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   VerfGH Baden-Württemberg, 22.02.2018 - 1 VB 54/17   

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VerfGH Baden-Württemberg, 22.02.2018 - 1 VB 54/17 (https://dejure.org/2018,4297)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.02.2018 - 1 VB 54/17 (https://dejure.org/2018,4297)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Februar 2018 - 1 VB 54/17 (https://dejure.org/2018,4297)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2018, 824
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 1 S 1361/16

    (Keine) Zuständigkeit des Beamtensenats für Petitionsverfahren eines

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 22.02.2018 - 1 VB 54/17
    Die Verfassungsbeschwerde wird als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen, soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung von Art. 2 Abs. 1 LV in Verbindung mit Art. 17 GG durch das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 21. April 2016 - 2 K 2240/15 - und den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 19. Juni 2017 - 1 S 1361/16 - geltend macht.
  • BVerfG, 15.05.1992 - 1 BvR 1553/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bescheidung einer Petition

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 22.02.2018 - 1 VB 54/17
    Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich entschieden, dass Art und Umfang der sachlichen Prüfung des Petitionsanliegens nicht der gerichtlichen Kontrolle unterliegen (Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15.5.1992 - 1 BvR 1553/90 -, Juris Rn. 20).
  • BVerfG, 22.04.1953 - 1 BvR 162/51

    Petitionsbescheid

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 22.02.2018 - 1 VB 54/17
    12 Im Ansatz zutreffend geht der Beschwerdeführer zwar von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus, dass Art. 17 GG die Verpflichtung des Petitionsadressaten enthält, die Petition nicht nur entgegenzunehmen, sondern sie auch sachlich zu prüfen und den Petenten hinsichtlich der Art der Erledigung zu bescheiden (vgl. bereits BVerfGE 2, 225, Juris; weiterhin etwa BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27.12.2005 - 1 BvR 2354/05 -, Juris Rn. 7).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 29.08.2016 - 1 VB 70/16

    Nutzungsuntersagung eines Wochenendhauses zu Dauerwohnzwecken; Darlegen der

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 22.02.2018 - 1 VB 54/17
    3 a) § 15 Abs. 1 Satz 2 und § 56 Abs. 1 VerfGHG verlangen, dass der Beschwerdeführer nicht nur den der behaupteten Verletzung von in der Landesverfassung enthaltenen Rechten zugrundeliegenden Sachverhalt schlüssig und substantiiert darlegt, sondern auch substantiiert darstellt, inwiefern die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Recht verletzen soll (VerfGH, Beschluss vom 29.8.2016 - 1 VB 70/16 -, Juris Rn. 2).
  • VG Karlsruhe, 21.04.2016 - 2 K 2240/15

    Recht des Petenten auf gerichtliche Überprüfung der Behördenauskünfte an den

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 22.02.2018 - 1 VB 54/17
    Die Verfassungsbeschwerde wird als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen, soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung von Art. 2 Abs. 1 LV in Verbindung mit Art. 17 GG durch das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 21. April 2016 - 2 K 2240/15 - und den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 19. Juni 2017 - 1 S 1361/16 - geltend macht.
  • BVerfG, 27.12.2005 - 1 BvR 2354/05
    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 22.02.2018 - 1 VB 54/17
    12 Im Ansatz zutreffend geht der Beschwerdeführer zwar von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus, dass Art. 17 GG die Verpflichtung des Petitionsadressaten enthält, die Petition nicht nur entgegenzunehmen, sondern sie auch sachlich zu prüfen und den Petenten hinsichtlich der Art der Erledigung zu bescheiden (vgl. bereits BVerfGE 2, 225, Juris; weiterhin etwa BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27.12.2005 - 1 BvR 2354/05 -, Juris Rn. 7).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.06.2019 - VerfGH 1/19

    Beschluss über "Gegenvorstellung"

    Aufgrund vergleichbarer Bestimmungen bejahen etwa auch der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg, der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz und der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eine Pflicht zur substantiierten Begründung von Verfassungsbeschwerden in dem genannten Sinne (vgl. VerfGH BW, Beschluss vom 22. Februar 2018 - 1 VB 54/17 -, juris, Rn. 2 ff.; VerfGH RP, Beschlüsse vom 17. Februar 2017 - VGH B 26/16 -, juris, Rn. 53 ff., vom 13. Juli 2012 - VGH B 10/12 -, juris, Rn. 22, und vom 30. Juni 2015 - VGH B 15/15 -, juris, Rn. 31 ff.; VerfGH S, Beschluss vom 27. Mai 2010 - Verf 18-IV-10 -, juris, Rn. 10).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 02.11.2020 - 1 VB 104/20

