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   VerfGH Baden-Württemberg, 18.04.2019 - 1 VB 29/19   

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VerfGH Baden-Württemberg, 18.04.2019 - 1 VB 29/19 (https://dejure.org/2019,11588)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.04.2019 - 1 VB 29/19 (https://dejure.org/2019,11588)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. April 2019 - 1 VB 29/19 (https://dejure.org/2019,11588)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 18.04.2019 - 1 VB 29/19
    Ihm obliegt es lediglich, die Beachtung der in das Zivilrecht einwirkenden grundrechtlichen Normen und Maßstäbe durch die ordentlichen Gerichte sicherzustellen (vgl. BVerfGE 42, 143 - Juris Rn. 12).

    Die Schwelle eines Verstoßes gegen objektives Verfassungsrecht, den der Verfassungsgerichtshof zu korrigieren hat, ist erst dann erreicht, wenn die Entscheidung der Fachgerichte Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. VerfGH, Beschluss vom 15.12.2016 - 1 VB 58/16 -, Juris Rn. 14; StGH, Urteil vom 2.11.2015 - 1 VB 28/15; BVerfGE 42, 143 -, Juris Rn. 13).

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 18.04.2019 - 1 VB 29/19
    Sofern der Beschwerdeführer im Rahmen seiner Verfassungsbeschwerde Grundrechte seiner Kinder geltend macht, handelt es sich um eine Prozessstandschaft, die jedoch im Verfassungsbeschwerdeverfahren ausgeschlossen ist (BVerfGE 72, 122 - Juris Rn. 32, m.w.N.).
  • BVerfG, 18.01.2010 - 1 BvR 3189/09

    PKH-Bewilligung und Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 18.04.2019 - 1 VB 29/19
    Dass das Oberlandesgericht im Eilverfahren den nicht abschließend aufklärbaren Kindeswohlinteressen nicht die vom Beschwerdeführer gewünschte Bedeutung beigemessen hat, und ihm deshalb zuzumuten ist, das Hauptsacheverfahren abzuwarten, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.1.2010 - 1 BvR 3189/09 -, Juris Rn. 15).
  • StGH Baden-Württemberg, 02.11.2015 - 1 VB 28/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen betr ein

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 18.04.2019 - 1 VB 29/19
    Die Schwelle eines Verstoßes gegen objektives Verfassungsrecht, den der Verfassungsgerichtshof zu korrigieren hat, ist erst dann erreicht, wenn die Entscheidung der Fachgerichte Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. VerfGH, Beschluss vom 15.12.2016 - 1 VB 58/16 -, Juris Rn. 14; StGH, Urteil vom 2.11.2015 - 1 VB 28/15; BVerfGE 42, 143 -, Juris Rn. 13).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 1 VB 58/16
    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 18.04.2019 - 1 VB 29/19
    Die Schwelle eines Verstoßes gegen objektives Verfassungsrecht, den der Verfassungsgerichtshof zu korrigieren hat, ist erst dann erreicht, wenn die Entscheidung der Fachgerichte Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. VerfGH, Beschluss vom 15.12.2016 - 1 VB 58/16 -, Juris Rn. 14; StGH, Urteil vom 2.11.2015 - 1 VB 28/15; BVerfGE 42, 143 -, Juris Rn. 13).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 13.08.2018 - 1 VB 34/18

    Unzulässigkeit einer gegen die geltende Rechtslage gerichteten

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 18.04.2019 - 1 VB 29/19
    Durch die Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (ständige Rechtsprechung, vgl. VerfGH, Beschluss vom 13.8.2018 - 1 VB 34/18 -, Juris).
  • OLG Stuttgart, 04.04.2019 - 11 UFH 1/19

    Verfahren in Familiensachen bzw. Freiwillige Gerichtsbarkeit: Erlass einer

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 18.04.2019 - 1 VB 29/19
    Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 4.4.2019 (11 UFH 1/19) im Eilverfahren.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.09.2023 - VerfGH 41/23

    Verfassungsbeschwerde betreffend ein Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das

    Es kann dahinstehen, ob die Verfassungsbeschwerde gemäß § 53 Abs. 1 VerfGHG bereits unzulässig ist, soweit die Beschwerdeführerin sich auf Grundrechte ihrer Tochter beruft, oder ob sie diese trotz der Unzulässigkeit der Prozessstandschaft im Verfassungsbeschwerdeverfahren (vgl. dazu BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 15. Dezember 2020 - 1 BvR 1395/19, juris, Rn. 21 ff., und Beschluss vom 18. Juni 1986 - 1 BvR 857/85, BVerfGE 72, 122 = juris, Rn. 32; VerfGH BW, Beschluss vom 18. April 2019 - 1 VB 29/19, juris, Rn. 3) ausnahmsweise im eigenen Namen geltend machen kann.
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