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   VerfGH Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 1 VB 4/17   

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https://dejure.org/2017,40451
VerfGH Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 1 VB 4/17 (https://dejure.org/2017,40451)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.10.2017 - 1 VB 4/17 (https://dejure.org/2017,40451)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Oktober 2017 - 1 VB 4/17 (https://dejure.org/2017,40451)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 16.10.2014 - 2 BvR 437/12

    Versehentliche Nichtbehandlung des Eilantrages eines Strafgefangenen gegen eine

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 1 VB 4/17
    Im Übrigen wäre der Beschwerdeführer aus Gründen der Subsidiarität des verfassungsgerichtlichen Verfahrens ohnehin gehalten, ein Verfahren nach § 198 GVG anzustrengen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16.10.2014 - 2 BvR 437/12 -, Juris Rn. 15; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30.3.2012 - 1 BvR 2292/11 - Juris Rn. 9).
  • StGH Baden-Württemberg, 23.03.2015 - 1 VB 1/15

    Verfassungsbeschwerde gegen Berufungsverwerfungsbeschluss des

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 1 VB 4/17
    Zwar darf ein Gericht ein von der Verfahrensordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen" lassen (vgl. StGH, Urteil vom 23.3.2015 - 1 VB 1/15 -, Juris Rn. 26; Urteil vom 3.11.2014 - 1 VB 8/14 -, Juris Rn. 48 f.).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 11.04.2016 - 1 VB 30/16

    Verfassungsbeschwerde bzgl. Ablehnung des Antrags eines Beschwerdeführers auf

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 1 VB 4/17
    Auch eine Verletzung der Rechtsschutzgleichheit aus Art. 2 Abs. 1 LV in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 23 Abs. 1 LV, die eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes gebietet (vgl. BVerfGE 81, 347 - Juris, Rn. 23; VerfGH, Beschluss vom 11. April 2016 - 1 VB 30/16 -, Juris, Rn. 8 f.), liegt nicht vor.
  • StGH Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 1 VB 8/14

    Vermeidung unzumutbarer Anforderungen an den Inhalt von Berufungsbegründungen zur

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 1 VB 4/17
    Zwar darf ein Gericht ein von der Verfahrensordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen" lassen (vgl. StGH, Urteil vom 23.3.2015 - 1 VB 1/15 -, Juris Rn. 26; Urteil vom 3.11.2014 - 1 VB 8/14 -, Juris Rn. 48 f.).
  • BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07

    Fachhochschullehrer

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 1 VB 4/17
    Aus Art. 2 Abs. 1 LV in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 23 Abs. 1 LV ergibt sich zwar als Ausprägung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz das Gebot eines einstweiligen Rechtsschutzes, wenn ohne ihn schwere, anders nicht abwendbare Nachteile entstehen, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden können (vgl. BVerfGE 126, 1 - Juris Rn. 64 für Art. 19 Abs. 4 GG).
  • BVerfG, 30.05.2012 - 1 BvR 2292/11

    Unzulässigkeit der Rüge einer unangemessenen Verfahrensdauer mangels

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 1 VB 4/17
    Im Übrigen wäre der Beschwerdeführer aus Gründen der Subsidiarität des verfassungsgerichtlichen Verfahrens ohnehin gehalten, ein Verfahren nach § 198 GVG anzustrengen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16.10.2014 - 2 BvR 437/12 -, Juris Rn. 15; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30.3.2012 - 1 BvR 2292/11 - Juris Rn. 9).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 1 VB 4/17
    Auch eine Verletzung der Rechtsschutzgleichheit aus Art. 2 Abs. 1 LV in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 23 Abs. 1 LV, die eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes gebietet (vgl. BVerfGE 81, 347 - Juris, Rn. 23; VerfGH, Beschluss vom 11. April 2016 - 1 VB 30/16 -, Juris, Rn. 8 f.), liegt nicht vor.
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 1 VB 4/17
    Zwar gilt, dass strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden müssen (vgl. BVerfGE 88, 118 - Juris Rn. 22).
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