lv. 12/12 -, Juris Rn. 21 ff.; Bay. VerfGH, Entscheidung vom 10.5.2010 - Vf. 49-III-09 -, Juris Rn. 48 ff.; VerfGH Berlin, Beschluss vom 17.3.1997 - 82/95 -, Juris Rn. 8 ff.; Brem. StGH, Urteil vom 29.8.2000 - St. 4/99 -, Juris Rn. 54 ff.; Nds. StGH, Beschluss vom 15.4.2010 - 2/09 -, Juris Rn. 25 ff.).

  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvK 1/07

    Sperrklausel Kommunalwahlen

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 09.05.2016 - 1 VB 25/16
    Im Verhältniswahlrecht gebietet die Gleichheit der Wahl auch die Erfolgswertgleichheit der Stimmen (vgl. BVerfGE 120, 82 - Juris Rn. 98 f.; BVerfGE 131, 316 - Juris Rn. 61; StGH, Urteile vom 14.6.2007 - GR 1/06 -, Juris Rn. 46, vom 22.5.2012 - GR 11/11-, Juris Rn. 32 ff. und vom 23.2.1990 - GR 2/88 -, Juris Rn. 43).

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat eine 5 Prozent-Sperrklausel für Bundestags- und Landtagswahlen - anders als für Europa- und Kommunalwahlen - bislang für mit der Wahlrechtsgleichheit vereinbar gehalten (vgl. BVerfGE 120, 82 - Juris Rn. 121; BVerfGE 129, 300 - Juris Rn. 88; BVerfGE 135, 259).

  • BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvF 3/11

    Landeslisten - Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 09.05.2016 - 1 VB 25/16
    Im Verhältniswahlrecht gebietet die Gleichheit der Wahl auch die Erfolgswertgleichheit der Stimmen (vgl. BVerfGE 120, 82 - Juris Rn. 98 f.; BVerfGE 131, 316 - Juris Rn. 61; StGH, Urteile vom 14.6.2007 - GR 1/06 -, Juris Rn. 46, vom 22.5.2012 - GR 11/11-, Juris Rn. 32 ff. und vom 23.2.1990 - GR 2/88 -, Juris Rn. 43).

    Der Verfassungsgerichtshof prüft lediglich, ob die verfassungsrechtlichen Grenzen eingehalten sind, nicht aber, ob der Gesetzgeber zweckmäßige oder rechtspolitisch erwünschte Lösungen gefunden hat (vgl. BVerfGE 131, 316 - Juris Rn. 63; LVerfG SH, Urteil vom 13.9.2013 - LVerfG 9/12 -, Juris Rn. 88 f.).

  • StGH Baden-Württemberg, 22.05.2012 - GR 11/11

    Wahlprüfungsbeschwerde von Wahlberechtigten aus Essingen (Ostalbkreis) zur

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 09.05.2016 - 1 VB 25/16
    Wegen des Zusammenhangs mit dem Demokratieprinzip ist der Grundsatz der Gleichheit der Wahl im Sinne einer strengen und formalen Gleichheit zu verstehen (vgl. StGH, Urteile vom 14.6.2007 - GR 1/06 -, Juris Rn. 44, und vom 22.5.2012 - GR 11/11 -, Juris Rn. 32; BVerfGE 129, 300 - Juris Rn. 78).

    Im Verhältniswahlrecht gebietet die Gleichheit der Wahl auch die Erfolgswertgleichheit der Stimmen (vgl. BVerfGE 120, 82 - Juris Rn. 98 f.; BVerfGE 131, 316 - Juris Rn. 61; StGH, Urteile vom 14.6.2007 - GR 1/06 -, Juris Rn. 46, vom 22.5.2012 - GR 11/11-, Juris Rn. 32 ff. und vom 23.2.1990 - GR 2/88 -, Juris Rn. 43).

  • BVerfG, 26.02.2014 - 2 BvE 2/13

    Europawahl: Drei-Prozent-Sperrklausel für Wahl zum Europäischen Parlament

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 09.05.2016 - 1 VB 25/16
    Die Vorschrift dient der Sicherung des Charakters der Wahl als eines Integrationsvorgangs bei der politischen Willensbildung des Volkes sowie der Sicherung der Funktionsfähigkeit des Landtags (vgl. BVerfGE 129, 300 - Juris Rn. 88; BVerfGE 135, 259 - Juris Rn. 54).

