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   VerfGH Baden-Württemberg, 11.04.2017 - 1 VB 50/16   

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https://dejure.org/2017,11372
VerfGH Baden-Württemberg, 11.04.2017 - 1 VB 50/16 (https://dejure.org/2017,11372)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.04.2017 - 1 VB 50/16 (https://dejure.org/2017,11372)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. April 2017 - 1 VB 50/16 (https://dejure.org/2017,11372)
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  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 11.04.2017 - 1 VB 50/16
    Der Gesetzgeber darf insbesondere für die Inanspruchnahme der Gerichte Gebühren erheben (vgl. BVerfGE 10, 264 - Juris Rn. 14; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23.5.2012 - 1 BvR 2096/09 -, Juris Rn. 16).

    Derartige Vorkehrungen sind aber mit dem Institut der Prozesskostenhilfe getroffen (vgl. BVerfGE 10, 264 - Juris Rn. 15; BVerfGE 81, 347 - Juris Rn. 24).

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 11.04.2017 - 1 VB 50/16
    a) Dieser umfasst für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten das Recht auf Zugang zu den Gerichten und eine grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitgegenstands sowie eine verbindliche Entscheidung durch den Richter (vgl. BVerfGE 54, 277 - Juris Rn. 47; BVerfGE 85, 337 - Juris Rn. 28; StGH, Urteil vom 23.3.2015 - 1 VB 1/15 -, Juris Rn. 26).

    Zwar dürfen sich Gebührenregelungen nicht so auswirken, dass der Rechtsschutz von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit abhängt und müssen Vorkehrungen getroffen werden, die auch Unbemittelten einen weitgehend gleichen Zugang zu den Gerichten ermöglichen (vgl. BVerfGE 85, 337 - Juris Rn. 33).

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 11.04.2017 - 1 VB 50/16
    a) Dieser umfasst für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten das Recht auf Zugang zu den Gerichten und eine grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitgegenstands sowie eine verbindliche Entscheidung durch den Richter (vgl. BVerfGE 54, 277 - Juris Rn. 47; BVerfGE 85, 337 - Juris Rn. 28; StGH, Urteil vom 23.3.2015 - 1 VB 1/15 -, Juris Rn. 26).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 11.04.2017 - 1 VB 50/16
    Derartige Vorkehrungen sind aber mit dem Institut der Prozesskostenhilfe getroffen (vgl. BVerfGE 10, 264 - Juris Rn. 15; BVerfGE 81, 347 - Juris Rn. 24).
  • BVerfG, 23.05.2012 - 1 BvR 2096/09

    § 31 Abs 3 GKG 2004 verfassungskonform auszulegen - Keine Inanspruchnahme des

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 11.04.2017 - 1 VB 50/16
    Der Gesetzgeber darf insbesondere für die Inanspruchnahme der Gerichte Gebühren erheben (vgl. BVerfGE 10, 264 - Juris Rn. 14; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23.5.2012 - 1 BvR 2096/09 -, Juris Rn. 16).
  • StGH Baden-Württemberg, 23.03.2015 - 1 VB 1/15

    Verfassungsbeschwerde gegen Berufungsverwerfungsbeschluss des

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 11.04.2017 - 1 VB 50/16
    a) Dieser umfasst für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten das Recht auf Zugang zu den Gerichten und eine grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitgegenstands sowie eine verbindliche Entscheidung durch den Richter (vgl. BVerfGE 54, 277 - Juris Rn. 47; BVerfGE 85, 337 - Juris Rn. 28; StGH, Urteil vom 23.3.2015 - 1 VB 1/15 -, Juris Rn. 26).
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