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   VerfGH Baden-Württemberg, 14.04.2020 - 1 GR 84/19   

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https://dejure.org/2020,7539
VerfGH Baden-Württemberg, 14.04.2020 - 1 GR 84/19 (https://dejure.org/2020,7539)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.04.2020 - 1 GR 84/19 (https://dejure.org/2020,7539)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. April 2020 - 1 GR 84/19 (https://dejure.org/2020,7539)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Streit um die Fraktionszugehörigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 618
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VerfGH Baden-Württemberg, 13.12.2017 - 1 GR 29/17

    Ablauf der Antragsfrist im Organstreitverfahren (§ 45 Abs 3 VerfGHG )

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 14.04.2020 - 1 GR 84/19
    13 Abgeordnete einschließlich des damaligen Fraktionsvorsitzenden bildeten am 6. Juli 2016 eine Fraktion mit dem Namen "Fraktion der Alternative für Baden-Württemberg im Landtag von Baden-Württemberg (ABW-Fraktion)" (vgl. VerfGH, Urteil vom 13.12.2017 - 1 GR 29/17 -, Juris Rn. 2).

    Eine Rechtsverletzung ist im Sinne von § 45 Abs. 1 VerfGHG geltend gemacht, wenn nach dem Vorbringen des Antragstellers eine Rechtsverletzung zumindest möglich ist (vgl. VerfGH, Urteil vom 13.12.2017 - 1 GR 29/17 -, Juris Rn. 52).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 22.07.2019 - 1 GR 1/19

    Verfassungsrechtliche Maßgaben für Ordnungsrufe und darauf folgende

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 14.04.2020 - 1 GR 84/19
    Der Antragsteller ist als Abgeordneter des 16. Landtags von Baden-Württemberg anderer Beteiligter im Sinne von Art. 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 LV; er ist als solcher durch die Landesverfassung und die Geschäftsordnung des Landtags mit eigener Zuständigkeit ausgestattet (vgl. VerfGH, Urteil vom 22.7.2019 - 1 GR 1/19, 1 GR 2/19 -, Juris Rn. 110).

    Der Verfassungsgerichtshof entscheidet nach Art. 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LV vielmehr (nur) über die Auslegung der Verfassung - und damit beispielweise nicht über die Auslegung der Geschäftsordnung des Landtags (vgl. im Zusammenhang mit der Antragsbefugnis VerfGH, Urteil vom 22.7.2019 - 1 GR 1/19, 1 GR 2/19 -, Juris Rn. 117) oder der Satzung einer Fraktion.

  • VerfGH Baden-Württemberg, 27.10.2017 - 1 GR 35/17

    Fraktionsvorschläge zur Abwahl eines Abgeordneten aus Untersuchungsausschuss und

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 14.04.2020 - 1 GR 84/19
    Sie ist in der Geschäftsordnung des Landtags mit eigenen Zuständigkeiten ausgestattet (VerfGH, Urteil vom 27.10.2017 - 1 GR 35/17 -, Juris).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 06.07.2020 - 1 GR 53/18

    Antrag auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten kein zulässiges

    Eine stattgebende Entscheidung ist auf die Feststellung einer solchen Verletzung oder Gefährdung gerichtet (§ 47 Abs. 1 VerfGHG) (VerfGH, Urteil vom 14.4.2020 - 1 GR 84/19 -, Juris Rn. 25).
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