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat eine 5 Prozent-Sperrklausel für Bundestags- und Landtagswahlen - anders als für Europa- und Kommunalwahlen - bislang für mit der Wahlrechtsgleichheit vereinbar gehalten (vgl. BVerfGE 120, 82 - Juris Rn. 121; BVerfGE 129, 300 - Juris Rn. 88; BVerfGE 135, 259).

  • StGH Baden-Württemberg, 12.12.1990 - GR 1/90

    Mischsystem des Landtagswahlrechts - Prüfungsumfang des StGH im

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 09.05.2016 - 1 VB 25/16
    Ausnahmen bedürfen eines besonderen rechtfertigenden Grundes und sind nur zulässig, soweit der rechtfertigende Grund die Abweichung erfordert und in seinem Gewicht der Intensität der Abweichung von der zugrunde gelegten Ordnung entspricht (vgl. StGH, Urteile vom 23.2.1990 - GR 2/88 - , Juris Rn. 44 und 69, vom 12.12.1990 - GR 1/90 -, Juris Rn. 58 und vom 14.6.2007 - GR 1/06 -, Juris Rn. 45).
  • BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93

    Südumfahrung Stendal

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 09.05.2016 - 1 VB 25/16
    Die Beurteilung, ein Antrag sei offensichtlich unbegründet, setzt dabei nicht voraus, dass seine Unbegründetheit auf der Hand liegt; sie kann auch das Ergebnis einer vorgängigen gründlichen Prüfung unter allen rechtlichen Gesichtspunkten sein (vgl. StGH, Beschluss vom 3.12.2015 - 1 VB 75/15 -, Juris Rn. 17; BVerfGE 82, 316 - Juris Rn. 8; BVerfGE 95, 1 - Juris Rn. 41).
  • StGH Baden-Württemberg, 03.12.2015 - 1 VB 75/15

    Wegen unzureichender Substantiierung teilweise unzulässige, im Übrigen

  • BVerfG, 18.09.1990 - 2 BvE 2/90

    Beitrittsbedingte Grundgesetzänderungen

  • KAG Freiburg, 23.02.2009 - 2/09

    Freistellung von Kosten einer zeitnahen Schulung des Antragsstellers

  • VerfGH Bayern, 10.05.2010 - 49-III-09

    Entscheidung über die Gültigkeit der Landtagswahl 2008

  • VerfGH Saarland, 29.09.2011 - Lv 4/11

    Wahlprüfungsbeschwerden betreffend die Wahl zum 14. Landtag des Saarlandes am

  • BVerfG, 19.09.2017 - 2 BvC 46/14

    Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag erfolglos

    Dabei kann dahinstehen, ob und inwieweit einem Eventualstimmrecht verfassungsrechtliche Bedenken unter den Gesichtspunkten der Unmittelbarkeit und Öffentlichkeit der Wahl sowie der Unvereinbarkeit eines bedingten Votums mit dem Demokratieprinzip entgegenstehen (vgl. dazu Strelen, in: Schreiber, BWahlG, 10. Aufl. 2017, § 6 Rn. 37; Buchwald/Rauber/Grzeszick, LKRZ 2012, S. 441 ; Damm, DÖV 2013, S. 913 ; Heußner, LKRZ 2014, S. 7 ; Linck, DÖV 1984, S. 884 ; Zimmer, DÖV 1985, S. 101; siehe auch VerfGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. Mai 2016 - 1 VB 25/16 -, juris, Rn. 4 ff.).

    Einer verfassungsrechtlichen Verpflichtung zur Einführung eines Eventualstimmrechts steht jedenfalls entgegen, dass dieses zwar einerseits den mit einer Sperrklausel verbundenen Eingriff in den Grundsatz der gleichen Wahl insoweit abzumildern geeignet ist, als sich damit die Zahl der Wählerinnen und Wähler verringern ließe, die im Deutschen Bundestag nicht repräsentiert sind wenn die von ihnen mit der Hauptstimme gewählte Partei an der Sperrklausel scheitert (vgl. VerfGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. Mai 2016 - 1 VB 25/16 -, juris, Rn. 10).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht