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   VerfGH Baden-Württemberg, 18.05.2020 - 1 GR 24/19   

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https://dejure.org/2020,11057
VerfGH Baden-Württemberg, 18.05.2020 - 1 GR 24/19 (https://dejure.org/2020,11057)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.05.2020 - 1 GR 24/19 (https://dejure.org/2020,11057)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Mai 2020 - 1 GR 24/19 (https://dejure.org/2020,11057)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • doev.de PDF

    Unzulässigkeit eines Volksbegehrens über gebührenfreie Kitas

  • Justiz Baden-Württemberg

    Unzulässigkeit des "Volksbegehrens über gebührenfreie Kitas" - Zu den Anforderungen an den für die Zulässigkeit eines Volksbegehrens erforderlichen Gesetzesentwurf

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Antrag auf Volksbegehren abgelehnt: Kitas bleiben gebührenpflichtig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Volksbegehren über gebührenfreie Kitas unzulässig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Volksbegehren für gebührenfreie Kitas ist unzulässig

  • baden-wuerttemberg.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verfahren gegen die Ablehnung der Zulassung des Volksbegehrens für gebührenfreie Kitas

Sonstiges (2)

  • landtag-bw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Anrufung des Verfassungsgerichtshofs gegen die Ablehnung der Zulassung eines Volksbegehrens für gebührenfreie Kitas

  • baden-wuerttemberg.de (Terminmitteilung)

    Zum Stand des Verfahrens Zulassung des Volksbegehrens für gebührenfreie Kitas

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 1050
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VerfGH Bayern, 13.04.2000 - 4-IX-00

    Volksbegehren "Mehr Demokratie in Bayern: Schutz des Bürgerentscheids"

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 18.05.2020 - 1 GR 24/19
    Vielmehr hat der Verfassungsgerichtshof die Gesetzesvorlage des Volksbegehrens umfassend auf seine Vereinbarkeit mit dem Verfassungsrecht zu kontrollieren (ebenso Thüringer VerfGH, Urteil vom 10.4.2013 - 22/11 -, Juris Rn. 44; Bayerischer VerfGH, Urteil vom 13.4.2000 - Vf. 4-IX-00 -, Juris Rn. 112; SaarlVerfGH, Urteil vom 14.7.1987 - Lv 3/86 -, NVwZ 1988, 245).

    Die Entscheidung der Stimmberechtigten über den Gesetzentwurf kann nur dann sachgerecht ausfallen, wenn dieser so ausgestaltet ist, dass sie seinen Inhalt verstehen, seine Auswirkungen überblicken und die wesentlichen Vor- und Nachteile abschätzen können (vgl. Thüringer VerfGH, Urteil vom 10.4.2013 - 22/11 -, Juris Rn. 48 f.; Bayerischer VerfGH, Urteil vom 13.4.2000 - Vf. 4-IX-00 -, Juris Rn. 151; Niedersächsischer StGH, Urteil vom 23.10.2001 - 2/00 -, Juris Rn. 42).

  • BVerfG, 03.07.2000 - 2 BvK 3/98

    'Schule in Freiheit'

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 18.05.2020 - 1 GR 24/19
    Nach baden-württembergischem Landesrecht kann bei der Volksgesetzgebung ein Gesetzentwurf nach Stellung des Zulassungsantrags beim Innenministerium nicht geändert oder ergänzt werden; dies schließt eine Teilbarkeit des Volksbegehrens durch den Verfassungsgerichtshof aus (zur vergleichbaren Rechtslage in Thüringen und Schleswig-Holstein siehe Thüringer VerfGH, Urteil vom 5.12.2007 - 47/06 -, LVerfGE 18, 609 LS 5; BVerfG, Beschluss vom 3.7.2000 - 2 BvK 3/98 -, Juris Rn. 90).
  • KAG Münster, 06.10.2011 - 42/11

    Änderung einer Parkhausbenutzungsordnung; Mitbestimmung

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 18.05.2020 - 1 GR 24/19
    Vielmehr erfasst der Abgabenvorbehalt auch Regelungen, die die Höhe der tatsächlich zu zahlenden Gebühren unmittelbar betreffen (vgl. Thüringer VerfGH, Urteil vom 5.12.2007 - 47/06 -, LVerfGE 18, 609, 624, zur Beitragsfreistellung des letzten Kindergartenjahres vor der Einschulung), sowie Regelungen, die eine Abgabenpflicht beseitigen oder begrenzen (vgl. Thüringer VerfGH, Urteil vom 10.4.2013 - 42/11 -, Juris Rn. 56).
  • VerfGH Sachsen, 11.07.2002 - 91-VI-01

    Zulässigkeit des Volksantrages betreffend den "Entwurf eines Gesetzes zur

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 18.05.2020 - 1 GR 24/19
    Einschlägig für die Verfassungsrechtslage in Baden-Württemberg sei dagegen das Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen vom 11. Juli 2002 (Vf. 91-VI-01, Juris), dem der mit der Regelung in der baden-württembergischen Landesverfassung im Wortlaut praktisch identische Art. 73 Abs. 1 der sächsischen Landesverfassung ("Abgaben-, Besoldungs- und Haushaltsgesetze") zugrunde lag.
  • VerfGH Saarland, 14.07.1987 - Lv 3/86

    Anfechtung der Nichtzulassung eines Volksbegehrens; Änderung des Gesetzes Nr. 812

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 18.05.2020 - 1 GR 24/19
    Vielmehr hat der Verfassungsgerichtshof die Gesetzesvorlage des Volksbegehrens umfassend auf seine Vereinbarkeit mit dem Verfassungsrecht zu kontrollieren (ebenso Thüringer VerfGH, Urteil vom 10.4.2013 - 22/11 -, Juris Rn. 44; Bayerischer VerfGH, Urteil vom 13.4.2000 - Vf. 4-IX-00 -, Juris Rn. 112; SaarlVerfGH, Urteil vom 14.7.1987 - Lv 3/86 -, NVwZ 1988, 245).
  • StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13

    Spielhallen

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 18.05.2020 - 1 GR 24/19
    Hieran fehlt es, wenn Regelungen unklar und widersprüchlich bleiben, so dass die Normbetroffenen die Rechtslage nicht erkennen und ihr Verhalten nicht danach einrichten können (StGH, Urteil vom 17.6.2014 - 1 VB 15/13 -, Juris Rn. 404).
  • VerfG Hamburg, 04.12.2020 - HVerfG 4/20

    Volksbegehren für ein "Gesetz zur Streichung der Schuldenbremse aus der

    Die Entscheidung der Bürger kann nur dann sachgerecht ausfallen, wenn der Gesetzentwurf so gestaltet ist, dass sie seinen Inhalt verstehen, seine Auswirkungen überblicken und die wesentlichen Vor- und Nachteile abschätzen können (VerfGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.5.2020, 1 GR 24/19, juris Rn. 56; VerfGH Bayern, a.a.O., Rn. 151).
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