    Zurückweisung einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften der

    § 15 Abs. 1 Satz 2 und § 56 Abs. 1 VerfGHG verlangen, dass der Beschwerdeführer nicht nur den der behaupteten Verletzung von in der Landesverfassung enthaltenen Rechten zugrundeliegenden Sachverhalt schlüssig und substantiiert darlegt, sondern auch substantiiert darstellt, inwiefern die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Recht verletzen soll (VerfGH, Beschluss vom 29.8.2016 - 1 VB 70/16 -, Juris Rn. 2; Beschluss vom 16.10.2017 - 1 VB 25/17 -, Juris Rn. 3; Beschluss vom 22.2.2018 - 1 VB 54/17 -, Juris Rn. 3).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 11.08.2020 - 1 VB 66/20

    Mangels ausreichender Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde in einer

    § 15 Abs. 1 Satz 2 und § 56 Abs. 1 VerfGHG verlangen, dass der Beschwerdeführer nicht nur den der behaupteten Verletzung von in der Landesverfassung enthaltenen Rechten zugrundeliegenden Sachverhalt schlüssig und substantiiert darlegt, sondern auch substantiiert darstellt, inwiefern die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Recht verletzen soll (StGH, Beschluss vom 3.12.2015 - 1 VB 75/15 -, Juris Rn. 16; VerfGH, Beschluss vom 29.8.2016 - 1 VB 70/16 -, Juris Rn. 2; Beschluss vom 16.10.2017 - 1 VB 25/17 -, Juris Rn. 3; Beschluss vom 22.2.2018 - 1 VB 54/17 -, Juris Rn. 3).

    Bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen gehört zu Letzterem, dass sich der Beschwerdeführer hinreichend mit den Gründen der Entscheidungen auseinandersetzt (VerfGH, Beschluss vom 8.3.2016 - 1 VB 18/15 -, Juris Rn. 3; Beschluss vom 29.8.2016 - 1 VB 70/16 -, Juris Rn. 7 und 11; Beschluss vom 22.2.2018 - 1 VB 54/17 -, Juris Rn. 3).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 29.05.2020 - 1 VB 27/18
    aa) § 15 Abs. 1 Satz 2 und § 56 Abs. 1 VerfGHG verlangen, dass der Beschwerdeführer nicht nur den der behaupteten Verletzung von in der Landesverfassung enthaltenen Rechten zugrundeliegenden Sachverhalt schlüssig und substantiiert darlegt, sondern auch substantiiert darstellt, inwiefern die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Recht verletzen soll (StGH, Beschluss vom 3.12.2015 - 1 VB 75/15 -, Juris Rn. 16; VerfGH, Beschluss vom 29.8.2016 - 1 VB 70/16 -, Juris Rn. 2; Beschluss vom 16.10.2017 - 1 VB 25/17 -, Juris Rn. 3; Beschluss vom 22.2.2018 - 1 VB 54/17 -, Juris Rn. 3).

    Bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen gehört zu Letzterem, dass sich der Beschwerdeführer hinreichend mit den Gründen der Entscheidungen auseinandersetzt (VerfGH, Beschluss vom 8.3.2016 - 1 VB 18/15 -, Juris Rn. 3; Beschluss vom 29.8.2016 - 1 VB 70/16 -, Juris Rn. 7 und 11; Beschluss vom 22.2.2018 - 1 VB 54/17 -, Juris Rn. 3).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 01.03.2021 - 1 VB 66/19

    Zurückweisung einer nicht den Begründungsanforderungen genügenden

    § 15 Abs. 1 Satz 2 und § 56 Abs. 1 VerfGHG verlangen, dass der Beschwerdeführer nicht nur den der behaupteten Verletzung von in der Landesverfassung enthaltenen Rechten zugrundeliegenden Sachverhalt schlüssig und substantiiert darlegt, sondern auch substantiiert darstellt, inwiefern die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Recht verletzen soll (VerfGH, Beschluss vom 16.10.2017 - 1 VB 25/17 -, Juris Rn. 3; Beschluss vom 22.2.2018 - 1 VB 54/17 -, Juris Rn. 3; Beschluss vom 29.5.2020 - 1 VB 27/18 -, Juris Rn. 3).

    Bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen gehört zu dem Begründungserfordernis zum einen, dass sich der Beschwerdeführer hinreichend mit den Gründen der Entscheidungen auseinandersetzt (VerfGH, Beschluss vom 29.8.2016 - 1 VB 70/16 -, Juris Rn. 7 und 11; Beschluss vom 22.2.2018 - 1 VB 54/17 -, Juris Rn. 3; Beschluss vom 29.5.2020 - 1 VB 27/18 -, Juris Rn. 3).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 28.07.2020 - 1 VB 52/20

    Zurückweisung einer mangels hinreichender Begründung unzulässigen

    § 15 Abs. 1 Satz 2 und § 56 Abs. 1 VerfGHG verlangen, dass der Beschwerdeführer nicht nur den der behaupteten Verletzung von in der Landesverfassung enthaltenen Rechten zugrundeliegenden Sachverhalt schlüssig und substantiiert darlegt, sondern auch substantiiert darstellt, inwiefern die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Recht verletzen soll (StGH, Beschluss vom 3.12.2015 - 1 VB 75/15 -, Juris Rn. 16; VerfGH, Beschluss vom 29.8.2016 - 1 VB 70/16 -, Juris Rn. 2; Beschluss vom 16.10.2017 - 1 VB 25/17 -, Juris Rn. 3; Beschluss vom 22.2.2018 - 1 VB 54/17 -, Juris Rn. 3).

    Bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen gehört zu Letzterem, dass sich der Beschwerdeführer hinreichend mit den Gründen der Entscheidungen auseinandersetzt (VerfGH, Beschluss vom 8.3.2016 - 1 VB 18/15 -, Juris Rn. 3; Beschluss vom 29.8.2016 - 1 VB 70/16 -, Juris Rn. 7 und 11; Beschluss vom 22.2.2018 - 1 VB 54/17 -, Juris Rn. 3).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 12.02.2020 - 1 VB 85/19

    Entscheidungsbefugnis des Verfassungsgerichtshofs nach einer Entscheidung des

    § 15 Abs. 1 Satz 2 und § 56 Abs. 1 VerfGHG verlangen, dass der Beschwerdeführer nicht nur den der behaupteten Verletzung von in der Landesverfassung enthaltenen Rechten zugrundeliegenden Sachverhalt schlüssig und substantiiert darlegt, sondern auch substantiiert darstellt, inwiefern die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Recht verletzen soll (vgl. VerfGH, Beschluss vom 29.8.2016 - 1 VB 70/16 -, Juris Rn. 2; Beschluss vom 22.2.2018 - 1 VB 54/17 -, Juris Rn. 3).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 23.09.2019 - 1 VB 60/19
    § 15 Abs. 1 Satz 2 und § 56 Abs. 1 VerfGHG verlangen, dass der Beschwerdeführer nicht nur den der behaupteten Verletzung von in der Landesverfassung enthaltenen Rechten zugrundeliegenden Sachverhalt schlüssig und substantiiert darlegt, sondern auch substantiiert darstellt, inwiefern die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Recht verletzen soll (vgl. VerfGH, Beschluss vom 29.8.2016 - 1 VB 70/16 -, Juris Rn. 2; Beschluss vom 22.2.2018 - 1 VB 54/17 -, Juris Rn. 3).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 04.02.2021 - 1 VB 41/19

    Zurückweisung einer ua nicht den Begründungsanforderungen genügenden

    § 15 Abs. 1 Satz 2 und § 56 Abs. 1 VerfGHG verlangen, dass der Beschwerdeführer nicht nur den der behaupteten Verletzung von in der Landesverfassung enthaltenen Rechten zugrundeliegenden Sachverhalt schlüssig und substantiiert darlegt, sondern auch substantiiert darstellt, inwiefern die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Recht verletzen soll (vgl. VerfGH, Beschluss vom 29.8.2016 - 1 VB 70/16 -, Juris Rn. 2; Beschluss vom 22.2.2018 - 1 VB 54/17 -, Juris Rn. 3, Beschluss vom 23.9.2019 - 1 VB 60/19 -, Juris Rn. 2).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 14.06.2021 - 1 VB 42/18

    Nicht den Begründungsanforderungen genügende Verfassungsbeschwerde betr

    §§ 56 Abs. 1 i.V.m. 15 Abs. 1 Satz 2 VerfGHG verlangen, dass der Beschwerdeführer nicht nur den der behaupteten Verletzung von in der Landesverfassung enthaltenen Rechten zugrundeliegenden Sachverhalt schlüssig und substantiiert darlegt, sondern auch substantiiert darstellt, inwiefern die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Recht verletzen soll (vgl. VerfGH, Beschluss vom 29.8.2016 - 1 VB 70/16 -, Juris Rn. 2; Beschluss vom 22.2.2018 - 1 VB 54/17 -, Juris Rn. 3, Beschluss vom 23.9.2019 - 1 VB 60/19 -, Juris Rn. 2).
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