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   VerfGH Baden-Württemberg, 23.09.2019 - 1 VB 65/17   

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VerfGH Baden-Württemberg, 23.09.2019 - 1 VB 65/17 (https://dejure.org/2019,32173)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.09.2019 - 1 VB 65/17 (https://dejure.org/2019,32173)
VerfGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. September 2019 - 1 VB 65/17 (https://dejure.org/2019,32173)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 603
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • VerfGH Baden-Württemberg, 13.04.2016 - 1 VB 83/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen ein amtsgerichtlichen Beschluss in einem

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 23.09.2019 - 1 VB 65/17
    In diesen Fällen beginnt daher die Frist zur Einlegung und Begründung einer Verfassungsbeschwerde erst mit der Bekanntgabe der Entscheidung über die Anhörungsrüge (vgl. VerfGH, Urteil vom 13.4.2016 - 1 VB 83/15 -, Juris Rn. 17; BVerfGE 122, 190 - Juris Rn. 30).

    Das Anliegen von § 33a StPO, die Nachholung des rechtlichen Gehörs im fachgerichtlichen Verfahren zu ermöglichen, hat vielmehr uneingeschränkt auch hinsichtlich der gerichtlichen Entscheidung nach § 25a Abs. 3 Satz 1 StVG Geltung (vgl. VerfGH, Beschluss vom 13.4.2016 - 1 VB 83/15 -, Juris Rn. 21; VerfGH Sachsen, Beschluss vom 19.7.2007 - Vf. 43-IV-07 -, Juris Rn. 14).

    Sofern die Beschwerdeführerin meint, aus dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 13. April 2016 im Verfahren 1 VB 83/15 ergebe sich etwas Anderes, beruht dies auf einem unzutreffenden Verständnis der Entscheidung.

  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 23.09.2019 - 1 VB 65/17
    In diesen Fällen beginnt daher die Frist zur Einlegung und Begründung einer Verfassungsbeschwerde erst mit der Bekanntgabe der Entscheidung über die Anhörungsrüge (vgl. VerfGH, Urteil vom 13.4.2016 - 1 VB 83/15 -, Juris Rn. 17; BVerfGE 122, 190 - Juris Rn. 30).
  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 23.09.2019 - 1 VB 65/17
    Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind erst dann überschritten, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (vgl. BVerfGE 82, 286 - Juris Rn. 62).
  • BVerfG, 20.04.2004 - 2 BvR 297/04

    Zum Anspruch auf rechtliches Gehör in OWi-Verfahren

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 23.09.2019 - 1 VB 65/17
    Insbesondere ist dieser Rechtsbehelf entsprechend § 46 Abs. 1 OWiG auch im Verfahren nach § 25a Abs. 3 Satz 1 StVG statthaft (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20.4.2004 - 2 BvR 297/04 -, Juris Rn. 1; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14.9.1999 - 2 BvR 1626/94 -, Juris Rn. 4; Bay. ObLG, Beschluss vom 25.6.1980 - 1 Ob OWi 288/80 -, Juris Rn. 4).
  • BVerfG, 02.06.2009 - 1 BvR 2295/08

    Verletzung des Gebots des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) durch

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 23.09.2019 - 1 VB 65/17
    Ein zur Aufhebung führender Verfahrensverstoß ist bei der Verletzung von Art. 2 Abs. 1 LV in Verbindung mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nämlich schon dann gegeben, wenn die Möglichkeit besteht, dass der Verstoß den Inhalt der Entscheidung beeinflusst hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2.6.2009 - 1 BvR 2295/08 -, Juris Rn. 26).
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 23.09.2019 - 1 VB 65/17
    Damit sollen die Unabhängigkeit der Rechtsprechung gewahrt und das Vertrauen der Rechtsuchenden und der Öffentlichkeit in die Unparteilichkeit und Sachlichkeit der Gerichte gesichert werden (vgl. BVerfGE 95, 322 - Juris Rn. 25).
  • BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11

    Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an Entscheidung über

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 23.09.2019 - 1 VB 65/17
    Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts beruht oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat, kann nur anhand der besonderen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11.3.2013 - 1 BvR 2853/11 -, Juris Rn. 26 m.w.N.; VerfGH, Beschluss vom 27.2.2017 - 1 VB 101/16 -, Juris Rn. 4; VerfGH, Beschluss vom 25.3.2019 - 1 VB 2/18 -, Juris Rn. 4).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 25.03.2019 - 1 VB 2/18

