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   VerfGH Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 1 VB 111/16   

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https://dejure.org/2017,40449
VerfGH Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 1 VB 111/16 (https://dejure.org/2017,40449)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.10.2017 - 1 VB 111/16 (https://dejure.org/2017,40449)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Oktober 2017 - 1 VB 111/16 (https://dejure.org/2017,40449)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • VerfGH Baden-Württemberg, 16.06.2017 - 1 VB 113/16
    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 1 VB 111/16
    Der Beschwerdeführer hat das gegen alle Mitglieder der nach § 58 Abs. 4 VerfGHG bestellten Kammer gerichtete Ablehnungsgesuch mit einer Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör in dem Verfahren 1 VB 113/16 begründet, weil die abgelehnten Richter dort seinen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ohne vorherigen Hinweis zurückgewiesen hätten.

    Die Begründung des Befangenheitsgesuchs erschöpft sich in der Behauptung eines Gehörsverstoßes in dem vorangegangenen Verfahren 1 VB 113/16.

    Musste der Beschwerdeführer aber damit rechnen, dass mit seinem Mobilfunkgerät die Versendung eines Fax an den Verfassungsgerichtshof nicht gelingen würde, genügte er mit dem um 23:34 Uhr am Tag des Fristablaufs des 24. Oktobers 2016 unternommenem Versendungsversuch nicht den Sorgfaltsanforderungen, die von einem gewissenhaften und seine Rechte und Pflichte sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden im Hinblick auf die Fristwahrung zu erwarten sind (vgl. zu diesem Maßstab VerfGH, Beschluss vom 16.6.2017 - 1 VB 113/16 -, Juris Rn. 7).

  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 1 VB 111/16
    Dieser ist auch bei der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. VerfGH, Beschluss vom 20.3.2017 - 1 VB 21/17 -, Juris Rn. 2; BVerfGE 133, 377 - Juris Rn. 69).

    Dementsprechend kann allein mit der behaupteten Fehlerhaftigkeit einer früheren Entscheidung und der Mitwirkung eines Richters hieran ein Befangenheitsgesuch grundsätzlich nicht begründet werden (vgl. BVerfGE 133, 377 - Juris Rn. 70; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 31.8.2011 - 2 BvR 1979/08 -, Juris Rn. 8).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 14.03.2017 - 1 VB 108/16
    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 1 VB 111/16
    Ihm musste auch, nachdem er bereits am 15. Juli 2016 (1 VB 84/16), am 19. August 2016 (1 VB 3/16) und am 17. Oktober 2016 (1 VB 108/16) ohne Erfolg unter Verwendung seines Mobilfunkgeräts Verfassungsbeschwerden per Fax an den Verfassungsgerichtshof zu schicken versuchte, bekannt sein, dass die von ihm verwendete Übertragungsmöglichkeit nicht funktionierte.
  • VerfGH Baden-Württemberg, 20.03.2017 - 1 VB 21/17

    Begründung eines Ablehnungsgesuchs ohne das Hinzutreten besonderer Umstände;

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 1 VB 111/16
    Dieser ist auch bei der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. VerfGH, Beschluss vom 20.3.2017 - 1 VB 21/17 -, Juris Rn. 2; BVerfGE 133, 377 - Juris Rn. 69).
  • BVerfG, 06.05.2010 - 1 BvR 96/10

    Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im Richterablehnungsverfahren aufgrund

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 1 VB 111/16
    Vielmehr muss der Beschwerdeführer weitergehend besondere Umstände aufzeigen, weswegen eine Befangenheit vorliegen soll (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6.5.2010 - 1 BvR 96/10 -, Juris Rn. 26).
  • BVerfG, 31.08.2011 - 2 BvR 1979/08

    Zu den Voraussetzungen, unter denen die Vorbefassung eines Richters mit

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 1 VB 111/16
    Dementsprechend kann allein mit der behaupteten Fehlerhaftigkeit einer früheren Entscheidung und der Mitwirkung eines Richters hieran ein Befangenheitsgesuch grundsätzlich nicht begründet werden (vgl. BVerfGE 133, 377 - Juris Rn. 70; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 31.8.2011 - 2 BvR 1979/08 -, Juris Rn. 8).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 1 VB 84/16

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter; Missbräuchlichkeit des

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 1 VB 111/16
    Ihm musste auch, nachdem er bereits am 15. Juli 2016 (1 VB 84/16), am 19. August 2016 (1 VB 3/16) und am 17. Oktober 2016 (1 VB 108/16) ohne Erfolg unter Verwendung seines Mobilfunkgeräts Verfassungsbeschwerden per Fax an den Verfassungsgerichtshof zu schicken versuchte, bekannt sein, dass die von ihm verwendete Übertragungsmöglichkeit nicht funktionierte.
  • VGH Bayern, 10.02.2020 - 9 C 20.73

    Missbrauch des Ablehnungsrechts und erfolglose Anhörungsrüge

    Mit der bloßen Behauptung, ein Gericht habe falsch entschieden oder den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, kann ein Ablehnungsgesuch aber nicht begründet werden, wie sich in Bezug auf Letzteres aus der Wertung des § 152a VwGO, wonach über Gehörsverstöße der bisher zuständige Spruchkörper entscheidet, ersehen lässt (vgl. BVerwG, B.v. 16.7.2015 a.a.O.; VerfGH BW, B.v. 12.10.2017 - 1 VB 111/16 - juris Rn. 4).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 1 VB 117/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung der Anhörungsrüge als verfristet;

    Mit dem von ihm am 14. November 2016 um 22:30 Uhr unternommenen Versuch, die Verfassungsbeschwerde per Fax an den Verfassungsgerichtshof zu schicken, genügte er nicht den Sorgfaltsanforderungen, die von einem gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmendem Prozessführenden im Hinblick auf die Fristwahrung zu erwarten sind (vgl. zu diesem Maßstab VerfGH, Beschluss vom 16.6.2017 - 1 VB 113/16 -, Juris Rn. 7), weil er nach seinen vorangegangenen erfolglosen Bemühungen, Faxe an den Verfassungsgerichtshof zu schicken, damit rechnete, jedenfalls damit rechnen musste, dass eine Versendung von Faxen an den Verfassungsgerichtshof von seinem Mobilfunkgerät nicht gelingen würde (vgl. im Übrigen den Beschluss vom heutigen Tage im Verfahren 1 VB 111/16, S. 3 f.).
  • VGH Bayern, 08.04.2021 - 20 NE 21.774

    Erfolgloser Eilantrag gegen Distanz- und Wechselunterricht in Bayern zur

    Das ergibt sich schon aus der Wertung des § 152a VwGO, wonach über Anhörungsrügen der bisher zuständige Spruchkörper entscheidet (vgl. BVerwG, B.v. 16.7.2015 a.a.O.; VerfGH BW, B.v. 12.10.2017 - 1 VB 111/16 - juris Rn. 4).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 16.06.2017 - 1 VB 113/16
    Gleichwohl hat er weitere Verfassungsbeschwerden erhoben, bei denen die Übertragung per Fax ebenfalls scheiterte, so etwa am 19. August 2016 (1 VB 93/16), am 23. September 2016 (1 VB 101/16), am 17. Oktober 2016 (1 VB 108/16) oder am 24. Oktober 2016 (1 VB 111/16), und bei denen die Verfassungsbeschwerde per Post erst nach Fristablauf einging.
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