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   VerfGH Baden-Württemberg, 12.10.2020 - 1 VB 78/20   

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VerfGH Baden-Württemberg, 12.10.2020 - 1 VB 78/20 (https://dejure.org/2020,32125)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.10.2020 - 1 VB 78/20 (https://dejure.org/2020,32125)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Oktober 2020 - 1 VB 78/20 (https://dejure.org/2020,32125)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VerfGH Baden-Württemberg, 16.04.2018 - 1 VB 50/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH in

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 12.10.2020 - 1 VB 78/20
    Art. 2 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 103 Abs. 1 GG enthalten weitergehende Garantien als jene, sich irgendwie zur Sache einlassen zu können; sie schützen zum Beispiel auch vor einer Überraschungsentscheidung (VerfGH, Urteil vom 16.4.2018 - 1 VB 50/17 -, Juris Rn. 30; vgl. auch BVerfGE 107, 395, 410 - Juris Rn. 48).

    Der Verfassungsgerichtshof weist darauf hin, dass im Rahmen der Kostenfestsetzung für die vom Beschwerdeführer in anderem Zusammenhang angestrebte pauschale Abgeltung von Arbeitsaufwand kein Raum besteht (s. VerfGH, Beschluss vom 18.3.2019 - 1 VB 50/17 -, Juris).

    Mit der Anordnung der Erstattung der notwendigen Auslagen erledigt sich der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (vgl. VerfGH, Urteil vom 16.4.2018 - 1 VB 50/17 -, Juris Rn. 40).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 12.10.2020 - 1 VB 78/20
    Der Einzelne soll nicht nur Objekt der richterlichen Entscheidung sein, sondern vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen (vgl. BVerfGE 107, 395, 408 f. - Juris Rn. 42).

    Art. 2 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 103 Abs. 1 GG enthalten weitergehende Garantien als jene, sich irgendwie zur Sache einlassen zu können; sie schützen zum Beispiel auch vor einer Überraschungsentscheidung (VerfGH, Urteil vom 16.4.2018 - 1 VB 50/17 -, Juris Rn. 30; vgl. auch BVerfGE 107, 395, 410 - Juris Rn. 48).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 01.04.2020 - 1 VB 52/19
    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 12.10.2020 - 1 VB 78/20
    Allerdings war ihm aufgrund des Beschlusses des Verfassungsgerichtshofs vom 1. April 2020 (1 VB 52/19, Juris) bekannt war oder hätte ihm zumindest bekannt sein müssen, dass der Verfassungsgerichtshof seine Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit der Begründung ablehnt, er sei in der Regel in der Lage, seine Rechte selbst und ohne anwaltliche Hilfe wahrzunehmen (vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 6.11.2019 - 2 BvR 1105/10 -, Juris Rn. 4).

    Soweit die Verfassungsbeschwerde erfolglos geblieben ist, scheidet die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bereits aus dem Grund aus, dass der Beschwerdeführer in der Lage ist, seine Rechte selbst und ohne anwaltliche Hilfe wahrzunehmen (s. den dem Antragsteller bekannten Beschluss vom 1. April 2020 - 1 VB 52/19 -, Juris Rn. 9 ff.).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 11.08.2020 - 1 VB 83/20

    Mangels Wahrung der Monatsfrist des § 56 Abs 2 S 1 VerfGHG (juris: StGHG BW)

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 12.10.2020 - 1 VB 78/20
    Ein Verschulden liegt vor, wenn ein Beschwerdeführer diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden im Hinblick auf die Fristwahrung geboten und ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten ist (VerfGH, Beschluss vom 16.6.2017 - 1 VB 113/16 -, Juris Rn. 7; Beschluss vom 11.8.2020 - 1 VB 83/20, Juris Rn. 8).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 29.06.2020 - 1 VB 30/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtexistenz einer Gehörsrüge im VerfGHG (juris:

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 12.10.2020 - 1 VB 78/20
    Die Ablehnungsgesuche sind offensichtlich unzulässig, da die diesbezüglichen Ausführungen des Beschwerdeführers gänzlich ungeeignet sind, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. VerfGH, Beschluss vom 20.3.2017 - 1 VB 21/17 -, Juris Rn. 2; Beschluss vom 29.6.2020 - 1 VB 30/20 -, Juris Rn. 2).
  • BVerfG, 20.05.2020 - 1 BvR 2289/19

    Anträge auf Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts mangels

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 12.10.2020 - 1 VB 78/20
    Eine Wiedereinsetzung wäre nur denkbar, wenn der Beschwerdeführer den Prozesskostenhilfeantrag innerhalb der laufenden Beschwerdefrist des § 56 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG gestellt hätte (vgl. zur parallel gelagerten Problematik im Verfahren der Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht dessen Kammerbeschluss vom 20.5.2020 - 1 BvR 2289/19 -, Juris Rn. 2) oder ohne Verschulden im Sinne von § 56 Abs. 3 Satz 1 VerfGHG daran verhindert war.
  • VerfGH Baden-Württemberg, 20.03.2017 - 1 VB 21/17

    Begründung eines Ablehnungsgesuchs ohne das Hinzutreten besonderer Umstände;

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 12.10.2020 - 1 VB 78/20
    Die Ablehnungsgesuche sind offensichtlich unzulässig, da die diesbezüglichen Ausführungen des Beschwerdeführers gänzlich ungeeignet sind, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. VerfGH, Beschluss vom 20.3.2017 - 1 VB 21/17 -, Juris Rn. 2; Beschluss vom 29.6.2020 - 1 VB 30/20 -, Juris Rn. 2).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 16.06.2017 - 1 VB 113/16
    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 12.10.2020 - 1 VB 78/20
    Ein Verschulden liegt vor, wenn ein Beschwerdeführer diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden im Hinblick auf die Fristwahrung geboten und ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten ist (VerfGH, Beschluss vom 16.6.2017 - 1 VB 113/16 -, Juris Rn. 7; Beschluss vom 11.8.2020 - 1 VB 83/20, Juris Rn. 8).
  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 12.10.2020 - 1 VB 78/20
    Soll mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gerügt werden, verlangt der Grundsatz der Subsidiarität, dass der Beschwerdeführer zunächst die im fachgerichtlichen Verfahren - hier nach § 133a Abs. 1 FGO - eröffnete Anhörungsrüge erhebt, um so die geltend gemachte Grundrechtsverletzung bereits im fachgerichtlichen Verfahren zu beseitigen (vgl. BVerfGE 134, 106 Rn. 27 - Juris Rn. 27).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 08.11.2021 - 1 VB 114/20
    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe scheidet aus, weil der Beschwerdeführer in der Lage ist, seine Rechte selbst und ohne anwaltliche Hilfe wahrzunehmen (vgl. VerfGH, Beschluss vom 1. April 2020 - 1 VB 52/19 -, Juris Rn. 9 ff. und Urteil vom 12. Oktober 2020 - 1 VB 78/20 -, Juris Rn. 71).
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