    Verletzung der Wartepflicht gem § 47 ZPO kann durch verfassungsrechtlich

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 23.09.2019 - 1 VB 65/17
    Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts beruht oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat, kann nur anhand der besonderen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11.3.2013 - 1 BvR 2853/11 -, Juris Rn. 26 m.w.N.; VerfGH, Beschluss vom 27.2.2017 - 1 VB 101/16 -, Juris Rn. 4; VerfGH, Beschluss vom 25.3.2019 - 1 VB 2/18 -, Juris Rn. 4).
  • VerfGH Sachsen, 19.07.2007 - 43-IV-07

    Statthaftigkeit einer Anhörungsrüge im Verfahren der gerichtlichen Entscheidung

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 23.09.2019 - 1 VB 65/17
    Das Anliegen von § 33a StPO, die Nachholung des rechtlichen Gehörs im fachgerichtlichen Verfahren zu ermöglichen, hat vielmehr uneingeschränkt auch hinsichtlich der gerichtlichen Entscheidung nach § 25a Abs. 3 Satz 1 StVG Geltung (vgl. VerfGH, Beschluss vom 13.4.2016 - 1 VB 83/15 -, Juris Rn. 21; VerfGH Sachsen, Beschluss vom 19.7.2007 - Vf. 43-IV-07 -, Juris Rn. 14).
  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus VerfGH Baden-Württemberg, 23.09.2019 - 1 VB 65/17
    Die Gerichte sind bei der ihnen obliegenden Anwendung der vom Gesetzgeber geschaffenen Zuständigkeitsordnung verpflichtet, dem Gewährleistungsgehalt und der Schutzwirkung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG angemessen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2.6.2005 - 2 BvR 625/01 -, Juris Rn. 47 f.).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 27.02.2017 - 1 VB 101/16

    Offensichtliche Unbegründetheit der Verfassugsbeschwerde; Geltendmachung einer

  • BayObLG, 25.06.1980 - 1 ObOWi 288/80
  • BVerfG, 14.09.1994 - 2 BvR 1626/94

    Mißbrauchsgebühr bei leichtfertig erhobener Verfassungsbeschwerde

  • VerfGH Baden-Württemberg, 14.12.2020 - 1 VB 64/17

    Einsichtsrecht in Messunterlagen des Bußgeldverfahrens: Nichtvorlage an BGH

    Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind erst dann überschritten, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 2 Abs. 1 LV in Verbindung mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (vgl. BVerfGE 82, 286 [299] - Juris Rn. 62; VerfGH, Urteil vom 23.9.2019 - 1 VB 65/17 -, Juris Rn. 37; Beschluss vom 25.3.2019 - 1 VB 2/18 -, Juris Rn. 4).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 22.08.2022 - 1 VB 72/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl strafgerichtlicher Entscheidungen wegen

    Damit sollen die Unabhängigkeit der Rechtsprechung gewahrt und das Vertrauen der Rechtsuchenden und der Öffentlichkeit in die Unparteilichkeit und Sachlichkeit der Gerichte gesichert werden (vgl. VerfGH, Urteil vom 23.09.2020 - 1 VB 65/17 -, Juris Rn. 35; BVerfGE 95, 322, Juris Rn. 25).
  • OLG Celle, 14.07.2021 - 10 UF 245/20

    Übertragung der elterlichen Sorge zur alleinigen Ausübung; Stark eingeschränkte

    Nachdem der Senat in einem anderen Beschwerdeverfahren darauf hingewiesen hatte, daß entgegen der rechtsirrig erklärten Erwartung der Verfahrensbevollmächtigten der Kindesmutter bis zum rechtskräftigen Abschluß der Entscheidung über die Befangenheitsablehnung allenfalls ein Tätigwerden der abgelehnten Richterin für unaufschiebbare Handlungen in Betracht kommt, während in dieser Zeit ein Handeln des geschäftsplanmäßigen Vertreters durchgreifend ausgeschlossen ist (vgl. insofern nur VerfGH BW, Urteil vom 23. September 2019 - NJW 2020, 603 f. = juris), ist dieser Befangenheitsantrag dann am 13. Februar 2020 zurückgenommen worden.
  • VerfGH Baden-Württemberg, 02.12.2019 - 1 VB 71/19
    Eine willkürliche oder offensichtlich unhaltbare Handhabung (vgl. zu diesem Maßstab jüngst VerfGH, Urteil vom 23.9.2019 - 1 VB 65/17 -, Juris Rn. 3) des § 87a Abs. 1 Nr. 5 VwGO scheidet aus.
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